Kennzeichen auf Linker seite der Stoßstange... Erlaubt??

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      der Paragraph würde mich interessieren wo die Anbringung der vorderen Kennzeichentafel geregelt ist.

      das ganze wird aber eher im KFG als in der StVo stehen.

      des weiteren ist mir neben dem § 49 nichts bekannt ausser der §26c und hier hier in ABS. 2 unter Punkt 2.2


      2.2.) Anbringung der Kennzeichentafel vorne: Die Bestimmung „senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges und annähernd lotrecht“ des § 49 ABS. 6 KFG 1967 ist dahingehend zu interpretieren, dass eine Toleranz von jeweils 5o bzw. eine leichte Anpassung an die Karosseriekrümmung zulässig ist. Ein Verändern der Kennzeichentafel wie z.B. durch Umbiegen oder Beschneiden ist jedenfalls nicht zulässig.


      also mir wäre NICHTS bekannt was gegen eine "wahllose" Monatge der vorderen Kennzeichentafel spricht (abgesehen von senkrecht, lotrecht und einsehbar)
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „woidl“ ()

      Manuel Zowa schrieb:

      Ja sry habs auch gerade gesehen hab ma dacht das gilt bei uns auch weil es auf einer Österreichischen seite war!!

      sry



      :thumbsup: jaja, das böse internet hat ja normal immer recht

      wie gesagt, da ich heuer selbst mit dem kennzeichen seitlich fahren werde würde mich dieser § von deinem bekannten/Anwalt sehr stark interessieren!!!
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      Was ich bis jetzt noch nicht ganze verstehe ist, wieso müsste ich das eintragen bzw. typisieren lassen? ?(
      Wenn ich jetzt dann mein Hecktaferl von der Hackklappenmulde in die Heckstange (die breite Stange für Golf 2 mit Kennzeichenaussparrung) verlege, muss ich das ja auch nicht typisieren?!
      Mich würd das mit dem Frontkennzeichen auch interessieren weil ich die breite Stange cleanen möchte und das Taferl nach rechts versetzen möchte!

      Sieht einfach stylischer aus als starr in der mitte! :D
      Habs beim VW Golf 1 Cabrio auch auf der Fahrerseite gehabt, und es gab bei Unzähligen Kontrollen nie Probleme, wichtig ist das der Abstand zur Fahrbahnoberfläche pass.

      mfg
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      topsecret3 schrieb:

      Habs beim VW Golf 1 Cabrio auch auf der Fahrerseite gehabt, und es gab bei Unzähligen Kontrollen nie Probleme, wichtig ist das der Abstand zur Fahrbahnoberfläche pass.

      mfg


      naja, momentan hab ich ja auch noch nix gefunden was gegen die "wahllose" montag spricht!

      deshalb wäre ich ja so gespannt auf den § von Manuel_Zowa
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!

      TheFstX schrieb:

      Was ich bis jetzt noch nicht ganze verstehe ist, wieso müsste ich das eintragen bzw. typisieren lassen? ?(
      Wenn ich jetzt dann mein Hecktaferl von der Hackklappenmulde in die Heckstange (die breite Stange für Golf 2 mit Kennzeichenaussparrung) verlege, muss ich das ja auch nicht typisieren?!
      Mich würd das mit dem Frontkennzeichen auch interessieren weil ich die breite Stange cleanen möchte und das Taferl nach rechts versetzen möchte!

      Sieht einfach stylischer aus als starr in der mitte! :D

      Grüß euch!



      Normal muss man jegliche änderungen am fahrzeug typisieren die nicht dem original enspricht!Genau so auch die Kennzeichentafeln wenn sie dann nicht am kofferraum sind! Aber dadurch auf solche Kleinigkeiten kein Wert gelegt wird, wird es aúch nicht wirklich beachtet! Doch das sind halt die Kleinigkeiten mit denen man die "Frechen" Autolenker die dann so super behaupten vor einem Polizisten "ES IST EH ALLES TYPISISERT DA KANNST SCHO SCHAUEN" dann doch noch Strafen kann!

      mfg Patrick