Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass
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Stones schrieb:
91er-CABRIO schrieb:
hab jetzt die Verordnung ausgedruckt und lass es einfach drauf ankommen
Das hab ich weiter vorne glaub ich schon MAL geschrieben.
Die alten Dorfschanddi interessiert das nicht wenn man selber nicht darüber Bescheid weis dann is das Schicksal.
Ich habs einem Motorradpolizisten bei der Car Parade in Ried 2005 schon deutlich gemacht dass es eine Toleranz geben sollte da sich ein Fahrzeug auch der Schwerkraft beugen muss.
Mit ein bischen Verhandeln durfte ich dann weiter fahren und Strafe gabs auch keine, gut dass er nicht gewusst hat dass ich nachgeholfen hab mit der Tiefe
Genau darum hab ich mir heute gleich die Verordnung ausgedruckt und legs mir ins Auto rein!! bin gespannt was sie beim nächsten MAL sagen! obwohl ich muss auch sagen, dass ich das erste MAL probleme damit hatte!
Am W-See voriges jahr hat mich ein netter polizist aufgehalten, der hat zwar nachgemessen, der ist überhaupt auf 2cm Unterschied gekommen, sagte aber nur die Federn sollten MAL getauscht werden weils schon knapp an der Toleranzgrenze liegen!
91er!VERHEIZ' deine REIFEN und NICHT dein LEBEN! -
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Ist das nicht eh schon bei uns? Typisiert wird trotzdem auf 11cm, aber KZ weg sind erst unter 8cm. Sie sind das ganze halt so umgangen...
Oder weiß wer mehr dazu?
Gruß Marc. -
Wir sind in der EU
die wollen alle die gleichen Gesetze
dann sollen´s bei den KFZ´s anfangen
LG -
Gerade gefunden (danke Zuzy):
Österreich regelt Tieferlegung neu
Bisher galt in Österreich: Fahrzeuge, die ab Werk mit weniger als elf Zentimetern Bodenfreiheit ausgeliefert wurden, mussten bei einer Umrüstung mit einem Zubehör-Fahrwerk auf mindestens elf Zentimeter angehoben werden. Zwei Jahre lang hatte der Verband der Automobil Tuner (VDAT) mit dem österreichischen Verkehrsministerium Kontakt gehalten, um die Regelung zu ändern. Wie Dieter Karl, der Leiter der Fahrzeugtechnik des österreichischen Verkehrsministeriums unlängst mitteilte, wird es ab September neue rechtliche Bestimmungen zur Fahrzeugtieferlegung in Österreich geben. Aller Voraussicht nach werden die in Deutschland gültigen Vorgaben des TÜV Merkblattes 751 übernommen, welche die Mindestbodenfreiheit von acht Zentimetern vorschreibt. Fest steht bereits, dass bei der Umrüstung eines Fahrzeugs mit EG-Typengenehmigung die vom Werk eingestellte Bodenfreiheit erhalten bleiben darf, auch wenn sie unter elf Zentimetern liegen sollte.Erscheinungsdatum: 2.8.2012
Quelle: Allereifen -
jop
habs auch schon in an anderen forum gelesen!!
denke, des könnt durchaus stimmen.... wär auf jedenfall geil, wenns passt
und is auch zeit geworden.... immerhin is des ja a witz, dass ma in da EU so viele verschiedene bestimmungen in den ländern haben, was die STVO betrifft... -.-'
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