mehrere Typisierungsfragen zu zwei VW Fahrzeugen

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      mehrere Typisierungsfragen zu zwei VW Fahrzeugen

      Hallo liebe VW Page Gemeinde,

      ich brauche zu einigen Typisierungsfragen euren Rat und Wissen! Ich fange erstmal mit dem leichteren an.

      VW Golf II 1.6D (Baujahr 1985):

      Ich hab dem älteren Herrn, einmal 15" BBS RJ und ein TA-Technix Gewindefahrwerk spendiert. Ich hab nun vor, beider eintragen zu lassen. Das Fahrwerk habe ich selber eingebaut und mal halbwegs (nach bestem Wissen und Gewissen) eingestellt. Um aber wirklich alles einwandfrei einstellen zu können, müsste ich wissen nach welchen Punkten ich das FW einstellen muss. Tiefster Punkt Unterboden? Wenn ja, was ist hier der tiefste Punkt? Radmitte zu Kotflügelkante? Wie sieht es mit den Felgen aus? Hab dafür kein Gutachten. Bekomme ich zB bei BBS eines oder soll ich mich an den TÜV Österreich wenden?! Für solche Dinge wie Gewindefahrwerke benötigt man ja sogenannte EInbaubestätigungen oder?! Begutachten die auch eventuell die Auspuffanlage? Ich hab nämliche eine originale GTI 16V Auspuffanlage montiert die an das vorhandene Hosenrohr angepasst ist. Wäre es ratsamer für die Überprüfung eine originale 1.6D Aga zu montieren? Was kontrollieren die alles wenn ich lediglich Felgen/Fahrwerk typisieren lassen möchte??

      VW Passat 35i Variant 2.8 VR6 (Baujahr 1992):

      Ich hätte gern dem Passat entweder zwei Halbschalen- oder zwei Vollschalensitze spendiert. Ist beides möglich oder nur die Halbschale? Welche Marken und Typen werden bei uns in Österreich zugelassen? Alle mit Gutachten? Bei dem Passat sind MAM 8 Felgen typisiert, die es leider nicht mehr gibt. Jetzt habe ich damals zu dem Kauf RH Turbos (AH 807560) mit Bereifung und Adapterplatten (5x100 zu 5x112) dazu bekommen. Nur wie es aussieht waren die für hinten montierten Platten absolut nicht die richtigen. Nach einer fast 600km langen Fahrt, musste ich mit entsetzen feststellen das die hinteren beiden Reifen am Fahrwerk scheuerten und eine sehr tiefe Furche in den Gummi schnitzten. Muss ich unbedingt die Platten die in dem Gutachten stehend verwenden oder kann ich auch zu andere greifen?
      VW Golf II 1.6D (Baujahr 1985):

      Selbst einstellen kannst vergessen, es wir eine Firmenrechnung über die fach- und sachgerechte Fwk-/Scheinwerfer-/ALB-Regler-Einstellung verlangt.
      Bei Änderung von Fwk und Rad-/Reifenkombination ist ein TÜV-Gesamtgutachten erforderlich.
      Kontrolliert wird bei der Typisierung das gesamte Fahrzeug, nicht nur die zu genehmigenden Teile.
      •Die minimale Bodenfreiheit von 110 mm darf nicht unterschritten werden.
      •Für die vorgenommene(n) Änderung(en) sind entsprechende Nachweise erforderlich.
      (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers, Gutachten des TÜV´s bzw. eines
      berechtigten "Nicht amtlichen Sachverständigen" (NASV)).
      •Der Einbau solcher Fahrwerke darf nur durch eine Fachwerkstätte vorgenommen werden.
      •Ein Fahrwerksvermessungsprotokoll ist vorzulegen.
      •Auf die Einhaltung der Auflagen und Bedingungen (z.B.: Scheinwerfereinstellungen, ALB-
      Reglerjustierungen) in den Gutachten ist zu achten.

      •Durch den Erlass GZ. 179.415/0011-II/ST4/2009 wurde folgende Mindesfreigängigkeit für geänderte Rad/Reifenkombinationen festgelegt:
      Es ist eine Freigängigkeit unter Verwendung der genehmigten Rad/Reifenkombination in allen Belastungs- und Betriebszuständen gegenüber Fahrwerksteilen bzw. gegenüber Karosserieteilen zu gewährleisten.
      Daraus ergibt sich, dass die genannten Freigängigkeiten auch im ungünstigsten Betriebszustand eingehalten werden müssen. Dieser wird in der Regel dann eintreten, wenn das bis zu seinem technischen Höchstgewicht ausgelastete Fahrzeug dynamischen Belastungen im Fahrbetrieb ausgesetzt ist. Eine rein statische Prüfung ist deshalb nicht ausreichend.

      Bei der statischen Prüfung werden Abstände der Rad/Reifenkombinationen zu Brems- und Fahrwerksteilen im entlasteten Zustand (Fahrwerk voll ausgefedert), bei voller Einfederung und verschiedenen Stellungen der Lenkung aufgenommen.

      Richtwert für Mindesabstandsmaße:
      2mm von Rad zu Bremse (der Verschleißzustand der Bremsbeläge und die mögliche Anbringung von Auswuchtgewichten ist zu berücksichtigen),
      4mm von Rad zu Spurstange, Spurstangengelenken, Lenkern, Stabilisatoren, Federbeinen, Federn und Dämpfern, etc...
      6mm von Rad/Reifen zu allen anderen Bauteilen.

      •Die gesetzlichen Bestimmungen zum Anbau der Beleuchtungseinrichtungen sind einzuhalten. (z.B. Mindesthöhe des Abblendlichtes, Höhe der Blinker, usw...)
      •Bei Schraubfahrwerken wird ein Kontrollblatt erstellt. Dieses Kontrollblatt muss der Lenker immer mitführen. Somit können Manipulationen (weitere Fahrwerkstieferlegung, etc.) nach der Genehmigung bei einer Verkehrskontrolle (§58 KFG 1967) bzw. bei einer besonderen Überprüfung (§56 KFG 1967) oder bei einer §57a KFG 1967 - Überprüfung leicht festgestellt werden.


      VW Passat 35i Variant 2.8 VR6 (Baujahr 1992):

      In Österreich sind nur Halbschalensitze genehmigungsfähig. Vollschalensitze nur mit verbautem Käfig und Rennlizenz, dadurch wird das Fahrzeug aufgrund der erteilten Auflagen aber nur mehr bedingt nutzbar.
      Es darf nur die genehmigte Rad-/Reifenkombination samt evtl eingetragenen Adapterplatten gefahren werden. Sobald hier Änderungen durchgeführt werden, sind diese erneut abzunehmen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      BP-Hatzer3 schrieb:

      VW Golf II 1.6D (Baujahr 1985):

      Selbst einstellen kannst vergessen, es wir eine Firmenrechnung über die fach- und sachgerechte Fwk-/Scheinwerfer-/ALB-Regler-Einstellung verlangt.
      Bei Änderung von Fwk und Rad-/Reifenkombination ist ein TÜV-Gesamtgutachten erforderlich.
      Kontrolliert wird bei der Typisierung das gesamte Fahrzeug, nicht nur die zu genehmigenden Teile.

      Also muss ich so oder so in eine Fachwerkstatt fahren. Optimaler wäre es dann auch, wenn ich eine originale AGA montiere?!


      BP-Hatzer3 schrieb:

      VW Passat 35i Variant 2.8 VR6 (Baujahr 1992):

      In Österreich sind nur Halbschalensitze genehmigungsfähig. Vollschalensitze nur mit verbautem Käfig und Rennlizenz, dadurch wird das Fahrzeug aufgrund der erteilten Auflagen aber nur mehr bedingt nutzbar.
      Es darf nur die genehmigte Rad-/Reifenkombination samt evtl eingetragenen Adapterplatten gefahren werden. Sobald hier Änderungen durchgeführt werden, sind diese erneut abzunehmen.

      Ich glaub du hast mich falsch verstanden wegen den Adapterplatten. Meine Frage war bzw. ist MUSS ich die im Gutachten stehenden Adapterplatten verwenden? Oder ist das bei einer Typisierung irrelevant? Das mit den SItzen ist okay, mit Halbschalen kann ich leben.

      Jedenfalls einmal vielen, vielen Dank für die Infos!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „TheFstX“ ()

      Passende Adapterplatten am besten gleich in´s Gesamtgutachten mithineinnehmen lassen.
      Bezügl. der Auspuffanlage würde ich die originale Empfehlen. Auch wenn ich es nicht glaube, könnte die 16V Anlage vom einem Prüfer beanstandet werden, denn die Abgasanlage steht beim 2er im Typenschein. Zwar ist die Modellskizze im Typenschein beim 2er mit beiden Endrohren und mit der Einzelrohranlage ausgeführt aber sowei ich weiß stehen auch die Teilenummern für die Schalldämpfer bei der jeweiligen Motornummer.
      Greez,
      DOC!
      Wenn du das Fahrwerk sowieso über den TÜV oder einen Zivi abnehmen lassen musst (wegen Gesamtgutachten), kannst du es auch selber hinstellen, da brauchst du keine Einbaubestätigung. Nur ein Vermessungsprotokoll über die Spur/Sturzeinstellung wird benötigt.

      Wegen den anderen Adapterplatten hinten: wenn sie nicht mit dem Teilegutachten übereinstimmen, kannst du die Kombination über TÜV/Zivi abnehmen lassen