Muss Kofferaumausbau Typisiert - Eingetragen werden

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      Muss Kofferaumausbau Typisiert - Eingetragen werden

      Hi Leute

      Ich habe vor meine Rückbank zu entfernen und den Kofferaum aus zu bauen mit GFK Holz usw.

      Meine Frage
      Muss ich da was eintragen lassen genehmigen oder herschen hier irgendwelche auflagen...

      Will ja keine Probleme haben das Pickerl zu bekommen usw.
      >> Never Change A Running System <<
      Wenn du die Rückbank entfernst, dann mußt du meines Wissens auf einen 2 Sitzer umtragen (eintragen) lassen.
      Bleibt die Rückbank samt Gurte drinnen, d.h. das Passagiere im Fond ohne Einschränkungen mitfahren können (Sitzplätze bleiben alle erhalten), dann kannst du ohne Probleme sogar ein Aquarium in den Kofferraum basteln und du brauchst nichts eintragen lassen.

      Gruß
      Sascha
      cult1.da.ru
      "We ride together, we die together. Bad Boys for life! - In the line of duty - Fidelis Ad Mortem"
      ja da hast recht


      wennst die rückbank entfernst wäre die möglichkeit umtypisiern auf LKW wenn du die nötige sattellast hast....

      aber soweit ich weiß is keine typesierung pflicht mfg =

      a freund wollte weil pkw auf lkw type und hat die rückbank weggegeben und is ziehmlich auf die schauze damit gefallen ;)
      Wurde in diesem Thread auch schon darüber geschrieben...

      Zusammenfassend:

      - jeder nicht ohne grösseren Auwand auszubauende Kofferraum Verbau ist zu typisieren, wenn er fest mit der Karosserie verbunden ist (sprich wenn Du das "Aquarium" :-h aus dem Kofferraum heben kannst, dann ist es Ladegut und muss nicht typisiert werden, ist es jedoch mit dem Fahrzeug fest verbunden dann muss es sehr wohl genehmigt werden.)

      - Eine ausgebaute Rückbank muss ohne grossen technischen Aufwand wieder rückrüstbar sein, vorrübergehender Ausbau und fahren ist erlaubt. (z.b. Reinigung, Reperatur, Transport von Gütern) usw..) Ansonsten ist eine Typisierung auf 2 Sitzer norwendig. Typisierung auf Klein LKW zahlt sich meines wissens nimmer aus, wurde vor ein paar Jahren oft gemacht, da es dann steuerlich günstiger war. Macht heute aber wegen der Rentabilität keiner mehr.

      Zur Genehmigung als Klein LKW notwendig:
      (gemäß § 3 VO BGBl 134/1993)

      • Ein „Klein-Lkw“ muss sich nach äußerem Erscheinungsbild und Ausstattung von einem Personenwagen unterscheiden – ein Umbau in einen Pkw müsste technisch und finanziell aufwändig und damit wirtschaftlich sinnlos sein
      • Alle folgenden Ausführungen müssen bereits serienmäßig im Erzeugerwerk hergestellt sein
      • „Klein-Lkw“, die vom Aufbau der Karosserie her auch als Pkw/Kombi gefertigt werden, müssen folgende Kriterien erfüllen:
      1) Heckklappe oder Hecktüre(n)
      2) Nur eine Sitzreihe für Fahrer und Beifahrer
      3) Hinter dieser Sitzreihe Trenngitter oder Trennwand, die mit Bodenplatte und Karosserie fest verbunden (verschweißt, vernietet) ist (Ergänzung für Geländewagen ohne Fußmulde: Trennvorrichtung, hinter der Sitzreihe muss im unteren Teil eine Trennwand sein, die sich nach hinten waagrecht 20 cm fortsetzen muss)
      4) Laderaum seitlich verblecht (keine Fenster)
      5) Halterungen für Sitze und Gurte entfernt / Ausnehmungen dafür unbenützbar gemacht
      6) Laderaumboden: durchgehende, ebene Stahlverblechung (Trennung nur unter Beschädigung der Original-Bodenplatte möglich)
      7) Seitliche Laderaumtüren dürfen nur dann vorhanden sein, wenn die Laderaumlänge mindestens 1500 mm aufweist, die durch die schräge Heckklappe nicht sehr erheblich eingeschränkt wird

      Grüsse,
      DOC! :-w
      Hallo!

      Das mit der Rückbank ist richtig, mit dem Kofferraumverbau jedoch lächerlich ;)

      Manchmal werden schon geile Märchen erzählt hier ;)

      Wen interessiert denn bitte ein Kofferraumverbau bei der Polizei oder LRG?? Wenn ich eine Kiste Bier an den Boden schraube zwecksl Ladegtusicherung muss die wahrscheinlich auch typisiert werden....

      Leute, ihr habt echt sorgen.

      Das wichtigste ist das aussen alles paßt und die 11cm, der Rest ist doch komplett egal ;)

      MFG
      Peter
      So ich war gerade beim TÜV (damit ich Pickerl bekomme) habe mir meinen Remus endtopf und meine Felgen eintragen lassen dann war da noch die Sache mit dem Kofferaumausbau tja ich hatte ihn ja noch nicht fertig und somit nur den Parkettboden drinn wo später dann die Anlage usw. rein kommt...

      Um ein haar hätt ich wieder alles rausreissen können...

      Wieso?
      Kofferaumausbauten müssen Typisiert werden und wie oben schon genannt wenn die rückbank rauskommt giebt es da schon 2 Möglichkeiten:

      1. Auf LKW umtypisieren lassen dazu muss dann die Heckscheibe undurchsichtig gemacht werden (lächerlich aber wahr)

      2. Der Wagen wird als 2sitzer eingetragen der Anbau wird FIX mit der Karosserie verbunden (verschraubt, verschweisst) und muss die 10 fache Erdbeschleunigung aushalten (ich glaube er sagte 10 fach bin mir hier nicht 100% sicher) natürlich gilt das auch für Punkt 1.

      Ich konnte auch noch herausbekommen das sogar Hutablagen mit Boxen Typisiert werden müssten da diese eben vorfliegen könnten und eventuell sogar insassen töten d.h. diese müssten ebenfalls die 10 fache erdbeschleunigung aushalten und somit mehr oder weniger fix mit der Karosserie verbunden werden!

      Ich musste nicht typisieren weil:

      Ich habe ja nur den Parkett drinnen d.h. noch keine boxen usw. es sieht also unprofessionell aus (im moment).
      Ich hab einfach gesagt das ich im mom. gerade umziehe und somit meinen Boden sowieso wieder ausbaue und die Sitze befestige!
      Der Prüfer sagte dann "Das hab ich einfach nicht gesehen".

      Ich hatte also glück aber vielleicht hilft es ja den ein oder anderen das im vorhinein zu wissen!
      >> Never Change A Running System <<

      RE: Muss Kofferaumausbau Typisiert - Eingetragen werden

      Hab grad vor zwei Tagen mit einem Typisierer gesprochen und der hat mir das so erklärt:
      Wenn ich die Rücksitzbank rausnehme und das ganze dann verbau, muss ich den Ausbau eintragen lassen. Brauch aber nicht auf 2-Sitzer umtypisieren. D.h. das Auto bleibt als 5-Sitzer typisiert und wenn ich den Ausbau wieder herausnehme, kann ich ohne Probleme wieder Rücksitzbank einbauen und 5 Leute kutschieren.
      MFG
      Original von peter777
      Hallo!

      Das mit der Rückbank ist richtig, mit dem Kofferraumverbau jedoch lächerlich ;)

      Manchmal werden schon geile Märchen erzählt hier ;)

      Wen interessiert denn bitte ein Kofferraumverbau bei der Polizei oder LRG?? Wenn ich eine Kiste Bier an den Boden schraube zwecksl Ladegtusicherung muss die wahrscheinlich auch typisiert werden.

      Leute, ihr habt echt sorgen.

      Das wichtigste ist das aussen alles paßt und die 11cm, der Rest ist doch komplett egal ;)

      MFG
      Peter


      Tja lieber Peter, dann bleib MAL lieber in Oberösterreich im Märchenwald, denn in Wien weht, wie Du vielleicht schon mitbekommen hast ein anderer Wind, und ich weiss wovon ich rede, denn mein Auto ist in Wien zweimal beim typisieren durchgefallen und dann hab ich´s in Oberösterreich beim ersten MAL geschafft.
      Übrigens, nicht gesicherte Ladung gibt eine Vormerkung im Führerscheinregister, zusammen mit einem zu tiefen Fahrzeug kannst über das ganze dann beim Verkehrspsychologen oder beim Fahrsicherheitstraining nachdenken.

      Das eine ist was der Gesetzgeber vorgibt, das andere was den Prüfer/Polozei interssiert...