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is richtig, Federn sind genehmigungspflichtig, Dämpfer nicht Wenn aber gegen höhenverstellbare Dämpfer getauscht wird, isses wieder genehmigungspflichtig. Nur das Ersetzen des Dämpfers im orig. Federbein ist genehmigungsfrei.
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Das Ersetzen von Dämpfern ist nicht genehmigungspflichtig und von daher braucht man auch keine Einbaubestätigung. Empfehlen kann ich Bilstein Gasdruckdämpfer als Alternative. (haben hier bei uns die B6 verbaut)
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Felgen Typisieren
BeitragKurz und prägnant, JA. Auch wenn die ET ident ist, sind sie eintragungspflichtig.
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Das der Einbau fach- und sachgerecht vorgenommen wurde, kann nur ein Gutachten und anschl. die LReg feststellen. Ein Mitarbeiter eines §57a-Betriebes ist kein SV für Änderungen an genehmigten Typen. Habe schon Werkstätten erlebt, die die Vorlage des Typenscheines verlangen (dazu sind sie berechtigt) und bei geringster Abweichung zum genehmigten Zustand die Plakette verweigern.
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Zitat von -Stadi-: „@BP Hatzer VW Embleme entfernen: Ein großer Irrglaube der Unter den Cops sehr verbreitet ist laut Kraftfahrgesetz 1967 § 27. Fahrgestellnr., Motornr und Aufschriften "(1) Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnr, am Fahrzeugmotor die Motornr. vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein...bla bla bla" “ Dauernd gut lesbar isses leider nicht, denn dabei wird auch der ruhende V…
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Zitat von andi80: „@BPHatzer Seit wann ist das Mitführen keine Pflicht mehr? Kenn das nur vom Motorrad, aber für Autos wars bis jetzt immer so?“ 1. Seit wann wird im KFG zwischen MR und Pkw betreffend Mitführen von Genehmigungsunterlagen unterschieden. Also da muss ich was verpasst haben. 2. Ist es nur im Sinne des Lenkers/Zulassungsbesitzers, diese Unterlagen mitzuführen und auch auszuhändigen, da eine Kontrolle dadurch erheblich verkürzt werden kan, ansonsten kann es durchaus zu ner Techn. Kon…
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1. Ein Gutachten zu nem Austauschschalldämpfer mit E-Prüfzeichen kostet ne Menge Geld, da sollte man mit 10€ schon zufrieden sein, andere verlangen erheblich mehr. 2. Wozu brauchst die EG-BE ? Das Mitführen ist nicht Pflicht, da aufgrund der Prüfnummer das zugehörige Gutachten behördlich angefordert werden kann.
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Wenn du natürlich mit den 19" in Verbindung mit den 40mm-Federn wieder auf die 11cm Mindestbodenfreiheit kommst, stünde einer Genehmigung nichts im Wege, hättest dann aber vmtl mit der Winterbereifung Probleme, da du damit unter die 11cm kommst, alternativ müsstest dann im Winter auch 19" fahren oder auf ein Zweitfahrzeug ausweichen.
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Auspuffklappen
BeitragEine Auspuffklappe ist ein sog. "Cutout", das ist ein Motorsportartikel und definitiv nicht genehmigbar. Ein Auspuff mit eingebauter Klappe mit EG-BE ist kein Problem, ebenso mit Gutachten, wobei die max. Lärmpegel des Fahrzeuges nicht überschritten werden dürfen.
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Auspuffklappen
Beitragnicht typisierungsfähig
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Ein Zivilgutachter macht keine Eintragungen im Typenschein, er erstellt nur Gutachten und schickt diese dann mit dem Typenschein zusammen zur LReg, wie das in einigen Bundesländern der Fall ist. In den anderen Bundesländern, wo die Fahrzeuge noch der LReg vorgeführt werden müssen, werden diese Gutachten nicht anerkannt. Habe vor kurzem erst von nem Prüfer der LReg gehört, dass auf ne Genehmigung kein Rechtsanspruch besteht, also wenn sie das nicht genehmigen wollen, hast keine Chance, das rechtl…