Polizeikontrolle G2

      Hallo! warst schon vorfahren?? Hast die strafe schon gekriegt??
      also beim Heckscheibenwischer brauchst dir keine sorgen machen, mit der heckklappe kanst machen was du willst, hat mir der Zivilgutachter bestätigt!! Strafe ca. zw. 60 und 80 € pro delikt!
      Mfg Geri :-w

      RE: Vorfahren

      Hello!

      Also das mit dem Heckwischer stimmt so nicht ganz ;)


      Und wegen der Strafe, mich habens am Racewars in Güssing ge***** und ich hab für ---> Felgen-Reifen, Fahrwerk, Einarmwischer, Lenkrad 170 euronen gezahlt... (anzeige via post)

      und noch dazu muss ich bei da BP vorfahren (56a) *fg* das heisst wieder einiges umbaun... und die ****** dort sind wirklich genau, beim letzen MAL musste ich 5 MAL wieder kommen... und einmal wegen einer staubkappe an der bremse hehe...

      also Spur-sturz, scheinwerfer, abgaswerte muss alles 100% passen...

      na dann viel glück ;)

      mfg,
      Walter

      LeonRacer66 schrieb:

      rechtlich sieht es bei der heckwischer sach folgender maßen aus:

      - 2 Außenspiegel ? kein wischer pflicht .

      - wenn vorhanden dann muss er funktionieren ansonsten ----> mangel

      - ist ernhicht da kein mangel.



      lg tom


      tja ... und beim 2er Golf ist der Wischer hinten SERIE ;) JEDE Verschlechterung gegenüber des Serienzustandes ist NICHT zulässig.

      btw ... jeder "Mangel" an der Beleuchtungsanlage ist ein Schwerer Mangel ... auch das Begrenzungslicht ;)

      POLOG40 schrieb:

      siehst, harry hab ich mir auch gedacht.

      wie ich im herbst auf der landesregierung war, hats geheißen: des is wurscht, des passt scho so!
      dass dort koa heckwischer is war ihm blunzn


      ja bei einem Heckwischer ist das wieder wurscht... (sowie bei allem wo im Typenschein WW "wahlweise" daneben steht...)
      warum typisiert ihr nicht gleich alles um solche Sachen zu vermeiden???? Versteh ich nicht
      Also i lass immer gleich alles typisieren und fertig ! is sicher billiger als die ewigen Strafen und wenn ihr einmal im Visier der netten Kollegas seit sind die Probleme vorpragrammiert !!! mfg Daniel :winken:
      Bin auch lieber 3mal nachfragen gegangen, was mir typisiert wird und was nicht, und damm zum eintragen gegangen, ist einfacher und die dauernden Strafen spart man sich auch.

      Naja ich sag MAL so, wennst das Auto gekauft hast und der Verkäufer hat dir gesagt, dass die Sachen nicht typisiert sind bzw du gesehen hast, dass die Sachen zum eintragen sind (und es nciht waren), wär entweder der erste Weg zum Typisieren oder ich hätt die Hände von dem Wagen gelassen. Wenn der Verkäufer dir wiederum gesagt hat (und schriftlich im Kaufvertrag hält man das normalerweise auch fest) das alles typisiert ist, ist das ein Rücktrittsgrund vom Kaufvertrag sprich auch privat ist er dir bei so fahrlässigen Angaben gezwungen das Auto zurückzunehmen und dir dein Geld retour zu geben.

      Und wie die Vorredner schon gesagt haben, schwarze Hella sind nur in Verbindung mit seperaten Rückstrahlern zugelassen (Aufkleber ist auch auf jeder Leuchte drauf)...und somit ein schwerer Mangel, weilst das Auto im Dunkeln abgestellt gar nicht mehr erkennen kannst.

      Jetzt bleibt dir ja e nix mehr über als alles in Ordnung zu bringen und dann die Überprüfung machen zu lassen.