8cm Regelung jetzt FIX oder doch nicht ??

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      Ich stimme ebenfalls meinen beiden Vorrednern zu.
      Der 11cm Erlass ist eine schwachsinnige Regelung, die einzig der "Verwaltungsvereinfachung" dient. Technisch ist und war sie nie zu begründen. Zudem sind die baulichen Maßnahmen auch in Österreich so auszuführen, dass von ihnen keine Gefährdung oder Behinderung ausgeht, auch wenn sie von einem Fahrzeug mit einer Bodenfreiheit von weniger als 11cm - wie sie in der EU auch serienmässig zugelassen werden - überfahren werden. Das wäre eben im Einzelfall, wie auch vorgesehen, von einem Ziviltechniker zu prüfen. Ich habe in Salzburg erlebt, wie ein serienmässiger roter Ferrari auf einer baulichen Maäßnahme mittig hängen blieb und von einem Abschleppwagen heruntergehoben werden musste. Und ich glaube jetzt nicht, dass der zusätzlich tiefergelegt wurde. :zwinkern:
      Ich hatte am 3er 7,5 cm Bodenfreiheit und musste nicht eine Schwelle schräg überfahren, weil der tiefste Punkt am Querlenker war und eben kein VR6 Spoiler verbaut war.
      Greez,
      DOC!
      110mm....
      da müsst ich meinen audi mit sline fahrwerk höherlegen damit ich hinkomm
      ich hatte mit originalem sline fahrwerk am a4 b6 am tiefsten festen punkt 105mm

      in meiner gasse in wien is so ein geschwindigkeitsmuggl, den musste ich mit orig sline fahrwerk scho schräg anfahren damit ich ned aufsetze
      auch andere autos ohne sportfahrwerk (peugeot, benz, etc etc) setzen dort immer wieder auf

      also können solche dinge keine ausrede sein für die 110mm
      4er R32 hat auch ab Werk unter 100mm. Da gibt's hunderte Beispiele.

      Wenn man auf 11cm pocht, weil eine geringere Bodenfreiheit ein Sicherheitsrisiko darstellt, dann muss das konsequent durchgezogen werden und alle Fahrzeuge, die diese "Sichterheit" nicht einhalten, können halt dann in Österreich nicht zugelassen werden. Punkt.

      GT3RS mit 93 mm :nono:
      Veyron mit 65mm (lt. Wikipedia mit Speed-Key aktiviert) :nono:

      Den Aufstand, den es dann geben würde, würd ich nur zu gern erleben :hihi:
      "It's the only 90's coupe that isn't completely embarrassing." :D
      Richard Hammond, Top Gear
      Aufgrund meines Studiums u dem Interesse mit dem ganzen Tieferlegungsg'schichtln habe ich ein bisschen ein Verständnis was das ganze betrifft.

      BTW: Die UVS Erkentnis ist in Rechtskraft erwachsen, die Beschwerdeführerin darf nun offiziell mit 8,5cm herumcruisen.

      Und das ganze muss man eher von der juristischen Sicht betrachten als mit der technischen. Natürlich kann man sagen, unter 11cm Gefährdung, Ölwanne bla bla...doch die Fahrzeuge welche ab Werk uter 11 sind stellen keine Gefahr da?? Gleichheitssatz? Nicht wirklich nachvollziehbar...

      doch der Weg wie man zum Recht kommt ist ein anderer. Und zwar folgendermaßen:

      Zum Erlass: Dieser ist eine interene Verwaltungsverordnung u für uns Rechtsunterworfenen nicht verbindlich. Der Erlass aus dem Jahre 2000 schreibt diese 11cm vor. Da dieser Erlass verwaltungsintern gültig ist, müssen die div LaREG und der TÜV (da weisungsgebunden) sich daran halten u dürfen nix unter 11cm eintragen/genehmigen.

      Wie gesagt, für uns NICHT gültig! Für uns einschlägig ist das KFG, diese besagt, dass ein Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher sein muss, die Beschreibung hierzu findet man lt KFG in div Verordnungen

      Eine Vo davon, die die Prüf und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV), listet weiter unten folgendes auf:

      Unterschreitung der Bodenfreiheit von 9 cm ohne entsprechende Genehmigung = schwerer Mangel = nicht verk u betriebssicher

      Unterschreitung der Bodenfreiheit von 7cm ohne entsprechende Genehmigung = Gefahr im Verzug = nicht verk u betriebssicher

      Was ist nun mit unter 11 cm-9cm? Kein leichter Mangel = Fahrzeug ist lt dieser Verordnung Verk. u betriebssicher!!

      Ergebnis: VO (für uns gültig): 9cm verk u betriebssicher; Erlass: nicht unter 11cm?

      Da hackts wo!!!



      Zur UVS-E:

      Der UVS sagt in seiner Erkenntnis, dass die FW Federn nur Austauschteile nach § 33 Abs 3 KFG sind (trotz lediglichen Teilegutachten) und daher einzutragen sind!!! Dem ist der 11cm Erlass wurscht ;)





      Ich habe selbst schon erneut beim BMVIT angefragt, angeblich ist eine neue Regelung bis Ende März 2013 ausgearbeitet....mal sehen... 8|