Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass

      jacky_two111 schrieb:

      Wenn ein deutscher oder Holländer mit 6 cm bei uns rum fährt und er beim Technischen landet sind die Taferl weg!!!!!
      Beobachtet hab ich das ganze heuer selbst am See beim Prüfstand in Velden!!!!

      Zwei Deutsche einmal Lupo einmal Polo beide zirka 5-6cm Taferl weg.
      Einmal Holländer 5,5cm Taferl weg.

      Auch die müssen sich an unsere Gesetze anpassen wenn sie ihr Fahrzeug bei uns bewegen!! LEIDER

      MFG jacky
      Das ist Richtig - deswegen wenn man auf Tiefe steht sollte man sich was kaufen, was von haus aus tief ist.
      (RS4 B5 hat am tiefsten Punkt 9cm - und das Serie)

      low-car-scene schrieb:

      11cm war gestern, im Frühjahr kommen 9cm Bodenfreiheit.

      Kuckst du hier!

      Windpassinger / Low-Car-Scene
      Das Gerücht für 2010 ? - Kommt nie, zieht ja einen elendslangen Rattenschwanz hinterher (Rechtsunsicherheit beim Strassenerhalter, Änderungen der Fahrbahnbeschaffenheit und Struktur usw. ), und für EU Genehmigte Fahrzeuge ist es sowieso Seidl,
      oder will einer bei der Prüfstelle sich weit aus dem Fenster rauslehnen und zB einen F430 Scuderia die Taferl reissen bei 8,8cm :auslach: oder
      bei anderen Sportwägen ... :pfeifen:

      i-i.at - where the image begin ...

      tachyon schrieb:

      jacky_two111 schrieb:

      Wenn ein deutscher oder Holländer mit 6 cm bei uns rum fährt und er beim Technischen landet sind die Taferl weg!!!!!
      Beobachtet hab ich das ganze heuer selbst am See beim Prüfstand in Velden!!!!

      Zwei Deutsche einmal Lupo einmal Polo beide zirka 5-6cm Taferl weg.
      Einmal Holländer 5,5cm Taferl weg.

      Auch die müssen sich an unsere Gesetze anpassen wenn sie ihr Fahrzeug bei uns bewegen!! LEIDER

      MFG jacky
      Das ist Richtig


      Das ist DEFINITIV NICHT RICHTIG!!!!

      Auf Basis des Wiener Übereinkommens von glaub 1968 wurde beschlossen, die Zulassungsbestimmungen der anderen Teilnehmer zu akzeptieren.
      Das heißt, wurde ein auto in D richtig zugelassen, hat Ö diese Zulassung zu akzeptieren.
      Ist er jedoch in D mit 9cm eingetragen und hat in Ö nur 7cm so sind die kennzeichen abzunehmen!!!

      Alle Leute die sagen, am See nehmen sie den Deutschen die kennzeichen wenn sie mit 7cm unterwegs sin, wissen die auch was dieser Deutsche eingetragen hatte?!?

      FAKT ist, ist in D die Mindestbodenfreiheit von 7cm eingetragen, kann sich der Ö noch so auf den kopf stellen, er hat es zu akzeptieren!! Wenn nicht sofort zum Anwalt, denn dann ist es NICHT rechtens!!
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!

      woidl schrieb:

      tachyon schrieb:

      jacky_two111 schrieb:

      Wenn ein deutscher oder Holländer mit 6 cm bei uns rum fährt und er beim Technischen landet sind die Taferl weg!!!!!
      Beobachtet hab ich das ganze heuer selbst am See beim Prüfstand in Velden!!!!

      Zwei Deutsche einmal Lupo einmal Polo beide zirka 5-6cm Taferl weg.
      Einmal Holländer 5,5cm Taferl weg.

      Auch die müssen sich an unsere Gesetze anpassen wenn sie ihr Fahrzeug bei uns bewegen!! LEIDER

      MFG jacky
      Das ist Richtig


      Das ist DEFINITIV NICHT RICHTIG!!!!

      Auf Basis des Wiener Übereinkommens von glaub 1968 wurde beschlossen, die Zulassungsbestimmungen der anderen Teilnehmer zu akzeptieren.
      Das heißt, wurde ein auto in D richtig zugelassen, hat Ö diese Zulassung zu akzeptieren.
      Ist er jedoch in D mit 9cm eingetragen und hat in Ö nur 7cm so sind die kennzeichen abzunehmen!!!

      Alle Leute die sagen, am See nehmen sie den Deutschen die kennzeichen wenn sie mit 7cm unterwegs sin, wissen die auch was dieser Deutsche eingetragen hatte?!?

      FAKT ist, ist in D die Mindestbodenfreiheit von 7cm eingetragen, kann sich der Ö noch so auf den kopf stellen, er hat es zu akzeptieren!! Wenn nicht sofort zum Anwalt, denn dann ist es NICHT rechtens!!
      Bitte um die Nennung des § - das würde dann allen helfen, wenn dies wirklich so ist !

      i-i.at - where the image begin ...

      tachyon schrieb:

      woidl schrieb:

      tachyon schrieb:

      jacky_two111 schrieb:

      Wenn ein deutscher oder Holländer mit 6 cm bei uns rum fährt und er beim Technischen landet sind die Taferl weg!!!!!
      Beobachtet hab ich das ganze heuer selbst am See beim Prüfstand in Velden!!!!

      Zwei Deutsche einmal Lupo einmal Polo beide zirka 5-6cm Taferl weg.
      Einmal Holländer 5,5cm Taferl weg.

      Auch die müssen sich an unsere Gesetze anpassen wenn sie ihr Fahrzeug bei uns bewegen!! LEIDER

      MFG jacky
      Das ist Richtig


      Das ist DEFINITIV NICHT RICHTIG!!!!

      Auf Basis des Wiener Übereinkommens von glaub 1968 wurde beschlossen, die Zulassungsbestimmungen der anderen Teilnehmer zu akzeptieren.
      Das heißt, wurde ein auto in D richtig zugelassen, hat Ö diese Zulassung zu akzeptieren.
      Ist er jedoch in D mit 9cm eingetragen und hat in Ö nur 7cm so sind die kennzeichen abzunehmen!!!

      Alle Leute die sagen, am See nehmen sie den Deutschen die kennzeichen wenn sie mit 7cm unterwegs sin, wissen die auch was dieser Deutsche eingetragen hatte?!?

      FAKT ist, ist in D die Mindestbodenfreiheit von 7cm eingetragen, kann sich der Ö noch so auf den kopf stellen, er hat es zu akzeptieren!! Wenn nicht sofort zum Anwalt, denn dann ist es NICHT rechtens!!
      Bitte um die Nennung des § - das würde dann allen helfen, wenn dies wirklich so ist !


      Den genauen § kann ich dir leider auch net sagen, da ich dieses Juristendeutsch net 100% kapier.
      hier kannst es aber selbst versuchen, das ist die deutsche Übersetzung des Uberinkommens: admin.ch/ch/d/sr/0_741_10/index.html

      Das soll das Fazit daraus sein:
      Zitat:
      "Die internationale Anerkennung von Fahrzeugzulassungen aufgrund des Zulas-sungsscheins und des Kennzeichens ist durch internationale Übereinkommen geregelt. Das letzte davon ist das Wiener Übereinkommen von 1968.
      Gemäß diesen Übereinkommen müssen die Vertragsparteien Fahrzeuge, die im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei zugelassen sind, zum Verkehr in ih-rem Hoheitsgebiet zulassen, wenn für diese Fahrzeuge ein gültiger, von einer zu-ständigen Behörde ausgestellter Zulassungsschein vorliegt."
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      Zu hinterfragen wäre, wenn er ne Bodenfreiheit >11cm eingetragen hat, auch der Abstand Scheinwerfer-untere Lichtaustrittskante zur Fahrbahn mind. 50cm beträgt, denn an diese RL haben sich auch alle Mitgliedstaaten zu halten. (denn dann wäre die Genehmigung im Heimatland des Zulassungsbesitzers rechtswidrig)

      Scheinwerfer für Abblendlicht
      (Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 50)
      Vorhandensein: vorgeschrieben
      Anzahl: zwei
      in der Breite: max. 400 mm vom äußersten Punkt
      in der Höhe: 500...1200 mm
      elektr. Schaltung: paarweise Zuschaltung von zusätzlichen
      Fernscheinwerfern zum Abblend- und/oder
      Fernlicht ist zulässig. Beim Übergang zum
      Abblendlicht müssen alle Fernscheinwerfer
      gleichzeitig abschalten
      Einschaltkontrolle: wahlfrei; grüne Kontrolleuchte

      Quelle: hier