Seitenschweller

      RE: Seitenschweller

      Anbauten bzw. Änderungen der Karosserie müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden.
      Die Änderung wird im Typenschein eingetragen.
      Teile dürfen nicht leicht zersplittern, müssen schwer entflammbar sein, es darf keine scharfen Kanten geben, das Fahrverhalten darf nicht gefährlich verändert werden (-> GUTACHTEN)
      Bei Seitenschwellern aus nicht flexiblen Material (GFK) muss weiters ein Abstand von 11cm zum Boden gegeben sein, bei flexiblem Material (ABS Kunststoff) reichen 8 cm.

      • EUR 26 pro Änderung
      • EUR 13 (Eintrag im Typenschein)


      Anträge können persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail gestellt werden. Anzeigeformulare liegen in der Prüfstelle auf.

      Eine formlose, schriftliche Anzeige hat folgenden Angaben zu enthalten:
      • Name, Adresse, Telefon (Fax)
      • Fahrzeug (Fahrzeugtype,Fahrgestellnummer, Kennzeichen)
      • Typenschein oder Einzelgenehmigung
      • Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers oder
      • Ziviltechnikergutachten oder einer autorisierten Prüfstelle
      • Einbaubestätigung einer Fachwerkstätte
      • Vollmacht, falls die/derFahrzeugbesitzer/in nicht selbst kommt



      Amt der Salzburger Landesregierung, KFZ-Prüfstelle
      Karolinger Str. 34, 5020 Salzburg
      Tel. +43-662-8042-5302
      Email: [email protected]