??????Audi A6 ist um 2cm zu tief beim Tüv??????

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      ??????Audi A6 ist um 2cm zu tief beim Tüv??????

      Hy Leute!
      Hab eine Frage an euch was soll ich machen, möchte meinen A6 typisieren lassen bin aber min um 2cm zu tief wie bring ich die Kiste in die Höhe,gibts da ne möglichkeit?
      Zum Typisieren sind 19 zoll Räder und Federn,Felgen sind kein Problem aber die Federn*gg*
      Der unterfahrschutz gehört sowieso MAL runter sonst geht ja gar nix oder?

      Wie komm ich auf meine 11cm zum typisieren??????
      MFG
      Stefan :help:
      Bilder
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      1. Wennst den Unterfahrschutz demontierst, schicken's dich sowieso gleich wieder weg. DER muss vorhanden sein.
      2. bei 9cm Bodenfreiheit wirst generell keine Genehmigung bekommen (nichtmal die Felgen alleine werden dabei genehmigt), kannst das entweder wieder mit Einbau der orig. Federn oder Höherlegungsfederteller ausgleichen. Mit höherem Luftdruck wirst keine 2cm gewinnen.
      Hy

      Wie weit komm ich mit anderen Federteller in die Höhe?
      Also wen ich in Unterfahrschutz oben lassen muss dan brauch ich es erst gar net probiern,weil da bin ich ich auf 7-8cm!

      Ich galub ich kauf mir andere Federn :rofl:

      Aber weist eh bei uns geht das schon ohne Unterfahrschutz,das haben schon einige gemacht das weis ich,sonst kommst ja nie auf die 11cm,der sitzt so tief der unterfahrschutz beim A6 ein wahnsinn :bang:
      MFG
      Stefan
      Habe selbst schon live miterlebt, wie sie den fehlenden Unterfahrschutz bei ner § 33 KFG in der Bundesanstalt für Verkehr bemängelt haben. Der Fahrzeugesitzer musste erneut vorfahren. Wie das einzelne LRegs handhaben, kann ich nicht sagen, würde dann jedoch nen Amtsmißbrauch darstellen.
      Ausserdem hast bei Genehmigung ohne Unterfahrschutz dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dann nicht im Typenschin bzw dann auch im ZulSch stehen. Ein Polizist oder auch LReg-Prüfzug würde dies erkennen und dann hast nur Scherereien, weil du mit Unterfahrschutz dann eben zu tief bist.

      Wenn du mit verbauten Unterfahrschutz auf 7-8cm bist, bringen dir Federteller nichts, denn die bringen meistens nur ca 20mm an Höhe.
      Also entweder verbaust das originale s-line Fahrwerk oder baust auf Serienfahrwerk zurück.

      FREAK1 schrieb:

      Hallo

      oder du besorgst dir ein gewinde da kannst ihn hin stelln wie du ihn brauchst !!!


      Erl d BM.VIT, 03.08.2000, GZ. 190500/8-II/B/5/00

      Fahrwerksänderungen an Fahrzeugen der Klassen M1 und N1; Schraubfahrwerke
      B.3.) Mindestmaß:
      Ausgehend davon wird nochmals klargestellt, dass eine minimale Bodenfreiheit von <110mm nicht zulässig ist. (Bodenfreiheit = kleinster Abstand zwischen der Standebene und dem niedrigsten festen Punkt des Fahrzeuges)
      Die Mindestbodenfreiheit soll auch für Fahrzeuge gelten, die in einem anderen Staat geändert wurden ( siehe z.B. deutschen Fahrzeugbrief usw.).
      Ausgenommen davon sind jedoch Fahrzeuge, die bereits im Rahmen ihrer EU-Betriebserlaubnis mit einer geringeren Bodenfreiheit genehmigt wurden.

      B.4.3.) Bei Schraubfahrwerken muss eine eindeutig sichtbare Sicherung eingebaut sein, dass die tiefste Stellung nicht unterschritten werden kann. Diese soll unlösbar oder nur mit erheblichem Aufwand entfernbar sein, wobei diese Entfernung nachträglich feststellbar sein muss.

      Somit kann bei einer Eintragung bei Einhaltung der Mindestbodenfreiheit 110mm und anschl. weiterer Tieferlegung jederzeit seitens der Polizei die Zulassung aufgehoben werden (die Typisierung hätte man sich dabei grundsätzlich auch sparen können), da es sich um eine nicht genehmigte Änderung der Bodenfreiheit iVm ggf Gefährdung der Verkehrs- und Betriebssicherheit handelt. Des weiteren werden sowohl der Lenker, als auch der Zulassungsbesitzer, falls es sich nicht um eine einzelne Person handelt, verwaltungsrechtlich belangt.
      Alles was werkmäßig verbaut ist, hat ne EU-Genehmigung! Bei nachträglichem Einbau eines anderen Fahrwerks sind die 11cm wieder einzuhalten... ganz einfach...
      WARNING
      this vehicle equipped with supercharger!
      due to breathing difficulties which may be experienced during high g-force, acceleration,
      all female passengers are advised to remove tight-fitting garments!

      WWW.CRUISIN-DELUXE.AT

      RS G60 schrieb:

      Alles was werkmäßig verbaut ist, hat ne EU-Genehmigung! Bei nachträglichem Einbau eines anderen Fahrwerks sind die 11cm wieder einzuhalten... ganz einfach...

      Das ist leider oder -gottseidank- nicht richtig, auch wenn seitens der LRegs was anderes behauptet wird.

      Erl d BM.VIT, 03.08.2000, GZ. 190500/8-II/B/5/00

      B.3.) Mindestmaß:
      Ausgehend davon wird nochmals klargestellt, dass eine minimale Bodenfreiheit von <110mm nicht zulässig ist. (Bodenfreiheit = kleinster Abstand zwischen der Standebene und dem niedrigsten festen Punkt des Fahrzeuges)
      Die Mindestbodenfreiheit soll auch für Fahrzeuge gelten, die in einem anderen Staat geändert wurden ( siehe z.B. deutschen Fahrzeugbrief usw.).
      Ausgenommen davon sind jedoch Fahrzeuge, die bereits im Rahmen ihrer EU-Betriebserlaubnis mit einer geringeren Bodenfreiheit genehmigt wurden.
      Tja, so wurde es mir von der Steierm. Landesreg. erklärt... aber gut zu wissen, man lernt nie aus...
      WARNING
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      due to breathing difficulties which may be experienced during high g-force, acceleration,
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