grundsätzich ist es so dass kein blaues licht am fahrzeug montiert sein darf (ausgenommen tacho und radio) da dies ein einsatzsignal ist im innenraum kann es dann sein dass zb grün oder rote läuchten sofern sie von aussen nicht direkt sichtbar sind spich fussraum oder kofferaum beläuchtung fast nie probleme verursachen, zur unterbodenbeläuchtung ist soviel zu sagen: sie ist nicht erlaubt, da es wie bei jedem anderen zusatz anbauteil ein gutachten bräuchte (festigkeit - oder auf fach deutsch "Bericht über die Prüfufung eines Kunststoff-Materials auf Spittersicherheit) das es für ubb lieder nicht gibt, jedenfalls hätte man damit vill eine chance es einzutragen, denn grundsätzich ist es ja nicht verboten eine zusatzbeläuchtung anzubringen, man denke bloss MAL an diverse geländewagen und lkw´die zusatzfernlicht und nebelläuchten angebracht und sogar typisiert haben, fakt ist: ubb ohne gutachten = §56 
mir istes aber selbst schon so ergangen hatte grüne ubb an einem öffentlichen parkplatz an polizei kam -> papiere änderungsbescheid -> Alles ok bis auf ubb einziges komentar cooles auto aber während der fahrt wollen wir das nicht sehen . . .
andererseits hatte ich MAL weisse LED standlichter in meinen klarglas da fuhr mir so ein uniformierter bewegungsmelder sogar bis vor die haustüre nach folge -> §56
also es ist von polizist zu polizist verschieden der eine lässts durchgehen der andere nicht
mfg D11

mir istes aber selbst schon so ergangen hatte grüne ubb an einem öffentlichen parkplatz an polizei kam -> papiere änderungsbescheid -> Alles ok bis auf ubb einziges komentar cooles auto aber während der fahrt wollen wir das nicht sehen . . .
andererseits hatte ich MAL weisse LED standlichter in meinen klarglas da fuhr mir so ein uniformierter bewegungsmelder sogar bis vor die haustüre nach folge -> §56

also es ist von polizist zu polizist verschieden der eine lässts durchgehen der andere nicht
mfg D11
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