Hallo!
Hab MAL eine Frage an alle Spezialisten unter euch!
War vor ein paar Wochen beim Pickerl, bei nem VW-Autohaus!
Die stellten mir ein Negativgutachten aus, da lt. Aussage vom
"Prüfer" schwere Mängel am Fahrzeug sind/waren!
Da dort mein Pickerl die letzten beiden Jahre auch gemacht wurde,
und es nie Probleme, bzw. nicht MAL leichte Mängel an den Stellen
gab wo auf einmal schwere Mängel sein sollen, wundert mich das schon
sehr. Ich denke MAL, dass es diesesmal schwere Mängel sind, da ich
die notwendigen Reparaturen und Wartungen nicht mehr bei ihnen hab
machen lassen!
Naja, wie auch immer, ...da ich eben etwas verwundert war, bin
ich zu einer anderen (unabhängigen) Pickerlstelle gefahren, und hab mir auch von denen das Auto begutachten lassen!
Komischerweise waren es dann auf einmal statt 4!!! schwerer Mängel
nur mehr zwei!
Das ganze lass ich jetzt bei ner freien Werkstätte reparieren und hol mir dann von dieser Stelle mein Pickerl!
Meine eigentliche Frage:
Ist das rechtlich gesehen ok, oder gilt trotz allem noch immer das Negativgutachten des VW-Autohaus, bzw. wird dieses Negativgutachten
an irgendwelche Behörden geschickt, oder ähnliches?!
Wäre nett, wenn ihr mich hier etwas aufklären könntet!
Danke schon MAL, viele Grüße Chris
Hab MAL eine Frage an alle Spezialisten unter euch!

War vor ein paar Wochen beim Pickerl, bei nem VW-Autohaus!
Die stellten mir ein Negativgutachten aus, da lt. Aussage vom
"Prüfer" schwere Mängel am Fahrzeug sind/waren!
Da dort mein Pickerl die letzten beiden Jahre auch gemacht wurde,
und es nie Probleme, bzw. nicht MAL leichte Mängel an den Stellen
gab wo auf einmal schwere Mängel sein sollen, wundert mich das schon
sehr. Ich denke MAL, dass es diesesmal schwere Mängel sind, da ich
die notwendigen Reparaturen und Wartungen nicht mehr bei ihnen hab
machen lassen!
Naja, wie auch immer, ...da ich eben etwas verwundert war, bin
ich zu einer anderen (unabhängigen) Pickerlstelle gefahren, und hab mir auch von denen das Auto begutachten lassen!
Komischerweise waren es dann auf einmal statt 4!!! schwerer Mängel
nur mehr zwei!
Das ganze lass ich jetzt bei ner freien Werkstätte reparieren und hol mir dann von dieser Stelle mein Pickerl!
Meine eigentliche Frage:
Ist das rechtlich gesehen ok, oder gilt trotz allem noch immer das Negativgutachten des VW-Autohaus, bzw. wird dieses Negativgutachten
an irgendwelche Behörden geschickt, oder ähnliches?!
Wäre nett, wenn ihr mich hier etwas aufklären könntet!
Danke schon MAL, viele Grüße Chris
