Unterbodenbeleuchtung

      hab mit herrn ing. bergmüller von legales-tuning MAL darüber geschrieben. hab meine ubb so angeschlossen gehabt das ich zuerst die stromzufuhr einschalten mußte und danach noch mußte ich sie noch mit der fernbedienung einschalten. also hat sie halt net funktioniert wie mich ein kollege aufgehalten hat. das nutze trozdem nichts und da fragte ich MAL nach ob es irgendeine möglichkeit gibt und bekam das als antwort:

      in östereich gibt da leider richtlinien, welche besagen, dass nur im gesetz bzw. div. richtlinien vorgesehene beleuchtungen verwendet werden dürfen und alle mintierten beleuchtungen FUNKTIONIEREN müssen

      somit ist offensichtlich auch die montage der unterbodenbeleuchtung nicht gestattet. sorry für die schlechte nachricht.

      können sie kein stecksystem machen, damit beim treffen nur die röhren in halterungen klipsen und steckverbindungen herstellen?

      mfg

      Ing. Kurt Bergmüller
      Techn. Büro für MB/Kfz-Bau
      Telefon +43 664 1835115
      [email protected]
      legales-tuning.at

      RE: Unterbodenbeleuchtung

      Laut LAndesreg NÖ ist es so,

      sie darf verbaut werden, muß aber wärend des Betriebes abgeschalten sein, also nix mit STandlich oder so verbunden sein

      Weiters darfs laut § nur auf Privat Grund benutzt werden, also nicht im öffentlichen Verkehr

      Ein wenig wiederspricht sich das, stimmt, aber so ists
      -> Schlachte Golf 3

      Ich fahr Oben OHNE, Du auch ? *g*
      Sogar der neue Audi A6 hat (bei einer gewissen Ausstattung) unter den Rückspiegeln Umfeld-LEDs verbaut!

      Zu der Unterbodenbeleuchtung. Gesetzeskonform ist sogar schon "nur" der Anbau einer UBB verboten, d.h. bei der Pickerlüberprüfung können sie dir damit das Pickerl verweigern.
      Außer zuhause am Privatgrundstück kann dir keiner etwas anhaben.

      Gruß
      Sascha
      cult1.da.ru
      "We ride together, we die together. Bad Boys for life! - In the line of duty - Fidelis Ad Mortem"
      als, meine Röhren werden nur in die Halterungen geclipst und fertig.
      die Kabel hab ich bis jetzt fix verlegt, aber da werd ich mir auch noch so ein Steckersystem bauen.

      Is Ganz praktisch, vor allem wenn man es vor den Augen der Polizei abbauen muss (war ich aber selber schuld - habs einfach vergessen auszuschalten)
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      Original von TerminatorxXx
      Wie ist es eig. mit licht im innenraum?
      Zb im koferraum ne neon?

      oder so

      wird das angenommen oder darf das auch nicht sein?


      Lg TerminatorxXx


      nein innen darf auch nix sein, ausser es is verdeckt, dh. von aussen nicht sichtbar (ausgenommen tachobel. und die orig. innenraumleuchte btw. kofferraumleuchte.
      Und zum Glück sieht man dann immer wieder Leute die so richtig wissen was Erlaubt ist ...

      Fahrer des unten gezeigten Fahrzeuges ist ein Schulkollege der seinen Angaben zufolge mit dem typisierer gut ist und dieser soll gesagt haben es is so erlaubt ...

      noch dazu hab ich das bild auf einem öffentlichen gelände gemacht ..

      naja is halt so .. spezialisten gibts immer wieder ...
      Bilder
      • DSC00324.jpg

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