Grundsätzlich sind Änderungen von Rädern/Reifen sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen entfallen, wenn ein Nachweis mitgeführt wird, dass die jeweilige Reifen / Felgenkombination für eine bestimmte Fahrzeugtype bereits einmal genehmigt wurde.
Um einen Überblick über bereits genehmigte Räder/Reifen zu geben, hat die Abteilung Verkehr des Landes Oberösterreich eine Datenbank für bereits einmal nach § 33 KFG genehmigte Reifen/Felgen angelegt.
Hier geht´s zur Datenbank
Grüße,
DOC!
Um einen Überblick über bereits genehmigte Räder/Reifen zu geben, hat die Abteilung Verkehr des Landes Oberösterreich eine Datenbank für bereits einmal nach § 33 KFG genehmigte Reifen/Felgen angelegt.
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