Geblitzt - ohne Foto, einfach Radarpistole
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Ich glaub schon, ich hab am See einige mit Radarpistolen gesehen und ich hab auch einige Strafen nachhause bekommen.
3 Stück um genau zu sein.
Daher sag ich MAL JA. -
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Ist definitiv gültig, da auch nur ein Beamter alleine ausreichend ist, um eine Verwaltungsübertretung als vereidigtes Straßenaufsichtsorgan wahrzunehmen. ES muss ua angeführt werden, dass die Feststellung der Geschwindigkeitsübertretung mittels Laser-Geschwindigkeitsmesser (ugs. Laserpistole) zumeist in einer Entfernung von mehreren hundert Metern erfolgt und der Beamte dann ausreichend Zeit hat, um das Kennzeichen, Fahrzeugmarke/-type und Farbe zu notieren.
Eine Anhaltung vor-Ort ist nicht zwingend vorgesehen (es gibt vereinzelt Delikte, wo dies rechtlich erforderlich ist, wie zB Gurt, Telefonieren, Helm), auf die Verhängung einer Organstrafverfügung gem § 50 VStG besteht kein Rechtsanspruch. -
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