ich hab nur MAL mit meinen versicherungsvertreter geredet,
weil ich gewinde drin hatte, und nicht typisiert, er meinte das die versicherung erst aussteigt, wenn dieses teil massgeblich am unfall schuld ist.
z.b. im winter wenn mit 6cm bodenfreiheit fährst, und sich lauter schnee untern auto "anklebt", und du dadurch ins schleudern kommst.
da meinte er, steigen sie sicher aus.
und das versteht man unter Kausalität.
ABER wie gesagt das hat halt erst "Gültigkeit" wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. TROTZDEM muss man ein Fahrwerk eintragen und trotzdem kann die Rennleitung deinen Wagen stilllegen.