einer in Kolonne geradert -> andere auch Strafe?

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      einer in Kolonne geradert -> andere auch Strafe?

      Wie es aussieht hat das Treffen der Red Devils jetzt doch noch ein bitteres Nachspiel.
      Wir sind ja mit 4 Autos zum Treffen gefahren und einer von uns hat am Montag eine Lenkererhebung bekommen.

      Darin steht eben, dass das Fahrzeug mit x km/h gemessen wurde und dahinter 2 weiter Fahrzeuge mit derselben Geschwindigkeit gefahren sind.
      Die anderen Fahrzeuge haben (noch) nix bekommen.

      Meine Frage wäre jetzt, ob es rechtens ist, dass auch die anderen Fahrzeuge eine Anzeige bekommen, bei denen die Geschwindigkeit ja nur "geschätzt" bzw. "verglichen" wurde?!?
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      Interessante Formulierung in einer Strafverfügung...

      Strafe können die beiden nur bekommen, wenn die Polizei auch definitiv die Überschreitung belegen kann. Nur weil der Voranfahrende zu schnell war, kann man dem Nachfolgendem nicht belegen, dass er ebenfalls zu schnell unterwegs war (Strecke und Zeit sind noch immer das Mass der Geschwindigkeitsüberschreitung aber nicht wie schnell der vor mir gefahren sein mag => auch das geschulte Auge muss erkennen können, wie schnell man denn so ist).

      Der Formulierung nach, klingt es als plumbe Aktennotiz eines Beamten, der nicht gemessen hat sondern vermutet... Geht leider oft durch, es sei denn, der Rechtsschutz wirft ein Auge auf die tatsächliche Formulierung im Akt... :idea:

      president_dvH schrieb:

      Interessante Formulierung in einer Strafverfügung...

      Strafe können die beiden nur bekommen, wenn die Polizei auch definitiv die Überschreitung belegen kann. Nur weil der Voranfahrende zu schnell war, kann man dem Nachfolgendem nicht belegen, dass er ebenfalls zu schnell unterwegs war (Strecke und Zeit sind noch immer das Mass der Geschwindigkeitsüberschreitung aber nicht wie schnell der vor mir gefahren sein mag => auch das geschulte Auge muss erkennen können, wie schnell man denn so ist).

      Der Formulierung nach, klingt es als plumbe Aktennotiz eines Beamten, der nicht gemessen hat sondern vermutet... Geht leider oft durch, es sei denn, der Rechtsschutz wirft ein Auge auf die tatsächliche Formulierung im Akt... :idea:


      ja, hab jetzt nochmal mit meinem Kumpel gesprochen bzw. mir die Lenkererhebung selbst durchgesehen.
      Die Aussage mit den nachfolgenden Fahrzeugen ist die Notiz vom Exekutivbeamten die auf der BH aufliegt.
      Wo halt auch drinnen steht, dass ein nachfahren aufgrund der hohen Geschw. nicht möglich war,bla bla bla
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      Also Du wirst bei der Lenkererhebung nicht davon kommen. Aber ob hinter Dir möglicherweise gleichschnell gefahren ist, wäre eigentlich unerheblich (in Bezug auf ein illegales Straßenrennen müsste man aufpassen, was man sagt!!!)

      Also wenn die Kumpels auch eine Anzeige wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, die durch ein mögliches gleichschnelles Nachfahren festgestellt wurde, würde ich mir das gesamte Protokoll zu Gemüte führen. Wenn dann nicht beschrieben wird, wie rechnerisch gemessen wurde (also durch Nachfahren einer gewissen Streckenlänge, Autobahn-km und Durchfahrtszeit oder ähnliches), dann ist das reine Vermutung und sollte nicht durchgehen, da nicht belegbar.

      So wie es aussieht, würde sich mittlerweile eine kleine Kfz-Rechtsschutzversicherung für Dich rentieren :verlegen:
      die lenkererhebung hat ein Freund bekommen, ich war einer der Nachfolgenden.

      Soweit mir von einer Bekannten bei der BH gesagt wurde, steht im Protokoll nur drinnen, dass der eine mit XXX km/h gemessen wurde (bei km ....)
      Ein Nachfahren war Aufgrund der hohen Geschwindigkeit nicht möglich.
      Gleich darauf folgten 2 weiter Fahrzeuge mit gleich hoher Geschwindigkeit.

      Mein Kennzeichen wurde NICHT erwähnt und somit denke ich werd ich nochmal so davon kommen.
      KFZ-Rechtsschutz hab ich, also sollte ich was bekommen sollen sich die das gleich MAL ansehen.

      Was mich einfach interessiert hätte ist, ob die "Messmethode" "gleich schnell wie der Vorherfahrende" Gültigkeit hat.
      Weil ein Polizist darf ja die Geschwindigkeit ja auch schätzen aber das hab ich immer nur von 30er oder 50er Zonen gehört.
      Ich kann mir schwer vorstellen, das ein Polizist zw. 150 oder 170km/h unterscheiden kann, aber wenn ein Fahrzeug mit 170km/h gemessen wurde und er ddiesen Wert als Referenz zum Nachfolgenden nimmt, kommt er ja auch IN ETWA hin (genau so wie wenn er die Geschwindigkeit in der 30er Zone schätzt)?!?
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!

      alles ist möglich ich habe eine nummer

      woidl schrieb:

      die lenkererhebung hat ein Freund bekommen, ich war einer der Nachfolgenden.

      Soweit mir von einer Bekannten bei der BH gesagt wurde, steht im Protokoll nur drinnen, dass der eine mit XXX km/h gemessen wurde (bei km ....)
      Ein Nachfahren war Aufgrund der hohen Geschwindigkeit nicht möglich.
      Gleich darauf folgten 2 weiter Fahrzeuge mit gleich hoher Geschwindigkeit.

      Mein Kennzeichen wurde NICHT erwähnt und somit denke ich werd ich nochmal so davon kommen.
      KFZ-Rechtsschutz hab ich, also sollte ich was bekommen sollen sich die das gleich MAL ansehen.

      Was mich einfach interessiert hätte ist, ob die "Messmethode" "gleich schnell wie der Vorherfahrende" Gültigkeit hat.
      Weil ein Polizist darf ja die Geschwindigkeit ja auch schätzen aber das hab ich immer nur von 30er oder 50er Zonen gehört.
      Ich kann mir schwer vorstellen, das ein Polizist zw. 150 oder 170km/h unterscheiden kann, aber wenn ein Fahrzeug mit 170km/h gemessen wurde und er ddiesen Wert als Referenz zum Nachfolgenden nimmt, kommt er ja auch IN ETWA hin (genau so wie wenn er die Geschwindigkeit in der 30er Zone schätzt)?!?



      hallo folgt der XXX und ruf mich an , ich habe eine nummer der dir helfen kann , den wir kämpfen für unser recht
      0664/1587918 kann diese nummer nicht veröfentlichen von den einen
      mit XXX grussa

      EDIT by DOC!: Bitte keine Parteienwerbung hier im Forum. Danke!
      Es gibt nur den einen golf und des is der 1er golf
      was fahrn ma nie[s][s] OPEL GSI[/s][/s]