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Immer dieselben Threads Arbeitet MAL alle Links und Kontakte AB, dann habt ihr alle Infos beisammen. Grundsätzliche Fragen werden hier beantwortet: help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061500.html NoVA und Co2 kann euch jeder ÖAMTC/ARBÖ ausrechnen, wenn ihr mit den Infos im Netz, die sehr umfangreich sind, nichts anfangen könnt. oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1098241.html .....und auch, ob es sich rechnerisch auszahlt, das gewünschte Fahrzeug aus D zu importieren.
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Scheibentönungsfolien
Beitrag@KGR84 Wenn keine Einbaubestätigung vorhanden ist und stattdessen ein Gutachten des TÜV angefertigt wird, ist der Folieneinbau genehmigungspflichtig (siehe oa zitierten Erlaß unter "Eintragungspflicht", Seite 4). Es mag durchaus sein, dass auch der TÜV den fach- und sachgerechten Einbau bestätigen kann, doch handelt es sich dabei um keine Bestätigung iSd oa. Erlasses und kann daher nur als Gutachten für die Eintragung dienen.
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Scheibentönungsfolien
Beitrag1. Nur in Ö genehmigte Folien sind zulässig, egal was der Verkäufer erzählt 2. Einbaubestätigung eines bevollmächtigten und authorisierten Betriebes mitführen und auf Verlangen vorweisen, oder 2.1 typisieren lassen. Scheibenfolienerlaß: versa.bmvit.gv.at/uploads/medi…008_Scheibenfolien_10.pdf Genehmigte Folien: versa.bmvit.gv.at/uploads/media/Folienliste20090805.xls
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Anonymverfügung
Beitrag1. ist es nichtmal sicher, ob du geblitzt oder gelasert wurdest, 2. findet die Mindeststrafe von €42 für Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h Anwendung, somit wäre eine Bestrafung in derselben Höhe schon bei gelaserten 34km/h bzw geraderten 36 km/h möglich. Ein evtl vorhandenes Radarfoto ist im Rahmen einer Anonymverfügung nicht einsehbar, erst im ordentlichen Verfahren, wobei sich der Strafbetrag nicht unwesentlich erhöht und das Radarfoto erst nach einem Einspruch, der bei Abweisung ex…
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Zitat von DOC!: „Wenn er ausparkt, Gas gibt und ich fahr ihm rein weil er noch nicht schnell genug war hat er mit die Vorfahrt genommen. Ergo ist er schuld.“ DAS gilt aber nur, wenn er gerade beim Ausparken ist, wenn er sich bereits am Fahrstreifen ausserhalb der Parkfläche befindet, ist er eben nur langsamer als der übrige Verkehr gefahren und da kannst ihm nicht einfach reinfahren, auch wenn er langsam fährt. (Ist ähnlich wie wennst auf der BAB auf einen langsamfahrenden Pkw aufschließt, kanns…
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Zitat von DOC!: „ Hast Du wenigstens Fotos (Handy?) vom Unfall und Unfalloert gemacht? Wenn er nämlich aus dem ruhenden Verkehr kam, also ausgeparkt hat und du ihm aufgrund seiner niedrigen Geschwindigkeit 5 m nach dem Parkplatz aus dem er kam reingedonnert bist ist er zu 100 % Schuld. Bremsspuren zur Ermittlung der Geschwindigkeit gibt es bei nasser Fahrbahn in der Regel keine und sein persönliches "Gefühl" ob Du zu schnell war´s oder nicht tut nichts zur Sache. Hier steht Aussage gegen Aussage…
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Zitat von KGR84: „Nachdem das ja schon ein paar Meter vom Parkplatz entfernt passiert ist, wird das wohl nichts zur Sache tun. Aber, dass er kein Licht aufgedreht hatte, und wenn er sich fast im Stillstand befunden hat, und keinen Blinker gesetzt hatte, glaube ich sehr wohl, dass du da noch ein paar Prozent rausholen könntes, da bei den schlechten Sichtverhältnissen kein Lichtaufdrehen ja schon sehr Fahrlässig ist, und es offensichtlich ja einen großen Anteil zum Unfall beiträgt, da du ihn ja ni…
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Zitat von P.O.D.: „BP Hatzer3: Super Danke dir vielmals. Aber angenommen es wäre nicht Regen, und irgendwer kommt plötzlich vor mich hin und ich bremse, fahre ihm aber denoch hinein. Wer ist Schuld? Mir ist es schon hundert MAL passiert, das Leute vor mich reinfahren und sofort Bremsen und ich muss dann auch Bremsen logischer Weise, aber anscheinend wäre ich immer Schuld wenn ich hinten wem reinfahre, weil sonst würden die Leute das nicht machen? Und was ist eine Einvernehmliche Lösung? :-) Sorr…
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Ich würde sagen, dass deine nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit aufgrund der Witterung iSd § 20 StVO kausal zum Unfall geführt hat, da bei Beachtung ob. Bestimmung ein Anhalten oder Ausweichen noch möglich gewesen wäre. Die fehlende Beleuchtung des Unfallgegners ist nur dann relevant, wenn keine ausreichende Sichtverhältnisse bestanden haben (§ 60 ABS 3 StVO). Auf jeden Fall wird es zu einer einvernehmlichen Lösung kommen, so sehr ich das im Moment.
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Betrug von der Felgenfirma
BeitragEvtl zum Thema passend: tuningsuche.de/werkstattfrage/…he-geschaedigte-1174.html
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Erforderliche Stellplätze für Kfz werden im Rahmen der Betriebsanlagengenehmigung von der Bezirksverwaltungsbehörde durchaus als Auflage erteilt. Wenn diese nicht erfüllt ist, wird die Betriebsanlage nicht genehmigt, folglich kann dann auch keine Betriebsaufnahme erfolgen, wodurch dann die Rechtsgrundlage für die Probefahrtkennzeichen entfällt.
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Also mir ist persönlich eine Tischlerei bekannt, welche gewerbsmäßig in Kundenfahrzeuge Einbauten durchführt und zu diesem Zweck auch die Probefahrtkennzeichen bekommen hat, ich vermute jetz MAL, dass es aufgrund folgender Bestimmung erfolgt ist:Zitat: „1. Fahrten zur Überführung eines Fahrzeuges an einen anderen Ort im Rahmen des Geschäftsbetriebes “ Wenn ein Mitarbeiter mit dem Kundenfahrzeug nen Unfall baut, glaub ich nicht, dass die Versicherung des Kunden den gegnerischen Schaden und evtl a…