Eine Frage bezügl. "eintragen" mit Teilegutachten

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      Eine Frage bezügl. "eintragen" mit Teilegutachten

      Hallo!

      Ich hab ne (vielleicht blöde) Frage bezüglich "eintragen" mit Teilegutachten.

      Ich hab eine Fox Auspuffanlage AB KAT mit Teilegutachten (Tüv Österreich) und ein AP Fahrwerk (Tüv Deutschland gutachten) die ich bei einem Audi 80 B4 verbaut habe/verbauen will. (Is zwar ein VW Forum.. aber es dürft hier eine ganz gute österr. Community sein denk ich)

      Fahrwerk:
      Jetzt war ich letztens beim TÜV im 23., der Typ dort war eigenltich in Ordnung.
      Er hat gemeint wenn ich ein Teilegutachten hab und an der Bereifung nichts ändern möchte reicht eine "Einbaubestätigung" von einer "Pickerlwerkstatt" (also §57 oder was das war..) und in St. Pölten tragen sie das dann recht günstig (30-80€ ca) ohne weitere Probleme ein.
      Brauch ich eine Bestätigung über dein Einbau der Werkstatt oder reicht eine Bestätigung dass es fachgerecht eingebaut ist? (Also kann ichs selbst einbauen?)
      Wär im übrigen ein -30/40 von AP, die 11cm sollten kein Problem sein.

      Auspuffanlage:
      Hab gelesen dass Anlagen mit Gutachten mit E Nummer Eintragungsfrei sind sofern man das Gutachten auch mitführt.
      Am ESD steht "EX-0099/06 200304-E" und am MSD "EX-099/06 200304-V".
      Im Prinzip hat mir der Typ beim TÜV im 23. das gleiche wie beim Sportfahrwerk gesagt, Bestätigung über den Fachgerechten Einbau von einer Pickerlwerkstatt & AB nach St. Pölten.
      Gilt da jetzt das Eintragungsfreie mitm Gutachten mitführen oder isses eben auch wie mitm Fahrwerk? (Der Tüv Typ dürfte etwas im Stress gewesen sein..)

      Jetzt tät mich halt interessieren ob eine Bestätigung über den Fachgerechten einbau genügt, oder eine Einbaubestätigung selbst, und was mir die in St. Pölten dafür abnehmen würden...

      Albert..

      Eintragung NÖ

      Fahrwerksfedern: Bestätigung von Werkstätte über den fachgerechten Einbau genügt. Die Federn dürfen selber eingebaut werden.

      Fahrwerk (Dämpfer + Federn): Gilt das gleiche wie bei den Federn, allerdings müssen die Dämpfer in ihren Abmessungen und dem maximalem Einfederweg der Serie entsprechen. Die Dämpfer dürfen lediglich einen gekürzten Ausfederweg haben. Hier ist eine Bestätigung der Werkstätte oder ein Gutachten des Stoßdämpferherstellers erforderlich. Bei Markenherstellern wie Bilstein, Koni oder Sachs gibt es keine Probleme.

      Auspuff: Auspuffanlagen, bzw. Endschalldämpfer mit EG-ABE sind eintagungsfrei. Die Bestätigung sollte man in Österreich aber mitführen. Hat die Auspuffanlage aber nur ein TÜV-Teilegutachten und keinen Hinweis auf eine EG-Betriebserlaubnis, so ist diese Eintragungspflichtig.
      Ja, für die Anlage reicht ebenfalls die Bestätigung über den fachgemäßen Einbau und die Einhaltung der Auflagen gem. TÜV Gutachten aus.
      Das entsprechende Formular das Dir die Fachwerkstätte ausfüllen muß (Sollten sie es nicht haben) habe ich Dir als ZIP Datei angehängt.
      formular_fuer_die_eintragung_anderer_fahrzeugkomponenten.zip

      Greez,
      DOC!
      Hajo, soll so sein.

      Zum letzten Punkt der für mich noch offen steht:
      Angenommen ich bau mir das Zeug jetzt ein, fahr in die "Pickerlwerkstatt" und lass das Formular ausfüllen und fahr damit dann nach St. Pölten, wisst ihr was ich dort ca. dafür zahlen muss?

      Noch zum Formular: Da steht nix WG. Auspuff, kann ich mir einfach das ganze formale davon Kopieren & statt den verschiedenen Punkten einfach den mit Auspuff reinschreiben? Oder wollen die das in einer ganz speziellen Form?