??????Audi A6 ist um 2cm zu tief beim Tüv??????

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      Hallo

      das steht vielleicht so in dem gesetzbuch( was ich dir jetzt nicht abstreiten will) aber genehmigen tut es dir keiner zumindest hab ich es so miterlebt

      haben bei einem S3 BJ 2001 ein gewinde eingebaut und haben ihm auf die höhe des serien fahrwerks was unter 11cm hat gestellt und das hat uns keiner genehmigt werder der zivi noch die ma

      das mann die sicherung braucht ist mir schon klar beim gewinde aber er kommt leichter auf seine 11 cm die er braucht zum tüfn so hab ich das gemeint was er nachher macht ist jeden seine sache !!!

      mfg Peter

      S3 mit Serienfahrwerk unter 11 cm ?

      Der S3 als Neufahrzeug hat mind. 11,5 cm Bodenfreiheit (fahrfertig) auf feste Teile.

      Zum A6 4B (altes Modell):
      Höherlegungsfederteller und Höherlegungskits in Verbindung mit Tieferlegungsfedern ist nicht zulässig und bringt daher nichts. Der Prüfer wird´s merken und dich wegschicken.
      Am besten gleich andere Federn kaufen. Bei 235/35R19 geht sich -40 mm exakt aus. Eine Alternative ist natürlich das Gewindefahrwerk, hier aber auf Qualität achten, ansonsten gibt es bei der Typisierung wieder eine Überraschung.

      RE: S3 mit Serienfahrwerk unter 11 cm ?

      golf5fahrer schrieb:

      Der S3 als Neufahrzeug hat mind. 11,5 cm Bodenfreiheit (fahrfertig) auf feste Teile.

      Zum A6 4B (altes Modell):
      Höherlegungsfederteller und Höherlegungskits in Verbindung mit Tieferlegungsfedern ist nicht zulässig und bringt daher nichts. Der Prüfer wird´s merken und dich wegschicken.
      Am besten gleich andere Federn kaufen. Bei 235/35R19 geht sich -40 mm exakt aus. Eine Alternative ist natürlich das Gewindefahrwerk, hier aber auf Qualität achten, ansonsten gibt es bei der Typisierung wieder eine Überraschung.


      Hy, also ich hab jetzt 40mm Federn verbaut und bin auf 8-9 cm, ich glaub das problem ist bei mir das er vorne so schwer ist zwecks der Multitronic,das sind 200kg mehr wie bei jedem anderen A6?!

      MFG :winken:
      also mir is MAL so erklärt worden das ausgehend von der Fahrzeugmitte nach links und rechts je 400mm eine minimale bodenfreiheit von 11cm über die gesammte fahrzeuglänge gegeben sein muß auf feste teile wie getriebe unterboden usw.
      nicht auf kunststoffteile und abdeckungen.

      wie weit das stimmt keine Ahnung, hab ma dacht ich schmeiss das MAL so in den raum.

      Auf jeden fall musste ich bei meinem Bora vor 7 Jahren den Unterfahrschutz abmontieren damit der Liebe Herr Gutachter die 11cm kontrollieren konnte. der Unterfahrschutz war dem Sch...egal.

      Die Gesetzestexte sind ja super nur machen alle irgendwie im gewissen rahmen was sie wollen, weil wirklich 100% definiert is da gar nix und der rest is interpretationssache, wie bei gesetzen usw. üblich -> Danke an Österreichs "Gummi"paragraphen die uns das Leben manchmal net grad erleichtern

      LG
      Habe meinen auf der LaReg in Kärnten OHNE Unterfahrschutz genehmigen lassen. Wäre sonst auch 3cm zu tief gewesen.

      Das der Unterfahrschutz nicht vorhanden ist/war, wurde mit keinem Wort von den Prüfbeamten erwähnt oder bemängelt, auch die 5% Folien und der fehlende Mittelschalldämpfer war keinerlei Grund mich nach Hause zu schicken.
      Der MSD fehlt bei den Ibiza TDIs allerdings AB 2003 sowieso, und laut war er da auch noch nicht*g*

      Manchmal hat man einfach Glück*g*
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