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Zitat von bramselinho: „Zitat von DOC!: „Du hast keine Probefahrt sondern eine Überstellungsfahrt gemacht. Das hast Du vor der Polizei zugegeben als Du gesagt hast du fährst zu einem Zivilgutachter. Eine Überstellungsfahrt darf meines Wissens nur der Inhaber der Kennzeichen oder ein in seinem Namen beauftragter (Angestellter) durchführen. Grüsse, DOC!“ich bin ja ein angestellter von dem zulassungbesitzer der blauen taferl !“ Ich find die Geschichten mit Fortsetzung immer so spannend ! Könnt ma d…
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a) Drosselklappenpoti b) Relais fürs Steuergerät c) Zündanlasschalter lg
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@BP-Hatzer3 ... Lesen ist schwer ... Einigen wir uns auf ... "Jedem es seine" ????
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Zitat von D.L.1: „nochmal zum ABS/ASR schau dir MAL die istwerte an! heb ihn auf so das die räder frei sind und dreh die räder durch oder fahr auf der bühne dann siehst du was jeder einzelne sensor macht! vielleicht liefert einer einen Falschen wert! sonst würde ich dir raten kabel der sensoren oder sensoren zu überprüfen und auch die polringe ob einer einen riss oder sprung hat oder verschmutzt ist!“ WORD ! "Führungslenker und die Traglenker" merkst auch bei anderen Geschwindigkeiten.
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Zitat von Vento GTI: „dann könnte ich ja mit den deutsch kennzeichen nach Ö fahren :gruebel:“ ja
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nö ... steht überall es selbe Nur anders geschrieben. Machs, wie ich dir es in der PN gesagt hab
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Zitat: „ Kurzzeitkennzeichen Gem. § 16 FZV wird für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten auf Antrag ein Kurzzeitkennzeichen für die Dauer von maximal 5 Tagen erteilt. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Daneben existiert noch das rote (Händler) Kennzeichen zur mehrmaligen Verwendung an unterschiedlichen Fahrzeugen. Das Kurzzeitkennzeichen weist ein von der Zulassungsstelle zu bestimmendes Ablaufdatum (höchstens 5 Tage AB Zuteilung) aus. Dieser Ablauftag wird…
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sry .. GRÜNE gehn ja gar nicht ! Kannst nur mit deutschen Kurzzeit exportieren !
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grüne bekommst bei deiner Versicherung ... sind aber teuer. Besorg dir in D ein Kurzzeitkennzeichen ... mit dem kannst dann auch in A noch a zeitl herumfahren.
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ein "Export" (Überstellung von D nach A mit blauen) eines KFZ mit blauen Kennzeichen aus Deutschland ist NICHT zulässig. Eine Durchfahrt durch Deutschland mit blauen Kennzeichen ist gestattet. Alles im KFG zu lesen.
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Zitat von wob16s: „Um welchen handelt es sich überhaupt ? KR oder PL“ wo ist der Unterschied bei der Einspritzung ?