Rückleuchten allgemein

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      @markus_22

      hauptsache ein Kommentar :bang:

      @vw-fan-86

      Solange die Rückleuchten ein GÜLTIGES E-Zeichen haben, reicht es, wenn du die Genehmigung mitführst. Eintragen ist aber trotzdem wegen unseren Freunden sinnvoller. Das kannst aber bei deiner Versicherung machen lassen. (Die MÜSSEN das ! )

      Alle anderen müsstest du einer Zulassung unterziehen => teuer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „DelUser2“ ()

      Hab da noch eine spezifische Frage zum Golf2:

      Ich hab da die Halbschwarzen Rückleuchten von Hella drinnen. Die wurden ja teilweise original beim 2er Golf verbaut, muss ich da auch was mitführen? (hab nämlich nix) bzw bei der letzten Kontrolle wurde nix dazu gesagt (aber auch nix zum Grill ohne emblem)


      Dann hab ich noch schwarze Frontblinker und schwarze Seitenblinker, beides von Hella. Dafür brauche ich ein Gutachten oder?

      Mfg
      Also, unrecht hat er nicht, die Meldung an die Versicherung ist tatsächlich möglich.
      Hier ein Auszug von meiner HP über den Schriftverkehr mit der MA46 bezüglich dieses Thema...

      Also, weil ich ein durchaus neugieriger Mensch bin haben ich bei diversen Anbietern bei E-Bay bezüglich mitgelieferter Gutachten für eintragungsfreie Teile mit E-Prüfzeichen angefragt.
      Fazit einige liefern mit Gutachten andere ohne, das muss dann eben im Einzelfall abgeklärt werden.

      Auf Grund der Antwort eines Händler habe ich dann eine Anfrage an die MA 46 (Landesprüfanstallt geschrieben), es geht um Klarglas Scheinwerfer mit Fadenkreuz für einen Golf 1, deren Genehmigung wird von der Polizei gerne angezweifelt!
      Hier die einzelnen Mails:

      DER EBAY HÄNDLER:
      "Der Artikel ist mit E-Prüfzeichen versehen, zusätzlich ist eine Prüfnummer
      auf dem Artikel. Laut geltenden europäischen Recht wird keine zusätzliche
      Betriebserlaubnis benötigt."

      MEIN MAIL AN DIE MA46:

      "Sehr geehrte MA46!
      Ich möchte mir für mein Golf 1 Cabrio (Type 155) BJ. 90 schwarze Fadenkreuzscheinwerfer kaufen.(Foto siehe Anhang)
      Auf die Frage, ob diese mit einem fahrzeugspezifischen Gutachten versehen sind antwortete der Händler, dass diese mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, zusätzlich befindet sich eine Prüfnummer auf dem Artikel daher wird nach geltendem europäischen Recht keine zusätzliche Betriebserlaubnis benötigt.
      Ist diese Antwort korrekt oder wurde ich wieder einmal schlecht beraten?
      Herzlichen Dank für Ihr Bemühen,
      H.W."

      DIE ANTWORT DER MA46:

      "Werter Herr W.
      Wir danken für die Anfrage, und teilen Ihnen mit, dass Ihnen Ihr Händler eine korrekte Auskunft gegeben hat! Sie sollten aber das Gutachten über die Scheinwerfer im Auto mitführen und eine Meldung bezüglich der Änderung bei Ihrer Zulassungsstelle (Versicherung) durchführen.
      MfG
      Winkler"