Endrohre am Serien Enschalldämpfer anschweißen??

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      Endrohre am Serien Enschalldämpfer anschweißen??

      Hello liebe leute.

      Ich bräuchte ein bisschen hilfe.
      Und zwar möchte ich bei meinen Golf 4 1,8T hinten ne lackierte v6 lippe anbringen.

      Jedoch hat dieser den Endschalldämpfer serienmäßig in Diesel ESD optik.

      Jetzt wäre mein Plan die Endrohre abschneiden und die des V6 anschweißen.

      Brauch ich dafür TÜV??

      Die nette Polizei wird sicher nichts sagen da es ja in dezenter originaloptik bleibt.

      Könnt es sein das durch den geänderten ESD der klang bisschen besser zu hören wird?
      Ich mein die Abgase gehen dann ja nicht mehr nach unten sondern nach hinten.

      Wäre nett wenn jemand ein paar tipps hätte.

      ;)

      Lg :danke:
      Soweit ich weis must du jede veränderung eintragen, sofern das ding nicht eine >ABE< Besitzt!

      normal kriegst zu jedem endrohr irgendeinen wisch,

      da hab ich auf den a3 von meiner frau die orig. endrohre zur duplex umgebaut-- keine sau hat sich dafür interessiertda es ja ein originaler ESD mit anderen endrohren war, nur das originale rohr vom ESD muss meies wissens 4cm original sein, abda kannst ansetzen was du willst, pass aber auf das da nix übersteht!

      lg, Tschisi :winken:

      TschisiVR6 schrieb:

      Soweit ich weis must du jede veränderung eintragen, sofern das ding nicht eine >ABE< Besitzt!

      normal kriegst zu jedem endrohr irgendeinen wisch,

      da hab ich auf den a3 von meiner frau die orig. endrohre zur duplex umgebaut-- keine sau hat sich dafür interessiertda es ja ein originaler ESD mit anderen endrohren war, nur das originale rohr vom ESD muss meies wissens 4cm original sein, abda kannst ansetzen was du willst, pass aber auf das da nix übersteht!

      Rein rechtlich müsstest den ESD neu genehmigen lassen, da du ein genehmigtes Bauteil verändert hast und somit die ursprüngliche Genehmigung ungültig ist.
      Lediglich eine ABE ist nicht ausreichend, da dies ein rein deutsches Dokument ist, welches in Ö ausschließlich für die Typisierung von Relevanz ist.
      hi... also mir hams damals auf da prüfstelle gsagt, ihnen is des umgeschweisste endrohr egal, wird auch net typisiert, weil wenn der topf abgrostet is, kann sich das mitn endrohr auch ändern... ham nur gschaut, dass das endrohr nirgends ansteht... glg
      PS@ BP Hazter: Sry, sollte ich forsch klingen, aber gibts jetzt bald MAL ne einheitliche regelung, anscheinend macht sich die exekutive ihre eigenen regeln, bzw. wurden schon lang nimma geschult.... zu mir wurde auf der Prüfstelle beim typisieren gesagt, dass alle Teile mit ABE nicht mehr eingetragen werden, obwohl ich darauf bestand, es reiche die ABE mitzuführen. 2 wochen später kann i ma von den cops anhorchen lassen, dass die teile mit ABE unbedingt eintragen ghören.... soviel zum thema jeder kann machen was er will...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „2loud4“ ()

      Zuallererst, wir sind geschult, was ich von einzelnen Prüfstellenmitarbeitern nicht behaupten kann.
      Schaue bitte MAL in ne ABE rein, dort wird definitiv von der StVZO gesprochen.
      Der hat mit ziemlicher Sicherheit von ner EG-BE (EG-Betriebserlaubnis) gesprochen, nur die wird nicht eingetragen (vgl zB Remus-Schalldämpfer).

      Was einzelne Prüfstellen beauskunften ist nicht immer für volle Münze zu nehmen, die erzählen teilweise nen Mist, dass jedem rechtskundigen Organ die Haare aufstellt.
      Nicht immer alles glauben, was die verzapfen und zur Sicherheit ne Zweitmeinung einholen, zB öamtc-Rechtsdienst oder per PN an mich, um solchen Fehlinfos vorzubeugen.
      Da ich auch nicht immer alles weiß, kann ich innerhalb weniger Tage eine defintive Auskunft der NÖLReg einholen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Sry... dh ich als "endkunde" hab dann das auszutragen, find ich echt toll.... also, wenn ich mein fzt genehmigen bin auf der prüfstelle, mit gutachten vom zivi, der mir auch net die abe*s eingetragen hat, ich bei der endabnahme dem dipl ing. auf der kfz prüfstelle die abes gebe und frage wegen eintragung in typenschein, und er sagt es reicht wenn ich die abes mit habe und alles mit ABE nicht mehr eingetragen wird, und der freundliche von der verkehrspolizei mir is gegenteil dann erzählt, was dann? dh. ein verkehrspolizist, der eine 1 wöchige schulung gemacht hat, soll sich besser auskennen als ein dipl. ing. (ich spreche nicht vom zivilgutachter, sondern vom prüfstellenorgan)der eine mehrjährige schulbildung zu diesem thema abgeschlossen hat und ebenfalls schulungen, dann find ich das echt supa.... soviel zum thema gewaltentrennung.... aba gottseidank gibts ja noch die gute maßnahmebeschwerde beim unabhängigen ;)
      Ich stelle mir schon den Beamten beim UVS vor, wenn du in Österreich deutsches Recht einklagen willst :wow: :stirnklatsch: , viel Glück dabei.
      Eine ABE ist definitiv in Österreich als solche nicht gültig und wird nur als Grundlage für eine Genehmigung herangezogen.

      Verlange diese Auskunft MAL schriftlich von der Prüfstelle. Wirst nicht bekommen, da diese Auskunft schlichtweg falsch ist.

      Bei uns bekommst bei nem kundigen Beamten ne Anzeige wegen genehmigungspflichtiger Änderungen an Kfz und ne §56KFG.

      BP-Hatzer3 schrieb:

      Ich stelle mir schon den Beamten beim UVS vor, wenn du in Österreich deutsches Recht einklagen willst :wow: :stirnklatsch: , viel Glück dabei.
      Eine ABE ist definitiv in Österreich als solche nicht gültig und wird nur als Grundlage für eine Genehmigung herangezogen.

      Verlange diese Auskunft MAL schriftlich von der Prüfstelle. Wirst nicht bekommen, da diese Auskunft schlichtweg falsch ist.

      Bei uns bekommst bei nem kundigen Beamten ne Anzeige wegen genehmigungspflichtiger Änderungen an Kfz und ne §56KFG.

      aha, dh. auch eg-abe sind nicht gültig (um die es bei mir gegangen ist), sehr gut zu wissen :-P.... wie war das nochmal eu-recht vor nationalem recht, oda hab ich da in da schule schlecht aufpasst :-P.... glaub, dan schaut die maßnahmebeschwerde schon wieda ganz anders aus, oder ;-)....

      BP-Hatzer3 schrieb:


      Der hat mit ziemlicher Sicherheit von ner EG-BE (EG-Betriebserlaubnis) gesprochen, nur die wird nicht eingetragen (vgl zB Remus-Schalldämpfer).

      Du scheinst hier etwas nicht zu verstehen und solltest MAL defitiv sagen, woraum es geht, nicht EB-BE meinen und ABE schreiben.
      Wenn du nen Polizisten auch so genau fragst, glaube ich schon, dass du andere Informationen als bei der Prüfstelle erhalten hast.

      Eine ABE ist nicht gleich einer EG-BE (eine EG-ABE gibt es nicht).
      Eine ABE ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis und ist nationales dt. Recht, somit in Ö typisierungspflichtig.
      Eine EB-BE ist eine EG-Betriebserlaubnis und diese ist lediglich mitzuführen, Eintragungspflicht besteht dabei nicht.