Autoverkauf

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      Autoverkauf

      Hallo!
      Habe am 23.06.2012 meinen Golf 5 privat verkauft.
      Hatte im Dezember 2008 einen Parkschaden auf der Fahrerseite, welcher aber in einer autorisierten Fachwerkstatt behoben wurde, und man optisch nichts mehr davon sieht.
      Als der Käufer bei mir war das Auto besichtigen habe ich ihm davon nichts gesagt, und er hat auch nicht nach unfallschäden gefragt. Solange er nicht fragt muss ich ihm das doch nicht sagen oder?
      Wir haben uns über den Preis geeinigt haben den Kaufvertrag unterzeichnet und er nahm das Auto mit.
      Anscheinend hat ihm seine Werkstatt jetzt von dem Schaden erzählt, und am 12.07.2012 bekam ich folgende e-mail:
      Mein Rechtsschutz riet mir jetzt einen Ankaufstest zu machen um den Tatsächlichen Wert des Fahrzeugs zu ermitteln! Danach könne man ja noch einmal über den Verkaufspreis verhandeln. Sollte ich das nicht wollen, hätte ich das recht vom Kauf zurück zu treten!

      Im Kaufvertrag steht nichts von Vorschadenfreiheit.
      Genauer Text des Kaufvertrages:
      Das Fahrzeug wurde vom Käufer besichtigt und Probe gefahren. Der Verkäufer haftet für die
      Richtigkeit und Echtheit der Fahrgestell- und Motornummer, der Fahrzeugpapiere und des
      km-Standes. Weiters bestätigt er, dass das Fahrzeug von keiner Seite mit irgendwelchen
      Forderungen belastet ist. Das Fahrzeug geht erst mit Bezahlung des gesamten Kaufpreises in den Besitz des Käufers über. Käufer und Verkäufer vereinbaren den Ausschluss der Garantie und Gewährleistung. Rückgabe und Gewährleistung wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

      Hat er nun die oben genannten Rechte wie er meint, obwohl im Kaufvertrag nichts von Vorschadenfreiheit steht und Rückgabe ausgeschlossen?

      Mfg
      Hy

      Hatte schon MAL genau das gleiche Problem.
      War damals beim Rechtsanwalt und vor Gericht wegen 4400€ Verkaufspreis.
      Mein Rechtsanwalt hat mir gesagt, egal was alles du in denn Kaufvertrag schreibst ein halbes Jahr nach denn Kauf kann er denn Vertrag anfechten.
      Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast nimm dir einen Anwalt und lass es einfach auf dich zukommen.

      Er hat leider das recht, aber ist halt immer die frage um wieviel es geht.

      Restaurierung, Tuning, Umbauten von Fahrzeugen bis Bj 1990.
      Danke für die Antwort!

      Hab leider keinen Rechtsschutz. Kaufpreis war 13000Euro, und der Schaden ist ja eigentlich nicht MAL der Rede wert. kleine Delle in der Fahrertür und in der B-Säule ganz unten. Laut Auskunft der Werkstatt damals ist dass keine Wertminderung da ich es in einer VW Werkstatt mit Originalteilen machen lies.

      Mfg
      Früher gab es unter Bauern, die einen Handel abgeschlossen haben, einen Handschlag. Damit war klar, ein faires Geschäft für beide. Heute gibt man sich zwar auch die Hand, muß aber wohl immer das Gefühl haben, das irgend etwas nicht stimmt. Für mich gilt daher, bevor ich einen Gebrauchten verkaufe, lasse ich ihn Wert schätzen. Wenn dann der potentielle Käufer mit irgendwelchen Phantasievorstellungen kommt, lass ich es gleich. So habe ich es auch beim letzten Male gemacht. Danach ins Internet gestellt und abgewartet. Das Telefon stand nicht mit mehr still. Verkauft habe ich ihn dann an einen professionellen Ankäufer beim dem die Chemie schon am Telefon gestimmt hat, und der auch einen Preis sehr nahe dem Schätzwert bot. Dann ging es schnell, von Verkaufsabwicklung bis zur Bezahlung alles sehr gut.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Retro99“ ()