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    generell ist meines momentanen wissensstands nach eine eintragung einer fahrwerk/felgenkombination ohne einen amtlich anerkannten zivilgutachter nicht möglich... die eintragung der landesregierung muss eh hinten im typenschein reingeklammerlt sein... würd des nu moi prüfen sollte dem wirklich so sein (was i aber ned glaub) fahr ma AB sofort alle nach NÖ typisieren.... lg ralphscc