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also ich habe mittlerweile eine Anonymverfügung "Fahren im Fahrverbot (§ 52 lit. a Z. 6c StVO) erhalten. Jetzt werde ich allerdings warten müssen bis eine Strafanzeige bei mir eintrudelt weil ich auch eine Anonymverfügung keinen Einspruch erheben kann. was also mind. 4 Wochen warten heißt. ich werde euch natürlich auf dem Laufenden halten.
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ich kann euch noch ein paar neue Infos geben: es gibt ja zu jeder Tafel auch eine Verordnung welche den genauen Wortlaut regelt. Selbst wenn dieser aussagen würde dass auch Anrainer, ... nur zu diesen Zeiten hineinfahren dürfen, was er nicht macht, so würde mich das nicht betreffen. Da die Kundmachung des Fahrverbots nicht ausreichen ist wird mich alleine schon §5 des Verwaltungsstrafgesetzbuches freisprechen. Ich war zudem auf dem Polizeiposten und habe dort erfahren, dass besagter Polizist die…
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Hi alle zusammen, ich habe ein Wohnung auf einer Straße, welche mit folgender Beschilderung versehen wurde: FAHRVERBOT ausgenommen Ladetätigkeit von 8:00 bis 20:00 frei für Anrainer, Behindertentransporte und Taxis ich habe mich in dieser Straße eingemietet und habe dort meinen Zweitwohnsitz. Wohnung läuft aber auf mich. Ich für gegen 20:10 vor meine Haustüre und lade mein Auto aus. Als 10min später von der Stadtpolizei mit einer Anzeige belohnt werde. 1. Frage: Wenn da steht "Anrainer frei" bet…