Unterbodenbeleuchtung

      grundsätzich ist es so dass kein blaues licht am fahrzeug montiert sein darf (ausgenommen tacho und radio) da dies ein einsatzsignal ist im innenraum kann es dann sein dass zb grün oder rote läuchten sofern sie von aussen nicht direkt sichtbar sind spich fussraum oder kofferaum beläuchtung fast nie probleme verursachen, zur unterbodenbeläuchtung ist soviel zu sagen: sie ist nicht erlaubt, da es wie bei jedem anderen zusatz anbauteil ein gutachten bräuchte (festigkeit - oder auf fach deutsch "Bericht über die Prüfufung eines Kunststoff-Materials auf Spittersicherheit) das es für ubb lieder nicht gibt, jedenfalls hätte man damit vill eine chance es einzutragen, denn grundsätzich ist es ja nicht verboten eine zusatzbeläuchtung anzubringen, man denke bloss MAL an diverse geländewagen und lkw´die zusatzfernlicht und nebelläuchten angebracht und sogar typisiert haben, fakt ist: ubb ohne gutachten = §56 :banned:

      mir istes aber selbst schon so ergangen hatte grüne ubb an einem öffentlichen parkplatz an polizei kam -> papiere änderungsbescheid -> Alles ok bis auf ubb einziges komentar cooles auto aber während der fahrt wollen wir das nicht sehen . . .

      andererseits hatte ich MAL weisse LED standlichter in meinen klarglas da fuhr mir so ein uniformierter bewegungsmelder sogar bis vor die haustüre nach folge -> §56 :stirnklatsch:

      also es ist von polizist zu polizist verschieden der eine lässts durchgehen der andere nicht

      mfg D11

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      Hallo!
      Habe auch eine blaue LED Unterbodenbeleuchtung die sobald die Tür aufgemacht wird leuchtet (kann sie aber auch sicherheitshalber ganz abdrehen) jedoch wurde ich MAL aufgehalten und ganz klar, habe vergessen diese abzudrehen, das heißt der Polizist stand neben meinem Auto und die Unterbodenbeleuchtung strahlte schön blau hervor da es Nacht war und er sagte kein Wort *gg*

      da hab ich wohl Glück gehabt
      Der Anbau und der Betrieb sind verboten, dh montierte UBB, die auch nur auf Privatparkplätzen eingeschaltet wird, ist nicht zulässig.
      Die Weiterfahrt kann untersagt werden, ggf Kennzeichenabnahme.

      Privatparkplatz = abgeschrankter oder umfriedeter Bereich, welcher nur durch einen bestimmten Personenkreis genützt werden kann
      dh zB Hofer-Parkplatz, Lidl-Parkplatz und Disko-Parkplätze sind Privatparkplätze mit Öffentlichkeitsrecht, da da jeder zufahren kann.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      ich weiß nicht ubb war MAL wenn überhaupt vor 2-3 jahren in! spare das geld lieber! Habe sie selbst auch MAL gehabt! Einmal ca. 70 km umhergefahren und mir sind ca. 4 MAL die bullen entgegen gekommen! nie war was! beim 5ten MAL habe die bullen umgedreht und die daten aufgenommen! anzeige ist aber gott sei dank nie gekommen! eine woche darauf parke ich vor einer disco ubb ein und hatte dann einen strafzettel drauf! denn dieser teil war privat parkplatz mit öffentlichen recht :bang: ! 5 meter weiter rechts durch gesteigsteine getrennt standen aber autos die schon fast mit der stange den boden berührten! naja musste dann halt 35€ strafe zahlen, da wie schon erwähnt blaues zusatzlicht nur von einsatzfahrzeugen verwendet werden darf oder dies der landeshauptmann genehmigen müsse!
      if you don`t live for something, you will die for nothing