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blaue taferl
Beitraggenau, Einreise kann verweigert werden Bei Gefahr in Verzug werden auch dt. Kennzeichen samt Fahrzeugschein vorl. abgenommen und der örtl. zuständigen Behörde in Österreich vorgelegt.
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Schaltpläne - Teileliste ZV Golf 3
BP-Hatzer3 - - Elektrik / Elektronik / Steuergeräte / Diagnose
Beitragwennst in icq nicht authorisierst bzw online gehst, wird das nix werden.
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Momentan hast du Schneckengewindeschellen drauf (sind die handelsüblichen Schlauchschellen). Die von rocco sind etwas ungünstig fotografiert, sehen jedoch wie Spannbackenschellen aus. Alternativ könntest noch HighGrip-Schnellen verwenden, sind zwar nichts anderes als Schneckengewindeschellen, jedoch zu 100% aus V2A. Dadurch könntest die Schell fester anknallen und sie hält das auch aus. Was mir gerade noch einfällt, wäre die Rohre, wo die Schläuche aufliegen, aufzurauhen, zB mit grobem Schleifpa…
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Zitat: „Original von unruhestifter es wurde uns mitgeteilt sobald der bürger nicht niedergetrampelt wird, hat er kein recht zu klagen und wenn die demo angemeldet is, müssen die bürger ausweichen, nicht die demo! man kann es eben nie allen leuten recht machen..“ Es wurde auch wegen der genehmigten Demo in Oberösterreich, wo Grenzübergänge ins nördliche Nachbarland blockiert wurden, beim EuGH eingereicht (Einränkung des freien Waren- und Personenverkehrs gem Artikel 3 Buchstabe c, Artikel 14, 18,…
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Aber vorher die Demo schön anmelden und nen haftungsrechtlichen Ansprechpartner bekanntgeben, sonst wirds unlustig. Und hoffentlich wird kein EU-Bürger an seinem Recht auf Bewegungsfreiheit gehindert, sonst gibts ne Klage beim EU-GH, weil wie wir schon alle wissen, EU-Recht steht über nationalem Recht.
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Wenn lt EG-Betriebsgenehmigung eine geringere Bodenfreiheit als 11cm genehmigt ist, muss das auch von Österreich so anerkannt werden. Dort wo aber Österreich über eine geringere Bodenfreiheit als 11cm entscheidet, ist das anders. Jeder EU-Mitgliedstaat kann im Rahmen seiner nationalen Befugnisse strengere Maßstäbe ansetzen, als dies die EU tut. zB ein in D genehmigtes (getuntes) Fahrzeug kann im schlimmsten Fall in Ö nicht genehmigt weden, da eben unterschiedliche Rechtslagen vorherrschen. Selbs…
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War glaublich ein Passat, jedenfalls standen mehrere Fahrzeuge kurz zuvor zwischen Stockerau/Ost und Stockerau/Mitte, Rfb Hollabrunn, am Pannenstreifen wegen irgendeiner Panne oder so. Von Fachbetrieben habe ich schon so einige Sachen gehört (will hier natürlich niemanden etwas unterstellen), wie zB nach der Genehmigung wieder Sachen ändern, etc. Was die Genehmigung dann zählt, weiß hier vmtl eh jeder, die hätte man sich sparen können.
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Ist aber schon bekannt, dass all diese Fahrzeuge, die ein Luftfahrwerk AB Werk verbaut haben, nicht in Österreich die Betriebsgenehmigung erhalten haben. Citroen und alle anderen Hersteller besitzen eine EG-Genehmigung und die ist unabhängig von der österr. Rechtslage anzuerkennen (EU-Recht steht über nationalem Recht). Betreffend Tieferlegung eines orig. Luftfahrwerkes via Software stellt dies eine genehmigungspflichtige Änderung dar. Einzige Episode eines Fahrzeuglenkers mit Airride: P: "Warum…
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Wozu brauche ich ein Airride? Um ein Fahrzeug höherzulegen? Fakt ist, dass die maximale Tieferlegung, um genehmigungsfähig zu bleiben, bei 11cm liegen muss und wozu brauch ich dann ein Airride, das überdies nicht im geringsten an ein orig. Luftfahrwerk rankommt. Es meinen einige vllt hier, dass eh nur im Fahrzeugstilstand tiefergelegt wird, doch da besteht ein gravierender Rechtsirrtum, den dabei handelt es sich um "Ruhenden Verkehr", der ebenso der StVO/KFG unterliegt (ausg. Privatflächen ohne …
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war typisieren
BeitragFür das Endrohr würdest ein Gutachten benötigen. Manche Prüfer interessiert das aber nicht die Bohne.
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war typisieren
BeitragDarauf kann ich so nicht antworten, kommt alles auf die Situation und die Kollegen, die dabei sind, drauf an. Wenn der Oberst daneben steht, muss ich volles Programm fahren, sonst hab ich nen Wickel.
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war typisieren
BeitragKann dir durchaus passieren, muss aber keine §56 sein, kann auch ne §58 (Prüfung an Ort und Stelle, dh sofortige Kontrolle durch die LReg ohne Vorladung) sein.
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war typisieren
BeitragDa haben wir´s schon. Da die Leuchte verändert und Funktionen in Leuchtenteile gesetzt wurde, für die es keine Betriebsgenehmigung gibt, wäre ein lichttechn. Gutachten erforderlich gewesen (kostet einige t€). Einer Intensivkontrolle hält das E-Prüfzeichen nicht mehr stand. Beispiel: Kfz-Import aus D mit Fahrwerksänderung --> bekommst keinen Typenschein vom Generalimporteur mehr --> Einzelgenehmigung.
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war typisieren
BeitragDurch die Kürzung ist das E-Prüfzeichen der Leuchte erloschen. Sofern nicht eingetragen, Anzeige an die Behörde wegen Änderung einer genehmigten Type und da dabei vmtl auch Leuchteneinheiten (zB NSL oder RFSW) wegfallen, die zumeist nicht nachgerüstet wurden, kann dies im konkreten Fall bis hin zur Untersagung der Weiterfahrt gehen. Wiegesagt: Ausnahmen bestätigen die Regel Es gibt immer wieder Vorgangsweisen und Genehmigungen, wo wir uns in NÖ an den Kopf greifen.
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war typisieren
BeitragAlle Eintragungen von Teilen, die auch jetzt in unveränderter Form vorhanden sind, bleiben natürlich erhalten. Wenn du ne Stosstange mit Nr eingetragen hast und jetzt ne idente eines anderen Herstellers verbaut hast, wird die alte ausgetragen und die neue eingetragen, weil auch andere Nummer. Natürlich wird hier wieder die Bodenfreiheit, Freigängigkeit, etc geprüft. Als Wiener bekommst eh die Mitteilung, dass du das Genehmigungsdokument bzw ne beglaubigte Kopie davon mitführen sollst. Da sieht m…
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war typisieren
BeitragZitat: „ tja.. ich hab die verlängerung nach der eintragung wieder in den normalen zustand bringen lassen..“ Änderung einer genehmigten Type - die Eintragung kannst in den Wind schreiben, ist nix mehr wert Zitat: „ nun fahr ich jetzt neu typisieren und werde mich diesmal hüten mit irgendwelchen scheinwerfern hinzufahren - nein ich setze auf die originalen...!!“ Dan werden dir vmtl die in-pro ausgetragen. Zitat: „ wird mir dann die motorhaubenverlängerung normal eingetragen - der aufkleber auf de…
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war typisieren
BeitragWenn die Teile eingetragen sind, besteht überhaupt keine Verpflichtung irgendwelche Unterlagen mitzuführen, weder TÜV-Gutachten noch ABEs. Wenn es eingetragen ist, muss das auch im ZulSch nachgetragen werden (verpflichtend für die Zulassungsstelle). Sobald ein E-Prüfzeichen drauf ist, ist es genehmigungsfrei. Falls der Beamte Bedenken hat, kann er sich die Nummer ja aufschreiben und sich das Genehmigungsdokument für die E-Zertifizierung anfordern (viel Glück dabei, ich hatte es nicht), denn dies…