Frage bezüglich e gutachten

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      wenns ein gültiges e zeichen ist (kein gefälschtes *g*) und es vorschriftsgemäß montiert und verwendet wird brauchst es NICHT einzutragen. nicht MAL den anbaut zu typisieren. einfach rauf und fertig. brauchst nichtmal welche papiere rumführen wie bei ner ABE.

      meistens auf: schweinwerfern, rückleuchten etc.
      <stay heavy :: fuck the system>
      Hier kannst Du meine Erfahrungen zu dem Thema nachlesen.
      -> Das E-Prüfzeichen

      Bei Tuningteilen mit E-Prüfzeichen würde ich Dir sehr wohl dazu raten die Papiere mitzuführen und Teile ohne Gutachten sollte man nicht kaufen.
      Kommt halt immer auf den darauf an, der Dich überprüft.
      Aber z.b. wegen Fadenkreuzscheinwerfern gibt´s trotz E-Prüfzeichen immer wieder Probleme.

      Grundsätzlich sind Teile mit E-Prüfzeichen und entsprechender Prüfnummer eintragungsfrei! :-w
      Original von DOC!
      Grundsätzlich sind Teile mit E-Prüfzeichen und entsprechender Prüfnummer eintragungsfrei! :-w


      Nur leider wissen das nicht alle :cop:
      Und so kanns immer wieder zu Problemen kommen.

      Um welche Teile handelt es sich?
      Dann is einfach der zu beantworten.

      Ich kenns von meine H-Gurte:
      Haben E-Prüfzeichen aber es gibt immer wieder verschiedene Meinungen bei Kontrollen. Ich bin zum Glück beim Eintragen an einen netten Prüfer gekommen der mir sie dann als Bemerkung dazugeschrieben hat obwohl er gemeint hat eintragungsfrei - somit bist auf da sicheren seite ;)

      Also falls du sowieso etwas eintragen musst einfach alle Gutachten mitnehmen und a bissl nachdrücken das da soviel wie möglich dazuschreiben.

      mfg :-w
      Galerie.KO-Racer.at | Fotos der Vienna Autoshow 2014 online
      Wenn die Scheinwerfer und Rückleuchten mit Gutachten geliefert wurden, dann seh ich überhaupt kein Problem.
      Ein Typisieren wird nicht nötig sein, da bei der Prüfstelle Teile mit E-Prüfzeichen normalerweise gar nicht eintragen werden.
      Meine Scheinwerfer und Rückleuchten wurden auch nicht "eingetragen", aber ich müsst den mitgelieferten Gutachtenwisch immer im Auto mitführen.
      Wichtig ist nur die Scheinwerfereinstellung wieder in der Werkstatt (oder selber, wenn mann´s kann) einstellen lassen (z.b. ARBÖ, ÖAMTC, Werkstatt Deines Vertrauens usw...)
      Bei den Jom Rückleuchten aufpassen, ob zusätzlich ein Rückstrahler zu verwenden ist, denn wenn dieser fehlt stellt es bei einer Überprüfung einen schweren Mangel dar.
      Grüsse,
      DOC!