Glück im Unglück

      Glück im Unglück

      Hy :burn:
      bin gerade von einer Fahrt zur Disco zurückgekommen, hab meine Mädels dort abgeliefert.

      Bei der Heimfahrt hält mich eine Zivilstreife auf bin aber brav 50 gefahren....
      Steh gerade am Straßenrand der Polezist geht ums Auto sieht die Klarglasleuchten, vorn und hinten, die Tönungsscheiben und ein paar Innenraumspielerein...

      hab gestern erst das Pickerl bekommen daher eigentlich alles Legal (ÖAMTC)

      die Polezisten streiten sich gerade ob die Tönungsfolien legal oder nicht legal sind (was eine andere Frage herbeiruft sind die jetzt legal sind sies nicht sogar die Staatsgewalt weiß es nicht....)
      fährt ein weißer Opel mit Unterbodenbeleuchtung vorbei......

      Ich hatte Glück :P die sofort rein ins Auto und wie ich mich auf den Weg heim machte sah ich sie bei der nächsten Bank schon das Taferl zwicken.....



      Also nix gegen Opel :D aber blöd muss man sein :PPPPP

      (bei uns ist im Nachbarort ne Opel hochburg der kannte mich hab ihn schon versaugt und er wollte angeben mit seinen neuen Teil...)

      was sagt ihr Glück oder geschieht den Opel recht :D
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      *lol*

      Naja Glück im Unglück würd ich nicht sagen, ÖAMTC hat dir ja das Pickerl gegeben also sollte es da kein Problem gebn, und ich weis wie genau der ÖAMTC ist.

      Eher dumm gelaufen für den OPEL Fahrer *gg*
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!

      RE: Glück im Unglück

      ganz ehrlich gesagt: deppat muaß ma sein, wenn eine in der stvo nicht erlaubte unterbeleuchtung auf der strasse eingeschaltet ist :-h

      das hat aber nichts mit opelfahrer zu tun. is egal ob opel, vw, honda, audi usw.
      wenn der fahrer, der so ein teil verbaut hat, sich so deppa spielt, kannst ka mitleid mit ihm haben.

      lg
      <= 350x38 Pixel :-p
      Dann sag ich dem ÖAMTC-Heini er soll den ÖAMTC-Juristen holen und der soll mir nachschaun, ich mein der arbeitet in der Branche, wär ja wie wenn ein Tischler nicht wüsste welches Holz er bearbeitet und meint es sei Buche, sein Kollege sagt aber immer es sei Kiefer *g*

      Hab damals beim Roller auch den ÖAMTC-Juristen holen lassen, wobei der ja auch nix wusste .... aber ich geh MAL davon aus das in anderen Stützpunkten bessere unterwegs sind +g+
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      bei den tönungsfolien is es so:

      .)erlaubt sind nur die mit gutachten
      .)läßt du sie von einer firma einbauen, reicht einbaubestätigung und die gutachten
      .)baust du dir die selbst ein - eintragen lassen
      .)die type, genehmigungsnummer und der tönungsgrad muss auf allen angebrachten stellen dauerhaft sichtbar sein
      .)tönungsfolien nur AB b-säule zulässig
      .)sonnenschutzfolie auf der windschutzscheibe ist nicht mehr zulässig

      schau auf legales-tuning.at da stehts genauer :D
      <= 350x38 Pixel :-p

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „powerfix“ ()

      Original von golfhaza
      powerfix schön und gut
      aber egal obst das eingetragen hast oder ned die streiten gerade ob sie die verbieten oder nicht
      ....

      das war bei mir so weil meine sind eingetragen habn prüfzeichen und e nummer...


      dann lass sie streiten. wird wahrscheinlich eh nicht durchgehen, denn es gibt immer noch getönte scheiben. und die werdens ah ned verbieten, weil sich sonst die fahrzeughersteller aufregen. ausserdem hab die meisten der schönen politiker dienstwägen getönte scheiben. da müßten sie ja dann auf ihren "luxus" verzichten.

      die sonnenschutzfolien auf der windschutzscheibe sind verboten worden. das ist das einzige was ich von den verboten der tönungsfolien weiss
      <= 350x38 Pixel :-p
      Original von powerfix
      bei den tönungsfolien is es so:

      .)erlaubt sind nur die mit gutachten
      .)läßt du sie von einer firma einbauen, reicht einbaubestätigung und die gutachten
      .)baust du dir die selbst ein - eintragen lassen
      .)die type, genehmigungsnummer und der tönungsgrad muss auf allen angebrachten stellen dauerhaft sichtbar sein
      .)tönungsfolien nur AB b-säule zulässig
      .)sonnenschutzfolie auf der windschutzscheibe ist nicht mehr zulässig


      bzgl. scheibenfolien: Tönungsfolien

      Unterteilung:

      Scheibenfolien gelten als geeignet, wenn sie sämtliche, in diesem Erlass angeführten, Prüfbestimmungen erfüllen. Sie werden in Splitterschutzfolien und Tönungsfolien unterteilt. Als Splitterschutzfolien werden jene Scheibenfolien bezeichnet, deren Transmissionsgrad 85% nicht unterschreitet und die durch eine spezielle Beschichtung eine höhere Widerstandsfestigkeit gegen mechanische Beanspruchung aufweisen. Alle anderen Scheibenfolien werden als Tönungsfolien eingestuft.

      splitterschutzfolien (auch an den vorderen scheiben) sind nicht verboten!

      das wissen die wenigsten :-w