Hallo!
Habe am 23.06.2012 meinen Golf 5 privat verkauft.
Hatte im Dezember 2008 einen Parkschaden auf der Fahrerseite, welcher aber in einer autorisierten Fachwerkstatt behoben wurde, und man optisch nichts mehr davon sieht.
Als der Käufer bei mir war das Auto besichtigen habe ich ihm davon nichts gesagt, und er hat auch nicht nach unfallschäden gefragt. Solange er nicht fragt muss ich ihm das doch nicht sagen oder?
Wir haben uns über den Preis geeinigt haben den Kaufvertrag unterzeichnet und er nahm das Auto mit.
Anscheinend hat ihm seine Werkstatt jetzt von dem Schaden erzählt, und am 12.07.2012 bekam ich folgende e-mail:
Mein Rechtsschutz riet mir jetzt einen Ankaufstest zu machen um den Tatsächlichen Wert des Fahrzeugs zu ermitteln! Danach könne man ja noch einmal über den Verkaufspreis verhandeln. Sollte ich das nicht wollen, hätte ich das recht vom Kauf zurück zu treten!
Im Kaufvertrag steht nichts von Vorschadenfreiheit.
Genauer Text des Kaufvertrages:
Das Fahrzeug wurde vom Käufer besichtigt und Probe gefahren. Der Verkäufer haftet für die
Richtigkeit und Echtheit der Fahrgestell- und Motornummer, der Fahrzeugpapiere und des
km-Standes. Weiters bestätigt er, dass das Fahrzeug von keiner Seite mit irgendwelchen
Forderungen belastet ist. Das Fahrzeug geht erst mit Bezahlung des gesamten Kaufpreises in den Besitz des Käufers über. Käufer und Verkäufer vereinbaren den Ausschluss der Garantie und Gewährleistung. Rückgabe und Gewährleistung wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
Hat er nun die oben genannten Rechte wie er meint, obwohl im Kaufvertrag nichts von Vorschadenfreiheit steht und Rückgabe ausgeschlossen?
Mfg
Habe am 23.06.2012 meinen Golf 5 privat verkauft.
Hatte im Dezember 2008 einen Parkschaden auf der Fahrerseite, welcher aber in einer autorisierten Fachwerkstatt behoben wurde, und man optisch nichts mehr davon sieht.
Als der Käufer bei mir war das Auto besichtigen habe ich ihm davon nichts gesagt, und er hat auch nicht nach unfallschäden gefragt. Solange er nicht fragt muss ich ihm das doch nicht sagen oder?
Wir haben uns über den Preis geeinigt haben den Kaufvertrag unterzeichnet und er nahm das Auto mit.
Anscheinend hat ihm seine Werkstatt jetzt von dem Schaden erzählt, und am 12.07.2012 bekam ich folgende e-mail:
Mein Rechtsschutz riet mir jetzt einen Ankaufstest zu machen um den Tatsächlichen Wert des Fahrzeugs zu ermitteln! Danach könne man ja noch einmal über den Verkaufspreis verhandeln. Sollte ich das nicht wollen, hätte ich das recht vom Kauf zurück zu treten!
Im Kaufvertrag steht nichts von Vorschadenfreiheit.
Genauer Text des Kaufvertrages:
Das Fahrzeug wurde vom Käufer besichtigt und Probe gefahren. Der Verkäufer haftet für die
Richtigkeit und Echtheit der Fahrgestell- und Motornummer, der Fahrzeugpapiere und des
km-Standes. Weiters bestätigt er, dass das Fahrzeug von keiner Seite mit irgendwelchen
Forderungen belastet ist. Das Fahrzeug geht erst mit Bezahlung des gesamten Kaufpreises in den Besitz des Käufers über. Käufer und Verkäufer vereinbaren den Ausschluss der Garantie und Gewährleistung. Rückgabe und Gewährleistung wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
Hat er nun die oben genannten Rechte wie er meint, obwohl im Kaufvertrag nichts von Vorschadenfreiheit steht und Rückgabe ausgeschlossen?
Mfg