Splitterschutzfolien

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      Splitterschutzfolien

      auszug vom ÖAMTC Text:

      Scheibenfolien dürfen grundsätzlich nur an Seiten- und Heckscheiben des Fahrzeuges angebracht werden, niemals auf der Windschutzscheibe selber. Sogenannte Tönungsfolien dürfen nur an den Seitenscheiben der zweiten Sitzreihe und an der Heckscheibe montiert werden. Verfügt ein Fahrzeug bereits im Originalzustand über stark getönte Scheiben, die mit dem Symbol "V" im Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind, dürfen zusätzlich keine Tönungsfolien mehr angebracht werden. An den Seitenscheiben der ersten Sitzreihe sind nur sogenannte Splitterschutzfolien zulässig, die einen Transmissionsgrad (Lichtdurchlässigkeit) von 95 % haben; d.h. fast keine Tönung aufweisen und die als solche gesondert geprüft sind. Alle anderen Folien sind Tönungsfolien und müssen eine Lichttransmission von nicht weniger als 20% aufweisen.


      Quelle: oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1114952.html

      hab gestern zufällig einen Bericht gesehen, bezüglich Scheiben einschlagen usw....

      da gibt es auch Folien, die vorne verklebt werden dürfen, eben für den Splitterschutz....

      mir geht es dabei garnicht um die Tönung....

      jetzt würd ich gern wissen, ob jemand eine Firma kennt, der solche "Geprüften" Splitterschutzfolien anbringt....

      thx
      Sommerfahrzeug: 97' Seat Cordoba SX
      Alltagsfahrzeug: 98' Seat Ibiza SE TDI
      hm....und warum nicht?

      ist ja 1. bei einem unfall wesentlich sicherer, da nix mehr ins gesicht fetzen kann und weiters hats auch ein Einbrecher wesentlich schwerer, die Scheibe einzuschlagen....

      mir gehts ja in diesem Fall wirklich nicht um die Tönung....

      da muss ja irgendwas machbar sein....

      werd einfach beim öamtc nachfragen, welche folien das denn sind....
      Sommerfahrzeug: 97' Seat Cordoba SX
      Alltagsfahrzeug: 98' Seat Ibiza SE TDI

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Markus@AMD“ ()

      Original von BP-Hatzer3
      Lt letzten Informationen sind derzeit keine Splitterschutzfolien in Österreich genehmigt, welche an den Seitenscheiben der 1. Sitzreihe verbaut werden dürfen.


      Schon wieder ein Blödsinn!
      Manchmal denke ich mir manche Beamte sollten ihre Hausübungen machen... :bang:
      Wenn ich bedenke daß ich wegen sowas evt. gestraft werde, geht mir die Galle auf.
      Es gibt sehr wohl eine Splitterschutz-Folie die vorne montiert werden darf und Österreich genehmigt ist. Ist die Folia Tec 61.

      Nachzulesen unter:

      bmvit.gv.at/sixcms/detail.php/…/546/_relid2/555/_id/2410

      und

      bmvit.gv.at/sixcms_upload/media/160/folienliste_25042005.pdf

      Zuerst informieren dann Posten!
      MfG
      Original von BP-Hatzer3
      Ich hoffe, du legst bei einer Verkehrskontrolle nen anderen Ton an den Tag.


      Welchen Ton ich bei Verkehrskontrollen an den Tag lege werde ich hoffentlich schon selbst wissen. Ich hoffe Du informierst Dich nächstes MAL besser bevor Du hier Sachen postest die nicht stimmen. Wenn Du Dich auf den Schlips getreten fühlst tut es mir leid. Meine Freunde von der Rennleitung wären froh wenn sie auf soetwas hingewiesen werden. Wir sind alle Menschen und können nicht alles wissen. Da Du aber anscheinend bei der Rennleitung arbeitest und somit für viele hier ein Meinungsbildner bist wäre es von Vorteil wenn diese auch richtig ist. Vielleicht mag mein Ton auch zu Harsch gewesen sein (dann sorry), aber leider ist es mir trotz sehr freundlichem Ton bereits passiert von einem unwissenden Rennleiter aufgehalten worden zu sein wegen eintragungsfreien Rücklichtern. Nach einem Telefonat von meinem Handy (Meine Gebühren, meine Zeit) mit der Landesregierung, hat man mich ziehen lassen. (Auch da hat der Ton gepaßt).
      In diesem Sinne

      MfG
      um auf das thema zurückzukommen , splitterschutzfolien sind in niederösterreich erlaubt, zumindest gibt es beim zivi u. LaReg keine Probleme!!

      das einzige was neu sein dürfte, dass tönungsfolien sowie splitterschutzfolien nicht mehr eingetragen werden, wenn einbaubestätigung u. tüv-österreich sowie alle auflagen erfüllt werden!!
      ansonsten hast du probleme mit der LaReg!


      (stand 13.10.05 )