Hallo zusammen,
Ich werde im Frühjahr bei meinem 1er Cabrio ein Gewinde verbauen und nach der neuen Regelung eintragen. Erstens ist gar nicht jedes Gewinde bereits nach der neuen Regelung geprüft, also soweit ich weiß muss das Gutachten nach dem 1.Juli 2008 erstellt sein bzw. den Vermerk haben, dass es nach dem TÜV Merkblatt 751 geprüft wurde.
Gut ich hab jetzt mal zwei Gutachten v. Gewindefahrwerken, die in die 8cm Regelung reinfallen, eingeholt, nun meine Frage dazu siehe beil. Auszug des TÜVs:
Wird beim Tüvn einfach mit entsprechender Achslast nachgeprüft ob ich die 8cm Mindestbodenfreiheit einhalte ODER:
Bedeutet es in diesem Fall lt. Gutachten:
1. der Abstand Radmitte - Radhauskante mind. 300mm sein MUSS????
Kann ja nicht sein oder? Was ist wenn die Radhauskante nicht mehr original ist, weil gezogen? Oder weil ich eine andere Reifendimension (z.b. 16Zoll) oben habe?
2. die Abstandsmaße der Federauflage bis Schraube des Federbeines auch genau eingehalten werden....ist das der sozusagen der Tüv-geprüfte Einstellbereich??
Kann ja auch nicht sein oder? Lt. diesem Gutachten wären das genau 40mm? Wär das auch die max. Tieferlegung....kommt mir bissl wenig vor?
Oder werden wie schon oben erwähnt rein die Einhaltung der 8cm geprüft?!?!
Hoff Ihr könnt mir helfen bzw. habt schon einige Erfahrungswerte hier mit der neuen Eintragung und v.a. bei älteren Fahrzeugen!!
THX
LG
91er
Ich werde im Frühjahr bei meinem 1er Cabrio ein Gewinde verbauen und nach der neuen Regelung eintragen. Erstens ist gar nicht jedes Gewinde bereits nach der neuen Regelung geprüft, also soweit ich weiß muss das Gutachten nach dem 1.Juli 2008 erstellt sein bzw. den Vermerk haben, dass es nach dem TÜV Merkblatt 751 geprüft wurde.
Gut ich hab jetzt mal zwei Gutachten v. Gewindefahrwerken, die in die 8cm Regelung reinfallen, eingeholt, nun meine Frage dazu siehe beil. Auszug des TÜVs:
Wird beim Tüvn einfach mit entsprechender Achslast nachgeprüft ob ich die 8cm Mindestbodenfreiheit einhalte ODER:
Bedeutet es in diesem Fall lt. Gutachten:
1. der Abstand Radmitte - Radhauskante mind. 300mm sein MUSS????
Kann ja nicht sein oder? Was ist wenn die Radhauskante nicht mehr original ist, weil gezogen? Oder weil ich eine andere Reifendimension (z.b. 16Zoll) oben habe?
2. die Abstandsmaße der Federauflage bis Schraube des Federbeines auch genau eingehalten werden....ist das der sozusagen der Tüv-geprüfte Einstellbereich??
Kann ja auch nicht sein oder? Lt. diesem Gutachten wären das genau 40mm? Wär das auch die max. Tieferlegung....kommt mir bissl wenig vor?
Oder werden wie schon oben erwähnt rein die Einhaltung der 8cm geprüft?!?!
Hoff Ihr könnt mir helfen bzw. habt schon einige Erfahrungswerte hier mit der neuen Eintragung und v.a. bei älteren Fahrzeugen!!
THX
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91er
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