Beschleunigen strafbar?

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      Beschleunigen strafbar?

      Hi,
      da mein Golf leider nur 75 Benzin-PS hat und irgendwie gar nichts geht hab ich mir mehr oder minder angewöhnt eher hoch zu drehen (über Sinn oder Unsinn brauchen wir gar nicht diskutieren - ich machs halt weils cool is ;) )
      Gestern kam dann die Diskussion auf ob einem dadurch was passieren kann. Weil meist fahr ich in der 1ten ziemlich hoch, schalte dann auf die zweite, beschleunig auf 50 und schalt dann in die Dritte (bleib dann aber bei 50). Beim wöchentlichen Prolorunden fahren (^^) sehe ich öfters Leute die jedoch voll wegbeschleunigen und dann kA ob sie zu schnell sind.
      Nunja meine Ansicht ist ja: MEIN auto und solange ich nicht zu schnell fahre kann ich ja hochdrehen bis der Arzt kommt und keiner darf etwas sagen. Natürlich Reifen quietschen und so darf man nicht (Beschädigung von Staatseigentum) aber das mach ich aus Peinlichkeitsgründen auch nicht^^.
      Wie siehts da rechtlich aus?
      PS. Da ich genau weiß da jetzt welche kommen ich sei der größte Prolet etc. - NEIN bin ich nicht, ich hab nie laute Musik etc. sondern beschleunige nur etwas wilder (ohne Reifenquietschen etc.)^^
      kannst beruhigt sein, wenn er dich wegen "unökologischem Fahren" bestrafen könnte, müsste er auch einen Typen strafen der einen 5ltr Chevy fährt...

      Hast schon MAL einen Gesetzestext gesehen der vorschreibt wieviel Treibstoff man verbrauchen darf?

      Was anderes wär es wenn dein Auspuff schießt, sau laut ist usw. dann kann er dich strafen wegen Lärmbelästigung
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      Naja ich glaube bisschen was kann die Polizei schon machen wenn sie wollen.

      Durch das hochdrehen erzeugst du unnötig Lärm und Abgase.
      Das andere Autos mehr oder weniger verbrauchen hat damit weniger zu tun. Dir ist es möglich sparsamer zu fahren und solltest das auch tun.
      Weiters könnte es möglich sein das er deine Fahrtüchtigkeit in Frage stellt.

      Ich glaube wenn sie wollen KÖNNEN sie schon etwas tun. Ob es gemacht wird ist die andere Sache, wobei das keine Garantie ist!

      Ich finds halt sinnlos, aber wie du gesagt hast ist das ein Thema für sich ;)
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      § 102. Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers
      ABS 4
      Der Lenker darf mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug und einem mit diesem gezogenen Anhänger nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht mehr Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist. Beim Anhalten in einem Tunnel ist der Fahrzeugmotor, sofern mit diesem nicht auch andere Maschinen betrieben werden, unverzüglich abzustellen. "Warmlaufenlassen" des Motors stellt jedenfalls eine vermeidbare Luftverunreinigung dar.


      Leigt also im Auge des Betrachters. Grundloses Vollgasbeschleunigen ist aber mit Sicherheit kein sachgemäßer Betreib, anders z.b. wenn man in eine stark befahrene Straße einfährt um auf die nötige Geschwindigkeit zu beschleunigen oder vor einem Überholmanöver herunterschaltet.