RECHT - Fahrverbot ausgen. Anrainer

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      HaHa...weil´s mir gerade auffällt...Die Zusatztafel ist aufgrund eines Rechtschreibfehlers nicht eindeutig...
      "Zufahrt für Anwohner, Taxi, Behindertenfahrzeuge u. Transporte gestattet"
      Da hier vor Transporte ein Bindestrich fehlt wird der Sinn verändert; es würde also bedeuten das "normale" Transporte ebenso außerhalb der Zeiten erlaubt sind, halten dann aber nur für 10 min erlaubt ist. ;) Das alleine würde schon für einen erfolgreichen Einspruch ausreichen.
      Aber kann Dir egal sein, Meldezettel und schlanker Zweizeiler mit dem Einspruch an die Behörde und das war´s.
      Greez,
      DOC!
      ich kann euch noch ein paar neue Infos geben:

      es gibt ja zu jeder Tafel auch eine Verordnung welche den genauen Wortlaut regelt. Selbst wenn dieser aussagen würde dass auch Anrainer, ... nur zu diesen Zeiten hineinfahren dürfen, was er nicht macht, so würde mich das nicht betreffen. Da die Kundmachung des Fahrverbots nicht ausreichen ist wird mich alleine schon §5 des Verwaltungsstrafgesetzbuches freisprechen.

      Ich war zudem auf dem Polizeiposten und habe dort erfahren, dass besagter Polizist die Anzeige an die BH übergeben hat welche dieses momentan bearbeitet. Desweiteren habe ich von anderen Beamten dieser Polizeidienststelle mein "recht haben" zugesichert bekommen und besagter falsch informierter Beamter erhielt eine Mitteilung welche ihn über die "Bedeutung der Tafel" aufklärt.

      Wenn die Anzeige nicht sowieso von der BH fallengelassen wird werde ich Einspruch erheben und dann ist die Sache ebenfalls vom Tisch.


      ABER: ich weiß ja nicht was in der Anzeige drinnen steht!
      also ich habe mittlerweile eine Anonymverfügung "Fahren im Fahrverbot (§ 52 lit. a Z. 6c StVO) erhalten. Jetzt werde ich allerdings warten müssen bis eine Strafanzeige bei mir eintrudelt weil ich auch eine Anonymverfügung keinen Einspruch erheben kann. was also mind. 4 Wochen warten heißt.

      ich werde euch natürlich auf dem Laufenden halten.
      so, habe heute die Antwort bekommen.


      Sehr geehrter ....,
      wir teilen Ihnen mit, dass das unter der oben angeführten Aktenzahl gegen Sie
      anhängig gewesene Verwaltungsstrafverfahren eingestellt worden ist.


      Tatzeit war der 20.4.12 und jetzt 5,5 Monate später ist das endlich erledigt..