Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass
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wär halt interessant welche Auflagen erfüllt werden müssen und AB wann das ganze dann gilt - muss nämlich demnächst typisieren fahrn....
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Driftdriver schrieb:
Auskunft von Herrn Ottmann:
Bundesgesetzblatt 2010 83.Verordnung (4.PBSTV-Nov) vom 11.3. 2010 beträgt die Bodenfreiheit 9 cm.Anlage 6 Prüfnummer 5.1.3
kann jemand MAL nen Link zu der Verordnung reinstellen - konnte dazu nix finden!
mfg -
bitte schön ... ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAu…I_83/BGBLA_2010_II_83.pdf
Betrifft NUR die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung !!! -
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32. In der Anlage 6, Prüfnummer 5.1.3 lautet die letzte Position:
„Unterschreitung der Bodenfreiheit von 7 cm ohne entsprechende Genehmigung und/oder Erkennbarkeit
von Schleifspuren
kann das MAL jemand erklären??????
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