Schneeräumung

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      Schneeräumung

      Guten Morgen an alle Friends.

      Wende mich mit einer rechtlichen Frage an euch, die sich allgemein um Das Thema Autofahren dreht.

      Bundesstraßen zählen in Österreich zu Hauptverkehrswegen, soweit ich weiß.
      In Österreich ist es ja so, das Bundesstraßen nicht von der Gemeinde sondern von Land geräumt werden bei Scheefall.

      Wenn jetzt auf einer Bundesstraße, auf welcher der Schnee offensichtlich nicht geräumt wurde, trotz dem Wetter angepasster Fahrweise eine Unfall passiert, ohne Personenschaden oder anderen Verkehrsteilnehmern (also in der Kurve von der Straße abgekommen, über denn Randstein und dann in einen Zaun), hat man dann die Möglichkeit die Schuld in Richtung Straßenmeisterei oder Unternehmen welches für die Schneeräumung zuständig ist zu schieben?

      Bitte um Antworten der Rechtsspezialisten und/oder Polizisten im Forum.

      Danke und schönen Tag
      A.C.A.B. - Acht Cola Acht Bier :D
      Regressforderung werden rechtlich nicht durchzubringen sein, da sich lex spezialis alles auf dem § 20 Abs 1 StVO gründet. Wenn eine dem wetter angepasste Fahrgeschwindigkeit eingehalten worden wäre, wäre es auch nciht zum Unfall gekommen, deren Mißachtung resultierte im eigenverschuldeten Verkehrsunfall.
      Die Straßenmeisterei kann nicht überall gleichzeitig sein, es kann aber bei nachweisbarem Fehlverhalten geklagt werden, das Prozeßrisiko bleibt jedoch nicht unerheblich.