Wieviel cm Bodenfreiheit hat man dan vor 1998/99 haben dürfen also vor dem 11cm Gesetz?
Mfg
Nur ist der Zivilgutachter nicht ganz legal unterwegs (wäre interessant, was das BM.VIT zu seiner Rechtsauslegung sagt), denn das Fahrwerk hat keine EG-Genehmigung, sondern nur das sonstige Fahrzeug.
Die Tieferlegung wurde aufgrund nationalem deutschem Recht durchgeführt, das hat absolut nichts mit der EG-Genehmigung zu tun.
Im schlimmsten Fall holst dir ein in D genehmigtes Fahrzeug nach Ö, um es dann nicht genehmigt zu bekommen (Schaumraumfahrzeug). Mit Probefahrtkennzeichen darfst damit auch nicht rumfahren, da eine ggf mangelhafte Radabdeckung (D legt die EU-Richtlinie anders aus als Ö) iVm der extremen Tieferlegung schon Gefahr-in-Verzug ist.
Wieviel cm Bodenfreiheit hat man dan vor 1998/99 haben dürfen also vor dem 11cm Gesetz?