Reifenrechner
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Info
Der Reifen-Rechner berechnet folgende Daten nach den Formeln der ETRTO [European Tire and Rim Technical Organization]:
- Abrollumfang
- Statischer Rollradius
- Statischer Höhenunterschied
- Dynamischer Rollradius
- Dynamischer Höhenunterschied
- Federungskomfortwert
- Reifenvolumen
- Tachoabweichung
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Geschwindigkeitskennzahl = SI (Speed Index)
Gibt an für welche maximale Geschwindigkeit der Reifen zugelassen ist.
Symbol Vmax. in km/h Y 300 W 270 ZR über 240 V 240 H 210 U 200 T 190 S 180 R 170 Q 160 P 150 N 140 M 130 L 120 K 110 J 100 F 80 E 70 D 65 C 60 B 50 A8 40 A7 35 A6 30 A5 25 A4 20 A3 15 A2 10 A1 5 -
Tragfähigkeitskennzahl = LI (Load Index)
Gibt an mit wie viel Kilogramm der Reifen belastbar ist.
LI kg LI kg LI kg LI kg LI kg LI kg 60 250 84 500 108 1000 132 2000 156 4000 180 8000 61 257 85 515 109 1030 133 2060 157 4125 181 8250 62 265 86 530 110 1060 134 2120 158 4250 182 8500 63 272 87 545 111 1090 135 2180 159 4375 183 8750 64 280 88 560 112 1120 136 2240 160 4500 184 9000 65 290 89 580 113 1150 137 2300 161 4625 185 9250 66 300 90 600 114 1180 138 2360 162 4750 186 9500 67 307 91 615 115 1215 139 2430 163 4875 187 9750 68 315 92 630 116 1250 140 2500 164 5000 188 10000 69 325 93 650 117 1285 141 2575 165 5150 189 10300 70 335 94 670 118 1320 142 2650 166 5300 190 10600 71 345 95 690 119 1360 143 2725 167 5450 191 10900 72 355 96 710 120 1400 144 2800 168 5600 192 11200 73 365 97 730 121 1450 145 2900 169 5800 193 11500 74 375 98 750 122 1500 146 3000 170 6000 194 11800 75 387 99 775 123 1550 147 3075 171 6150 195 12150 76 400 100 800 124 1600 148 3150 172 6300 196 12500 77 412 101 825 125 1650 149 3250 173 6500 197 12850 78 425 102 850 126 1700 150 3350 174 6700 198 13200 79 437 103 875 127 1750 151 3450 175 6900 199 13600 80 450 104 900 128 1800 152 3550 176 7100 81 462 105 925 129 1850 153 3650 177 7300 82 475 106 950 130 1900 154 3750 178 7500 83 487 107 975 131 1950 155 3875 179 7750
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DOT-Nummer
DOT steht für das amerikanische "Department of Transportation". Die DOT-Nummer auf der Reifenflanke besagt nicht nur, dass der Reifen den USBestimmungen entspricht. Die letzten drei Ziffern geben auch Auskunft über das Alter des Reifens: Demnach steht "419" zum Beispiel für die 41. Produktionswoche 1999. Seit dem 01. 01. 2000 werden die Bauwoche und das Baujahr eines Reifens vierstellig festgehalten. Das bedeutet, dass die letzten vier Ziffern der DOTNummer Bauwoche und Baujahr des Reifens vorgeben: "1600" bedeutet also die 16. Woche 2000.
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Fabrikatsbindung
Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommisson gegen die BRD hat das BMVBW das KBA angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf Eintragungen von Reifen-Fabrikatsbindungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen bezüglich Fabrikatsbindung verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten.
Begründung der Europäischen Kommission: Konsequente Anwendung der Reifenrichtlinie 92/23 EEC und damit u.a. Beseitigung unnötiger Handelshemmnisse im Markt.
Geltungsbereich: PKW-Reifen, Transporter- und NFZ-Reifen alle Geschwindigkeitsbereiche bis einschließlich ZR. Ausnahme bei Zwei- und Dreirädern! Der Fahrzeugführer/-halter benötigt nach wie vor für nicht eingetragene Reifen eine Freigabe. Diesen Nachweis erhält er entweder vom Fahrzeug- oder Reifenhersteller.
(So hat die Reifenfabrikatsbindung bei Motorrädern nach wie vor rechtlichen Bestand. Zwar ist die Verwendung der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifen für den Halter weiterhin vorgeschrieben. Eine Umrüstung auf Alternativreifen der gleichen Größe ist aber zulässig, wenn diese Reifen eine Bauartgenehmigung nach der Norm ECE_R75 oder gemäß der EU-Richtlinie 971241EG haben, und wenn ein Nachweis des Fahrzeugherstellers vorliegt, dass entsprechend § 19 (2) StVZO durch den Einsatz dieser Reifen auf dem Kraftrad keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Laut Bundesverkehrsministerium erfüllen die Unbedenklichkeitsbescheinigungen die Anforderungen eines solchen Nachweises.)
Dies bedeutet aber auch mehr Verantwortung für den Fahrzeughalter/-führer gemäß Straßenverkehrszulassungs-Ordnung. Danach ist er verpflichtet, für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zu sorgen und somit auch verantwortlich dafür, dass bei der Verwendung von Reifen unter Beachtung der im Fahrzeugschein angegebenen Größenbezeichnungen keine Sicherheitsprobleme entstehen. -
Profil
Die Sicherheit hängt vom Profil des Reifens ab, insbesondere von der Profiltiefe. PKW-Neureifen verfügen über ca. 8-9mm Profiltiefe. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6mm. Ob diese Minimalgröße erreicht ist, kann man an einem Abnutzungsindikator (Stege in den Profilrillen) ablesen. Wo sich diese Stege befinden, ist in der Regel mit dem Kürzel "TWI" gekennzeichnet. Sind diese Stege deutlich sichtbar und auf einer Höhe mit dem Restprofil, ist das Mindestmaß von 1,6mm erreicht.
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Alle Angaben/Werte sind nur als Richtwerte anzusehen. Keine Garantie für die Richtigkeit der Berechnungen. Die Nutzung des Reifenrechners erfolgt auf eigenes Risiko!