Reifenrechner

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  • Jetzt errechnen

  • Info

    Der Reifen-Rechner berechnet folgende Daten nach den Formeln der ETRTO [European Tire and Rim Technical Organization]:

    • Abrollumfang
    • Statischer Rollradius
    • Statischer Höhenunterschied
    • Dynamischer Rollradius
    • Dynamischer Höhenunterschied
    • Federungskomfortwert
    • Reifenvolumen
    • Tachoabweichung

  • Geschwindigkeitskennzahl = SI (Speed Index)

    Gibt an für welche maximale Geschwindigkeit der Reifen zugelassen ist.

    SymbolVmax. in km/h
    Y300
    W270
    ZRüber 240
    V240
    H210
    U200
    T190
    S180
    R170
    Q160
    P150
    N140
    M130
    L120
    K110
    J100
    F80
    E70
    D65
    C60
    B50
    A840
    A735
    A630
    A525
    A420
    A315
    A210
    A15

  • Tragfähigkeitskennzahl = LI (Load Index)

    Gibt an mit wie viel Kilogramm der Reifen belastbar ist.

    LIkgLIkgLIkgLIkgLIkgLIkg
    60250845001081000132200015640001808000
    61257855151091030133206015741251818250
    62265865301101060134212015842501828500
    63272875451111090135218015943751838750
    64280885601121120136224016045001849000
    65290895801131150137230016146251859250
    66300906001141180138236016247501869500
    67307916151151215139243016348751879750
    683159263011612501402500164500018810000
    693259365011712851412575165515018910300
    703359467011813201422650166530019010600
    713459569011913601432725167545019110900
    723559671012014001442800168560019211200
    733659773012114501452900169580019311500
    743759875012215001463000170600019411800
    753879977512315501473075171615019512150
    7640010080012416001483150172630019612500
    7741210182512516501493250173650019712850
    7842510285012617001503350174670019813200
    7943710387512717501513450175690019913600
    80450104900128180015235501767100
    81462105925129185015336501777300
    82475106950130190015437501787500
    83487107975131195015538751797750

  • DOT-Nummer

    DOT steht für das amerikanische "Department of Transportation". Die DOT-Nummer auf der Reifenflanke besagt nicht nur, dass der Reifen den US­Bestimmungen entspricht. Die letzten drei Ziffern geben auch Auskunft über das Alter des Reifens: Demnach steht "419" zum Beispiel für die 41. Produktionswoche 1999. Seit dem 01. 01. 2000 werden die Bauwoche und das Baujahr eines Reifens vierstellig festgehalten. Das bedeutet, dass die letzten vier Ziffern der DOT­Nummer Bauwoche und Baujahr des Reifens vorgeben: "1600" bedeutet also die 16. Woche 2000.

  • Fabrikatsbindung

    Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommisson gegen die BRD hat das BMVBW das KBA angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf Eintragungen von Reifen-Fabrikatsbindungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen bezüglich Fabrikatsbindung verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten.

    Begründung der Europäischen Kommission: Konsequente Anwendung der Reifenrichtlinie 92/23 EEC und damit u.a. Beseitigung unnötiger Handelshemmnisse im Markt.
    Geltungsbereich: PKW-Reifen, Transporter- und NFZ-Reifen alle Geschwindigkeitsbereiche bis einschließlich ZR. Ausnahme bei Zwei- und Dreirädern! Der Fahrzeugführer/-halter benötigt nach wie vor für nicht eingetragene Reifen eine Freigabe. Diesen Nachweis erhält er entweder vom Fahrzeug- oder Reifenhersteller.
    (So hat die Reifenfabrikatsbindung bei Motorrädern nach wie vor rechtlichen Bestand. Zwar ist die Verwendung der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifen für den Halter weiterhin vorgeschrieben. Eine Umrüstung auf Alternativreifen der gleichen Größe ist aber zulässig, wenn diese Reifen eine Bauartgenehmigung nach der Norm ECE_R75 oder gemäß der EU-Richtlinie 971241EG haben, und wenn ein Nachweis des Fahrzeugherstellers vorliegt, dass entsprechend § 19 (2) StVZO durch den Einsatz dieser Reifen auf dem Kraftrad keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Laut Bundesverkehrsministerium erfüllen die Unbedenklichkeitsbescheinigungen die Anforderungen eines solchen Nachweises.)

    Dies bedeutet aber auch mehr Verantwortung für den Fahrzeughalter/-führer gemäß Straßenverkehrszulassungs-Ordnung. Danach ist er verpflichtet, für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zu sorgen und somit auch verantwortlich dafür, dass bei der Verwendung von Reifen unter Beachtung der im Fahrzeugschein angegebenen Größenbezeichnungen keine Sicherheitsprobleme entstehen.

  • Profil

    Die Sicherheit hängt vom Profil des Reifens ab, insbesondere von der Profiltiefe. PKW-Neureifen verfügen über ca. 8-9mm Profiltiefe. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6mm. Ob diese Minimalgröße erreicht ist, kann man an einem Abnutzungsindikator (Stege in den Profilrillen) ablesen. Wo sich diese Stege befinden, ist in der Regel mit dem Kürzel "TWI" gekennzeichnet. Sind diese Stege deutlich sichtbar und auf einer Höhe mit dem Restprofil, ist das Mindestmaß von 1,6mm erreicht.

  • Alle Angaben/Werte sind nur als Richtwerte anzusehen. Keine Garantie für die Richtigkeit der Berechnungen. Die Nutzung des Reifenrechners erfolgt auf eigenes Risiko!