Felgen, Fragen bez. eintragung!

      Felgen, Fragen bez. eintragung!

      Hey ich bin gerade dabei mir neue Felgen zu hollen, hab allerdings von einem Freund gehört das man Felgen die nicht im Typenschein meines Golf 2 PN drinstehn (KBA Nummer), eintragen muss. Selbst wenn diese eine der im Typenschein stehenden größe (6jx15) haben !

      Speziell geht es mir um G60 Felgen.
      Die wurden ja sogar von VW am Golf verbaut, wie sieht das nun aus muss ich da irgendwas eintragen lassen oder kann ich mit denen einfach fahren?

      Und wie sieht es generell aus vonwegen Felgen eintragung wann muss ich dies durchführen lassen und könnte jemand mir das Thema Radabrolldurchmesser erklären ?

      mfg
      yoko
      Servus!
      Dein Freund hat natürlich grundsätzlich recht.
      Normalerweise stehen die G60 Felgen im Typenschein, außer der Golf ist ein frühes Baujahr als es die G60 Felgen noch nicht gab.
      In diesem Fall brauchst Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW mit der kannst Du die Felgen nachtragen lassen, es sollte aber auch der Auszug aus einem späteren Typenschein (siehe Bild) reichen.
      Ich glaube aber kaum das das bei original Felgen irgendjemand interessieren wird der der überprüft. Da muß man schon an ein besonderes A-Loch kommen.
      Wenn Du nicht eintraggen willst und trotzdem ein Argument bei einersehr unwahrscheinlichen Beanstandung in der Hand haben willst kannst Du dir den Anhang (Bild) ja ausdrucken und im Fahrzeug mitführen.



      Dann kannst auf Nachfrage beweisen das die Felgen am Golf 2 grundsätzlich zugelassen sind.
      Greez,
      DOC!