Kotflügel kaputt -> Anzeige gegen unbekannt -> Anzeige wegen Fahrerflucht gegen Geschädigten

      Kotflügel kaputt -> Anzeige gegen unbekannt -> Anzeige wegen Fahrerflucht gegen Geschädigten

      Hallo,

      meine Freundin war grad bei der Polizei und ich kann das nicht ganz verstehen.

      Also MAL von Anfang an:

      Eines Tages habe ich bemerkt, dass bei Ihrem Auto der Kotflügel kaputt is (kleiner Knick im radlauf).
      Da sie das Auto täglich braucht und der Schaden ja net so tragisch ist, wollte sie den Schaden richten lassen wenn sie Urlaub hat.
      Also ist sie heute zum Lackierer gefahren, Schaden begutachten, Fotos für die versicherung gemacht und dann meinte der lackierer noch, sie sollte/müsste Anzeige gegen unbekannt machen, da die Versicherung das so bräuchte.

      Also ist sie zur polizei gefahren und hat Anzeige gegen unbekannt erstattet.

      Naja, im Endeffekt hat SIE jetzt eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekommen, da sie den Schaden, nicht sofort bei der polizei angezeigt hat.

      Ist das normal??
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      Kommt drauf an.. woher hat sie die Delle? Wenn sie z.B. gegen einen Zaun oder ähnliches gefahren ist, diesen beschädigt hat und der Besitzer ebenfalls Anzeige gegen Unbekannt erstattet hat, dann bekommt sie natürlich eine Anzeige WG. Fahrerflucht. Aber wenn ihr irgendjemand die Delle reingehauen hat und sie das nicht sofort meldet, dann kann ich die Anzeige absolut nicht nachvollziehen.. Man kann gar keine Fahrerflucht begehen, wenn kein fremdes Gut beschädigt bzw. niemand verletzt wurde.
      wie gesagt, wann genau die delle reinkam, können wir net 100% sagen, sie ist nirgends angefahren und es gibt auch keinerlei anzeigen gegen unbekannt die aufliegen und evtl. sie betreffen könnten.

      und (trotzdem) hat sie eine anzeige wegen fahrerflucht bekommen, da sie es ja net sofort gemeldet hat (wenns mir net aufgefallen wäre, würde sie wahrscheinlich heute noch damit herumfahren).

      naja, MAL schaun was von der BH zu der Anzeige kommt, dann wird halt der Rechtsschutz eingeschaltet.
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      Die Anzeige wegen Fahrerflucht ist normal. Für beide Unfallsbeteiligten gilt, dass sie, sofern sie nicht dem zeitbeteiligten Fahrzeuglenker ihre Personalien und Fahrzeugdaten bekanntgeben können, unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizei- oder Sicherheitsdienststelle zu erstatten haben. (§ 4 StVO)
      Ich erlebe das mehrmals pro Woche, dass Anzeigen erst dann eintrudeln, wenn diejenigen die Infos seitens der Versicherungs erhalten haben und ich frage mich dann ernstlich, woher diese Personen den Führerschein haben, vmtl in der Lotterie gewonnen. DAS ist ein Passus, der in der Fahrschule geschult, aber dann sofort wieder vergessen wird und wenn's dann zur Anzeige kommt, machen alle dann soo ein Gesicht. DA hilft der Rechtschutz dann auch nimmer, denn wenn MAL die Anzeige erstattet ist und plötzlich die Unfallszeit ne ganz andere war, muss dann die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. (von wegen Verdacht des Versicherungsbetruges, Vortäuschen einer strafbaren Handlung)