Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass
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MKIIICab schrieb:
Hab heute mit einem Wiener gsprochen der meint er hätt es schriftlich dass ma seit 1.5.2010 mit 9cm Bodenfreiheit typisieren kann, der weiß es von einem VW-Mechaniker. Gibts da jetzt vl Neuigkeiten dazu oder is das wieder nur son herumgerede?
Das ist defintiv eine Falschinformation und falls es wirklich ein solches Schriftstücke geben sollte, ist es wertlos, da es mit Sicherheit geltendes Recht nicht abändern kann. -
Gerede...leider...Nix mit 9cm typisieren...aber Pickerl gibt´s dafür bis 9 cm wenn sich das Fahrwerk im Laufe der Jahre auf bis zu 9 cm setzt, dann muss das Fahrwerk ersetzt werden wenn es unter 9 cm sinkt. Bis dato war das ja schon bei 11cm der Fall. Daher haben Zivis auch empfohlen NICHT mit 11cm und neu eingebautem Fahrwerk typisieren zu gehen weil sich Fahrwerke (also Federn) unterschiedlich stark setzen können.
Greez,
DOC! -
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Hallo zusammen,
hat jemand aus der Fangemeinde Erfahrung mit Golf 6 (Diesel, 103kW/140PS, Highline, DSG, Klima, kein VW FW) und Tieferlegung mit BILSTEIN B8 + EIBACH PRO-Kit (30mm)?
Weiters sollen am Fahrzeug 8x19" OZ Ultraleggera's verbaut werden.
Ist damit die 11cm-Hürde zu schaffen?
Vielen Dank für jede seriöse Antwort.
LG, -
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Düsi5 schrieb:
Ja, geht sich locker aus. Hat mit dem Pro-Kit , den Bilstein´s und 225/35R19 immer noch 118 mm Bodenfreiheit.
Ansonsten gibts noch genügend Luft zum rein geben !!
Somit wird auch wieder mehr Bodenfreiheit hergestellt -
Mit den Kraftfahrreferenten der Länder fand eine Genehmigungskoordinierungsbesprechungs statt.
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte, die bei der Fahrzeugüberprüfung nach § 57a zu beachten sind.
Protokoll: Dipl. Ing. Bernhard Sittlinger
unter anderem:
4.4.) PBStV –Anlage 6,
Prüfnummer "5.1.3 Federung, Stabilisator" idF. der 4. Novelle:
Mit der 4. Novelle der PBStV wurden die letzten Positionen dieser Prüfnummer umformuliert und lauten jetzt:
Unterschreitung der Bodenfreiheit von 9 cm ohne entsprechende Genehmigung, SM
Unterschreitung der Bodenfreiheit von 7 cm ohne entsprechende Genehmigung und/oder
Erkennbarkeit von Schleifspuren GV "
Daraus kann keinesfalls geschlossen werden, dass nunmehr auch Genehmigungen bis zu
einer Bodenfreiheit von nur 9 cm möglich sind.
Bei Schleifspuren, massiven Beschädigungen, Verformungen am Unterboden oder Unterschreitung der Bodenfreiheit von
7 cm ohne Genehmigung ist jedenfalls "GV" zuzuordnen.
Der Arbeitskreis entscheidet, dass für Genehmigungsverfahren der Inhalt des Erlasses vom
03.08.2000, Zl.: 190.500/8-II/B/5/00 weiterhin aufrecht bleiben muss.
Wien, 2010-06-16
Genehmigungskoordinationsbesprechung -
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