RECHT - Fahrverbot ausgen. Anrainer

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      RECHT - Fahrverbot ausgen. Anrainer

      Hi alle zusammen,



      ich habe ein Wohnung auf einer Straße, welche mit folgender Beschilderung
      versehen wurde:



      FAHRVERBOT

      ausgenommen Ladetätigkeit von 8:00 bis 20:00

      frei für Anrainer, Behindertentransporte und Taxis



      ich habe mich in dieser Straße eingemietet und habe dort meinen Zweitwohnsitz.
      Wohnung läuft aber auf mich. Ich für gegen 20:10 vor meine Haustüre und lade
      mein Auto aus. Als 10min später von der Stadtpolizei mit einer Anzeige belohnt
      werde.



      1. Frage: Wenn da steht "Anrainer frei" betreffen mich dann die
      Ladezeiten trotzdem?

      2. Frage: Gelte ich am Zweitwohnsitz als Anrainer?



      Den Polizisten hat nämlich vor allem gestört, dass ich ein Autokennzeichen von
      nem anderen Bezirk habe!



      Bitte um Hilfe



      Gruß, Ted
      1. Frage: Wenn da steht "Anrainer frei" betreffen mich dann die
      Ladezeiten trotzdem?

      NEIN! Als Anrainer und in Deinem Fall Behindertentransport und Taxi kannst Du kommen und fahren wann Du willst.

      2. Frage: Gelte ich am Zweitwohnsitz als Anrainer?
      Ja. die Definition des Begriffes "Anrainer" ist nicht nur auf die Eigentümer von Grundstücken entlang des Weges beschränkt, sondern es werden ebenfalls allfällige Rechtsbesitzer einbezogen, sodaß außer dem Eigentümer einer neben der Straße gelegenen Liegenschaft auch jenen Personen die Anrainereigenschaft zuzuerkennen ist, welche an dieser Liegenschaft ein Bestandrecht (Miete oder Pacht) besitzen oder etwa zur Ausübung eines (Jagd)rechtes auf dieser Liegenschaft berechtigt sind. Der Zulassungsbezirk des Kennzeichens ist hier völlig irrelevant, da es sich um einen Zweitwohnsitz handelt! Auf jeden Fall gegen den Strafbescheid, soferne überhaupt einer kommt, Einspruch erheben, anführen das es ein Zweitwohnsitz ist und gleich den Mietvertrag mitschicken. Dann sollte sich das "Problem" erledigt haben.

      WICHTIG bei der Argumentation! Der Wohnsitz darf nicht der HAUPTWOHNSITZ sein sondern muß einfach ein weiterer Wohnsitz sein, der nicht Deinen Lebensmittelpunkt darstellt, sonst machst Du Dich strafbar weil Dein Auto in einem anderen Bezirk zugelassen ist.


      Greez,
      DOC!
      Also, das erste Verkehrszeichen ist ein "Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge", dazu wurde die Zusatztafel Ausgenommen Ladetätigkeit werkstags von - bis angebracht, Weiters ist die Zufahrt für Anwohner, Taxi, Behindertenfahrzeuge und Transporte JEDERZEIT gestattet.

      Zudem ist eine "Parken verboten" Tefel, da muß allerdings drunter noch eine Zusatztafel sein mit "Ende" oder "Anfang", Das Halten bis zu 10 min ist erlaubt!
      Das Verbot bezieht sich nur auf die Straßenseite, auf der sich dieses Zeichen befindet. Mit einer weiteren Zusatztafel kann das Parkverbot auf gewisse Stunden beziehungsweise bestimmte Tage eingeschränkt werden.

      Also, wenn Du in der Straße gemeldet bist und du eine Anzeige wegen des Verstosses gegen das Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge bekommst, dann bist Du aus dem Schneider. Einspruch mit Meldezettel und gut ist es. Siehe mein erster Post. Solltest Du aber eine Strafe wegen des Parken verboten bekommen, dann müsste man sich die Zusatztafel unter dem Schild bzw. die richtige Anbringung der Schilder ansehen.

      Greez,
      DOC! :lupe: