Licht am Tag

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      Hallo,

      also ich denke das ist ein Thema, was in einem Auto Forum doch nahezu jeden betrifft.

      Da es nun fix ist, AB dem 15. November mit Licht am Tag zu fahren wollt ich MAL wissen was ihr dazu sagt ?

      Also ich finds irgendwo sinnlos, denn man wird gezwungen bei Sonnenschein mit Licht zu fahren, was bringt das?

      Das man es bei schlechten Verhältnissen einschalten muss is klar, das war bis jetzt immer so, aber kontrolliert wids kaum, weil wenns Wetter schlecht wird sitzt da Polizist im warmen (Wach)Stüberl.

      Ausserdem wird man gezwungen mehr Sprit zu konsumieren und verbrauchen und somit auch gezwungen mehr CO2 auszustossen.

      Viele meinen is ja ned viel, aber in der Masse gerechnet ?!
      Ausserdem wenns eh ned so viel ist, warum brauch ma dann bitte Tempolimits von 130 auf 100.

      Es wird zwar groß Werbung damit gemacht das die Verkehrstotenzahl reduziert wird, aber wer denkt an die Leute die durch Feinstaub erkranken ?
      Wieviele daran sterben ? und was sie uns kosten, und nochdazu das sie uns das SINNLOS kosten, denn würde man manches abschaffen würden diese Leute nicht daran erkranken.

      Ich seh derzeit nur Nachteile !
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      Ich bin 100% für Licht am Tag.
      Man sieht ein Fahrzeug einfach besser, egal wie die Wetterlage ist (sonnenschein, od. ein paar Wolken, etc.).

      So wie ich das sehe, und auf der Straße auch bemerke, fahren eh schon fast 90% der Autofahrer mit Licht am Tag herum. Und wenn man da MAL ein paar ohne Licht sieht, dann "fehlt" da was, bzw. man bemerkt diese Autos einfach schlechter.

      Wegen Verbrauch und so, daas ist einfach marginal, da frisst die eingeschaltete Klima im Hochsommer mehr an Sprit als ein Licht.

      Ich habe den Führerschein schon seit 8 Jahren und bin schon seit jeher immer mit Licht am Tag gefahren, dass gehört bei mir dazu, wie das Angurten.

      Was ich aber Scheixxxxx finde ist, dass durch die neue Tagfahrregelung die Nebelscheinwerfer nicht als Tagfahrlichter gelten :burn: :burn: :burn: :grml: :grml: :grml:. Weil das wäre z.B. für die Lebensdauer der Xenonscheinwerfer doch von Vorteil, aber was solls, ich fuhr bisher immer mit Licht und werde es auch weiterhin tun.

      Gruß
      Sascha
      cult1.da.ru
      "We ride together, we die together. Bad Boys for life! - In the line of duty - Fidelis Ad Mortem"
      Also Abblendlicht UND Nebler oder NUR Nebler müssten somit legal sein:


      Die folgenden Lichtquellen sind nach den neuen Bestimmungen bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt

      Normales Abblendlicht - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten usw. gemeint.


      Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Rücklichter und weitere Leuchten brennen. Derartige Schaltungen bieten manche Fahrzeughersteller als "serienmäßiges Tagfahrlicht" an.


      Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Allerdings muss die Leuchtstärke so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden.


      Tagfahrleuchten, wobei andere Scheinwerfer (Abblendlicht, Nebelscheinwerfer oder Fernlicht) nicht gleichzeitig brennen dürfen. Die Lichthupe ist aber erlaubt. Begrenzungslicht darf (muss aber nicht) gleichzeitig mit Tagfahrleuchten brennen.
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      ich bin dafür das man dass mit dem licht am tag so wie in den skandinavischen ländern machen sollte. in einer bestimmten zeit wie zum beispiel von oktober bis märz...da gibts meistens nebel und die sonne scheint auch eher selten da würds sinn machen aber mir kann niemand erklären das ich bei hochsommer ein auto besser sehe weils licht eingeschlatet hat....
      denke eher das dann die mopeds und motorräder ihren vorteil da sie immer licht haben verlieren und wir die und speziell fussgänger schneller übersehen da das auge einfach überreizt wird besonders in der stadt..

      das mit mehr sprit ist total egal schon eher das dann dopelt soviele "einaugen" unterwegs seien werden da die glühlampen öfters kaputt gehen werden.
      naja was solls....ändern werden wir eh nichts mehr können...
      Golf fahrn is wie wenn´se fliegst!
      Original von high_society
      ich bin dafür das man dass mit dem licht am tag so wie in den skandinavischen ländern machen sollte. in einer bestimmten zeit wie zum beispiel von oktober bis märz...da gibts meistens nebel und die sonne scheint auch eher selten da würds sinn machen aber mir kann niemand erklären das ich bei hochsommer ein auto besser sehe weils licht eingeschlatet hat.
      denke eher das dann die mopeds und motorräder ihren vorteil da sie immer licht haben verlieren und wir die und speziell fussgänger schneller übersehen da das auge einfach überreizt wird besonders in der stadt..

      das mit mehr sprit ist total egal schon eher das dann dopelt soviele "einaugen" unterwegs seien werden da die glühlampen öfters kaputt gehen werden.
      naja was solls.ändern werden wir eh nichts mehr können...


      aja da fällt mir gerade ein, dass die birne meines linken bremslichtes kapuut ist :verlegen:
      Original von Tom
      Original von Sascha
      Was ich aber Scheixxxxx finde ist, dass durch die neue Tagfahrregelung die Nebelscheinwerfer nicht als Tagfahrlichter gelten :burn: :burn: :burn: :grml: :grml: :grml:.


      wer sagt das?
      hab ich erst gestern beim VW-Dealer gelesen, war am Tresen vom Ersatzteillager aufgeklebt :gemein:

      jedenfalls lass ich mir auch die Nebler als Tagfahrlicht codieren ...


      Das Gesetz...

      Gesetzesentwurf:

      79. Im § 99 wird nach ABS. 5 folgender ABS. 5a eingefügt:
      „(5a) Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des
      Fahrens stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht oder spezielles Tagfahrlicht zu
      verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt.“

      Endgültige Fassung, die abgesegnet wurde:

      83. In § 99 wird nach ABS. 5 folgender ABS. 5a eingefügt:
      „(5a) Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens
      stets auch tagsüber Abblendlicht oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung
      durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt.

      Zusammengefasst:

      oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1113313.html

      Gruß
      Sascha
      cult1.da.ru

      Quelle: BP-Hatzer3

      Original von BP-Hatzer3
      Nachtrag vom 26.09.2005, 12.16 Uhr:
      Nehme alles zurück, einem Abänderungsantrag wurde stattgegeben
      Die Verwendung der NSW wird als verboten erklärt.

      Quelle
      "We ride together, we die together. Bad Boys for life! - In the line of duty - Fidelis Ad Mortem"
      Original von high_society
      aber mir kann niemand erklären das ich bei hochsommer ein auto besser sehe weils licht eingeschlatet hat.


      das is auch was mir als einziger punkt ned taugt... wenn ich im hochsommer, zu mittag bei strahlendem sonnenschein mit licht durch die stadt fahren muss... ich wäre für standlicht in der stadt, wenn das wetter so schön ist. also je nach sonne und jahreszeit. mich stören lichtfahrer bei so einem wetter irgendwie, bei anderer witterung sind sie schon sichtbare. aber dafür eine regelung zu finden wäre wahrscheinlich viel zu komplex. :hmm:
      wo gibt es eine genaue beschreibung der bestimmungen? mich würd nämlich interessieren ob es eine mindesthöhe gibt, in der ein tagfahrlicht montiert sein soll. hab mir da nämlich folgendes vorgestellt:
      da bei meinem 2er in der gt-stoßstange keine nebler verbaut sind, würd ich das tagfahrlicht dort einbauen. angeblich gibt es schon tagfahrlichter, die die gleiche form haben und dort verbaut werden können.

      dieser verordnung sehe ich aber eher skeptisch entgegen. ich glaub ehrlich gesagt nicht, dass das irgendwas bringen wird.
      im sommer find ich es unnötig. ja. auf autobahnen und freilandstraßen ok. nichts dagegen. im stadtgebiet find ich, is es humbug. kann sich noch wer an den vertrauengrundsatz erinnern? in der stadt sind grundsätzlich alle verkehrteilnehmer davon ausgenommen :-h
      bei schlechten wetterverhältnissen ist es ja normal, dass das abblendlicht eingeschaltet ist.

      aber was solls. den einzigen denen es wirklich was bringen wird, ist der fiskus, den birndlherstellern und vereinzelnt die werkstätten. wenn ich an den alhambra meiner freundin denk. 30 min zum birndl wechseln :grml: :grml:
      <= 350x38 Pixel :-p