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Zitat von VB-GTI1: „Zitat von spidermann7777lpfi: „2. wer sagt das nicht die Landesregierung vor Ort war! mfg“ das könnte natürlich auch möglich sein.“ Auf der Verständigung ist nur Dienstnummer und Unterschrift eines Polizisten keinerlei Spur von der Landesregierung;) Schaut selber auf diesem Foto hab es fotografiert..;) vw-page.com/index.php/Attachment/59910/
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Zitat von spidermann7777lpfi: „Ein Parkplatz kann nach Stvo geregelt sein! Dann gilt auch die Stvo, muß aber am Parkplatz mit einem Schild gekennzeichnet sein. Oder Privat, dann darf die Polizei etc. nichts tun. 2. wer sagt das nicht die Landesregierung vor Ort war! mfg“ 1.) Werde ich gleich schauen ob irgendwo so ein Schild steht!! Danke.. 2.) Auf dem Zettel was mir hinterlassen wurde.. Ist die Dienstnummer und Unterschrift eines Polizisten und keinerlei Spuren von der Landesregierung;) Und ich…
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Zitat von VB-GTI1: „Die Polizei darf meines Wissens nach überhaupt keine Kennzeichen abnehmen, sondern nur die Landesregierung.“ Auch bei einem schweren Mangel nicht???
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Zitat von spidermann7777lpfi: „War der Parkplatz nach der STVO gerregelt????“ Ein normaler Parkplatz halt wo alle anderen Autos parken (ohne Parkgebühr) stehen am Tag 100 Autos dort oder so..
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Also mir ist folgendes passiert!! Ich hab mein Auto auf einem Parkplatz geparkt gehabt! Und als ich wieder zurück war waren meine Kennzeichen demonitiert und ein Zettel auf der Scheibe!! 2 Vorderreifen ohne Mindestprofiltiefe - Kennzeichen abgenommen!! Darf der Polizist einfach meine Kennzeichen abnehmen wenn das Auto geparkt war und ich nicht anwesend???? Bitte um Hilfe...