57a überzogen und ins Ausland

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      Quelle: ÖAMTC

      >>In Ungarn und Slowenien wurden Autofahrer bestraft, deren §57a - >>Begutachtungspickerl bereits abgelaufen war. "Allerdings innerhalb der >>in Österreich gesetzlich festgelegten Toleranzfrist von vier Monaten. >>Nach dem weltweit gültigen Straßenverkehrsabkommen fallen Fragen >>der Begutachtung ausschließlich in die Kompetenz des >>Zulassungslandes. Solche Bestrafungen sind völlig rechtswidrig.

      Somit "sollte" es kein Problem sein. Aber was nützt es, wenn dir in Italien, die Polizei Geld abknöpfen möchte, und wenn du nicht zahlst, vielleicht noch Führerschein u. Auto einkassiert... Somit, mit "gemachtem" Pickerl fährst du sicher besser, wenn du in eine Kontrolle kommst. Zumindest in Italien od. Slowenien.
      In Deutschland hast vermutlich auch bei Kontrollen kein Problem, die kennen sich da besser aus, bzw. sind auch human.

      Was viele auch nicht wissen ist, dass z.B. die Kontrolle des Mitführens der grünen Versicherungskarte in Italien auch nicht ganz gesetzeskonform ist, weil das Kennzeichen am Auto alleine reicht um nachweisen zu können, dass ein Versicherungsschutz besteht.

      Gruß
      Sascha
      cult1.da.ru
      "We ride together, we die together. Bad Boys for life! - In the line of duty - Fidelis Ad Mortem"

      Pickerl im Ausland

      Hallo!

      Die Überziehungsfrist für die §57a Überprüfung gilt nur innerhalb Österreichs, für Fahrten ins Ausland ist ein gültiges Pickerl ( nicht überzogen) erforderlich.

      Probleme kann es vor allem bei Unfällen im Ausland geben, da immer die Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes als Gesetztesgrundlage zu tragen kommt.

      Grüne Karte - Kennzeichen:

      Für Fahrten ins Ausland war bisher immer die grüne Karte erforderlich.
      Wer bereits ein EU-Kennzeichen (mit weissen A im blauen Balken fix auf der Tafel, nicht nachträglich aufgeklebt) hat, braucht in den EU Ländern keine grüne Karte mitführen und auch auf das Länderkennzeichen ( A - Pickerl) kann verzichtet.

      In sämtlichen Ländern, die nicht der EU angehören ist weiterhin das Länderkennzeichen am Fahrzeug als auch das Mitführen der Grünen Karte verpflichtend! Hier bilden jedoch manche Staaten bereits Ausnahmen.

      Empfehlung: grüne Karte unterschrieben vom Zulassungsbesitzer gleich zum Zulassungsschein ins Fahrzeug, um etwaigen Ärger zu ersparen.

      Liebe Grüsse

      Martin :-w