tüv Prüfzug

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      Ch.Rainer schrieb:

      schon langsam frag ich mich, wofür man sich des ganze überhaupt antut :hmm:

      werd mi MAL nach an blauen kennzeichen umschauen, weil die 11cm sein a katastrophe ;)
      nagut i hoff MAL, dass man die erste woche noch seine ruhe hat....



      Blaue Kennzeichen ist halt auch so eine Sache, denn wenn du Wochenende fährst kannst auch Probleme haben. Denn dann fragen sie dich warum du so weit weg von zu Hause ein "Probefahrt" machst. Und weist eh am Wörthersee mit den Kennzeichen fahren da kennen sie sich ja schon aus dass das keine Probefahrt sind. Und wennst denn falschen Kibara dawischt nimmt er dir die Kennzeichen weg wegen Gefahr in Verzug (wenn z.B.: die Bodenfreiheit ein Wahnsinn ist)

      Nur so als Gedankenanstoss!

      Ch.Rainer schrieb:

      schon langsam frag ich mich, wofür man sich des ganze überhaupt antut :hmm:

      werd mi MAL nach an blauen kennzeichen umschauen, weil die 11cm sein a katastrophe ;)
      nagut i hoff MAL, dass man die erste woche noch seine ruhe hat....


      Mit den Blauen Kennzeichen gehen dir die NETTEN Herren noch mehr am A... da bist ein gefundenes Fressen.

      War 2007 3 Tage am See vor dem offizellen beginn und wurde 7 (sieben) MAL aufgehalten und ich tue mir mit der Rechtfertigung als Zulassungsbesitzer sicher leichter.

      willi schrieb:

      Polizeibeamte - Behörtliche Spassbremse :)


      Ja, das selbe sagen die Alkoholiker mit 2 Promille, der BMW fahrer den´s mit 240 km/h daklatschen und die Einbrecher die in Supermärkten erschossen werden...
      Leider sind die Bestimmungen, unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit, in Österreich nun MAL streng. Bis zu einem gewissen Grad versteh ich es auch, aber die Abzocke tut halt nicht Not.
      Um eine Lanze für die Executive zu brechen, der Großteil der Polizisten am Wörthersee ist eh echt O.K. und schaut oft genug weg. Andere wieder übertreibens halt und kassieren ordentlich AB.

      Beispiel: Ein Freund mit seinem 200 PS TDI der so richtig schön am Gas durch den Tunnel in Seekirn rauscht (30er Zone!!!) und raucht und dann von der Polizei angehalten wird und lediglich mit einem Taschengeld und viel Freundlichkeit verabschiedet wird obwohl die Polizisten sehr wohl bemerkt haben das es sich hierbei nicht um ein "Serienfahrzeug" handelt das noch dazu mittels Gewinde der Bodenfreiheit von 11cm weit beraubt wurde.

      Das andere Beispiel sind natürlich die Herren die 42 Euro von Tuning-Noobs abkassieren wegen nicht ordnungsgemäß befestigter Riffelblechfußmatten (Igit) und fehlender Reflektoren bei Tuningrückleuchten...Aber auch die sind grundsätzlich im Recht.

      Sollte jemand glauben zu Unrecht ein Organstrafmandat zu bekommen, dann einfach nicht zahlen, sich anzeigen lassen und Einspruch erheben. Aber in der Regel, und das weiß eh fast jeder, haben die Cops das Recht auf Ihrer Seite und machen nur Ihre Arbeit. Es zwingt uns ja keiner die Regeln zu mißachten (ausser der gute Geschmack :hihi: ).

      Greez,
      DOC!

      DOC! schrieb:

      willi schrieb:

      Polizeibeamte - Behörtliche Spassbremse :)


      Ja, das selbe sagen die Alkoholiker mit 2 Promille, der BMW fahrer den´s mit 240 km/h daklatschen und die Einbrecher die in Supermärkten erschossen werden...
      Leider sind die Bestimmungen, unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit, in Österreich nun MAL streng. Bis zu einem gewissen Grad versteh ich es auch, aber die Abzocke tut halt nicht Not.
      Um eine Lanze für die Executive zu brechen, der Großteil der Polizisten am Wörthersee ist eh echt O.K. und schaut oft genug weg. Andere wieder übertreibens halt und kassieren ordentlich AB.

      Beispiel: Ein Freund mit seinem 200 PS TDI der so richtig schön am Gas durch den Tunnel in Seekirn rauscht (30er Zone!!!) und raucht und dann von der Polizei angehalten wird und lediglich mit einem Taschengeld und viel Freundlichkeit verabschiedet wird obwohl die Polizisten sehr wohl bemerkt haben das es sich hierbei nicht um ein "Serienfahrzeug" handelt das noch dazu mittels Gewinde der Bodenfreiheit von 11cm weit beraubt wurde.

      Das andere Beispiel sind natürlich die Herren die 42 Euro von Tuning-Noobs abkassieren wegen nicht ordnungsgemäß befestigter Riffelblechfußmatten (Igit) und fehlender Reflektoren bei Tuningrückleuchten...Aber auch die sind grundsätzlich im Recht.

      Sollte jemand glauben zu Unrecht ein Organstrafmandat zu bekommen, dann einfach nicht zahlen, sich anzeigen lassen und Einspruch erheben. Aber in der Regel, und das weiß eh fast jeder, haben die Cops das Recht auf Ihrer Seite und machen nur Ihre Arbeit. Es zwingt uns ja keiner die Regeln zu mißachten (ausser der gute Geschmack :hihi: ).

      Greez,
      DOC!



      Sehr schön gesagt Herr DOC.

      Genau so ist es,.. Es gibt immer zwei Sorten! Gute und Schlechte und jeder der es übertreibt sucht natürlich die Schuld beim polizisten.
      hallo

      ja ist klar, dass man mit den blauen ein gefundes fressen ist.

      aber wenn die zuiassung der tafeln auf mich lautet, kann ich mich schon rechtfertigen

      hab die unterlagen gerade vor mir liegen. Ein Grund ist zB.

      1. Fahrten zur Überführung eines Fahrzeuges an einen anderen Ort im
      Rahmen des Geschäftsbetriebes,
      2. Fahrten zur Überführung des Fahrzeuges durch den Käufer bei der
      Abholung des Fahrzeuges vom Verkäufer,
      3. Fahrten zum Ort der Begutachtung oder Überprüfung des Fahrzeuges
      nach dem III. und V. Abschnitt des Kraftfahrgesetzes und
      4. das Überlassen des Fahrzeuges mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht
      von nicht mehr als 3. 500 kg an einen Kaufinteressenten
      für die Dauer von bis zu maximal 72 Stunden, wobei auch Fahrtunterbrechungen
      zulässig sind.

      mfg

      Ch.Rainer schrieb:

      hallo

      ja ist klar, dass man mit den blauen ein gefundes fressen ist.

      aber wenn die zuiassung der tafeln auf mich lautet, kann ich mich schon rechtfertigen

      hab die unterlagen gerade vor mir liegen. Ein Grund ist zB.

      1. Fahrten zur Überführung eines Fahrzeuges an einen anderen Ort im
      Rahmen des Geschäftsbetriebes,
      2. Fahrten zur Überführung des Fahrzeuges durch den Käufer bei der
      Abholung des Fahrzeuges vom Verkäufer,
      3. Fahrten zum Ort der Begutachtung oder Überprüfung des Fahrzeuges
      nach dem III. und V. Abschnitt des Kraftfahrgesetzes und
      4. das Überlassen des Fahrzeuges mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht
      von nicht mehr als 3. 500 kg an einen Kaufinteressenten
      für die Dauer von bis zu maximal 72 Stunden, wobei auch Fahrtunterbrechungen
      zulässig sind.

      mfg
      Von den genannten sind erstmals nur 2 glaubwürdig und die werden trotzdem die glaubwürdigkeit in frage stellen!