Hallo,
habe eine Frage, habe eine Strafverfügung bekommen da ich mit Xenon erwischt wurde -> bitte keine Diskussion über das Xenon, nur bezüglich ob der selbe Paragrapg 3 x abgestraft werden kann!! Danke
habe 3 x 50€ bekommen für folgende verletzte Rechtsvorschriften:
1) § 102 Abs. 1 KFG i.V.m. § 14 Abs. 1 KFG
2) § 102 Abs. 1 KFG i.V.m. § 14 Abs. 1 KFG
3) § 102 Abs. 1 KFG i.V.m. § 14 Abs. 1 KFG
die genauen Texte lauten:
1) .....das beim gegenständlichen Kraftfahrzeug Gasentladungslampen (Xenon) eingebaut waren, obwohl keine Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden war.
2) .....das beim gegenständlichen Kraftfahrzeug Gasentladungslampen (Xenon) eingebaut waren, obwohl keine automatische Leuchtweitenregulierung vorhanden war.
3) .....das beim gegenständlichen Kraftfahrzeug Gasentladungslampen (Xenon) in Halogenscheinwerfergehäuse konnte nicht abgelesen werden, die eingebaut waren.
Finde Pkt. 3 nicht wirklich verständlich, steht aber echt so da!!
wenn das so ok ist dannn zahle ich die Strafe - war mir ja des Risiko bewusst, nur wenn man für den selben § nicht dreimal belangt werden kann werde ich Einspruch einlegen.
Danke schon vorab für Info's dazu!!
habe eine Frage, habe eine Strafverfügung bekommen da ich mit Xenon erwischt wurde -> bitte keine Diskussion über das Xenon, nur bezüglich ob der selbe Paragrapg 3 x abgestraft werden kann!! Danke
habe 3 x 50€ bekommen für folgende verletzte Rechtsvorschriften:
1) § 102 Abs. 1 KFG i.V.m. § 14 Abs. 1 KFG
2) § 102 Abs. 1 KFG i.V.m. § 14 Abs. 1 KFG
3) § 102 Abs. 1 KFG i.V.m. § 14 Abs. 1 KFG
die genauen Texte lauten:
1) .....das beim gegenständlichen Kraftfahrzeug Gasentladungslampen (Xenon) eingebaut waren, obwohl keine Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden war.
2) .....das beim gegenständlichen Kraftfahrzeug Gasentladungslampen (Xenon) eingebaut waren, obwohl keine automatische Leuchtweitenregulierung vorhanden war.
3) .....das beim gegenständlichen Kraftfahrzeug Gasentladungslampen (Xenon) in Halogenscheinwerfergehäuse konnte nicht abgelesen werden, die eingebaut waren.
Finde Pkt. 3 nicht wirklich verständlich, steht aber echt so da!!
wenn das so ok ist dannn zahle ich die Strafe - war mir ja des Risiko bewusst, nur wenn man für den selben § nicht dreimal belangt werden kann werde ich Einspruch einlegen.
Danke schon vorab für Info's dazu!!