Wurde aufgehalten hab ne Frage

      Original von sonic
      wie soll ich denn dann überhaupt zum tüv kommen?! fliegen? O_o

      und wie gesagt kann ja ich nix dafür wenn dort keinen termin bekommst oder wenn dauerts eh 1-2 monate mindestens.

      gewinde ist fachgerecht eingebaut, auf 11cm und mit sicherungsringen fixiert. nur eben noch nicht typisiert. fahr wohl schon seit nem halben jahr so rum weil ich alles typisieren wollte und jetzt paar händlern hinterherlaufen kann weil die die schon längst bezahlten teile nicht liefern aber kann auch ned mit den halben zum tüv (landesregierung eigentlich) fahren.
      wenn muss ich alle beisammen haben und montiert. und dazu lackiert weil manche kann man nach dem anbau nicht mehr entfern d.h. es muss alles davor lackiert werden

      nur jetzt kommt der winter und das halbe auto vor dem winter lacken is auch blöd. erstens nicht gut für den frischen lack. zweitens wer weiß was im winter noch so alles passiert.


      Wenn du während der Fahrt zum TÜV bzw LReg nen Unfall baust (musst garnicht selbst Schuld haben), siehts echt mies für dich aus, da du das Fahrzeug im nicht genehmigten Zustand auf öffentl. Straßen gelenkt hast.

      Wenn du erst in 1-2 Monaten nen Termin bekommst....
      Wenn du nen Passus im KFG findest, der in der Zeit zwischen Umbau und Genehmigung die Inbetriebnahme erlaubt, dann darfst auch fahren.

      Für nicht gelieferte Teile bei irgendeinem Händler...
      Schon klar, dass du nix dafür kannst, aber der Gesetzgeber oder der Beamte kann auch nix dafür.

      Abschließend kann ich nur sagen, wenn was umgebaut wird, muss sich der Zulassungsbesitzer im Klaren sein, dass er, wenn das Fahrzeug auffällig ist - wenn das geringste nicht passt - mit Sicherheit in ne Kontrolle kommt. Für organisatorische Probleme (zB Termine TÜV/LReg/Teilebezug) haftet auch der Zulassungsbesitzer.
      Bei jeder neuerlichen Inbetriebnahme sind bestehende Mängel erneut strafbar.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

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      Original von sonic
      wie soll ich denn dann überhaupt zum tüv kommen?! fliegen? O_o


      Nein, fliegen ist nicht notwendig...ein Anhänger reicht schon... :-h
      Für Arme reicht es auch das Fahrzeug an einem Apschleppseil zu schleppen, das darf man nämlich.
      Wie der BP-Hatzer 3 schon geschrieben hat, grundsätzlich dürftest bis zur Typisierung gar nicht damit fahren, manche Rennleiter drücken aber ein Auge zu wenn man einen Termin bei der Prüfanstalt nachweisen kann. Rein rechtlich könnten sie aber trotzdem Anzeige erstatten.

      Original von sonicwie tief ist dennd deine motorhaubenverlängerung?
      will sowas auch machen aber keinen zivi dafür und dachte mir ach das brauchst ned eintragen wegen den paar cm?
      wollt es halt auch dezent machen.


      Wo lebst Du... :rofl:...in Österreich etwas am Fahrzeug verändern und nicht typisieren...geht doch nicht... :gemein:

      @vento Tdi: Die Dimension 195/50/15 müsst eigentlich im Typenschein drinnenstehen, beim meinem 3er ist es zumindest so, dieser Punkt müsste eigentlich flachfallen.
      Bleibt nur die MHV aus Metall...was für ein Gutachten hast dafür? Wenn die nicht eingetragen ist, kommst bei der BPA nicht durch.
      Der Strafrahmen ist offen, grundsätzlich bis 2000€, aber bei einem Erstvergehen und da keine Gefahr in Verzug war denk ich wird´s bei ca. 150€ liegen, allerdings möglich das es für die vielen nicht genehmigten Teile auch mehr wird.
      Gutachten erstellen lassen (z.b. bei www.legales-tuning.at) und an zur Ma46 eintragen, dannach warten bis die Anzeige und Ladung zur BPA kommt. Das ganze kann allerdings ein bisserl dauern...sind nicht gerade die schnellsten. :auslach:
      Grüsse,
      DOC!
      naja und wie komm ich auf den anhänger rauf? *gg*

      abgesehn davon haben wir keinen so nen anhänger und das wär denk ich für ein normales auto auch zu viel vom gewicht was gezogen werden muss denke das sprengt die max- zuglast.

      naja abschleppen is auch so ne sache ob das unbedingt erlaubt ist?
      beim abschleppen is schon oft was kaputtgegangen :D
      und sei es nur die kupplung vom vorden fahrzeug *lol*

      blöd nur wenn man seinen gecleanten abschlepphaken zusätzlich eintragen will. (den man sowieso nicht eingtragen bekommt lol)
      <stay heavy :: fuck the system>
      Original von sonic
      naja abschleppen is auch so ne sache ob das unbedingt erlaubt ist?


      Jop, ist es. Haben´s mir sogar empfohlen, als sie mir die Taferl gerissen haben.

      Mit Blauen darfst allerdings nicht fahren, wenn´s Dir die Taferl gerissen haben bis der Mangel behoben ist.

      Grüsse,
      DOC!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „DOC!“ ()

      Original von BP-Hatzer3


      Wenn du während der Fahrt zum TÜV bzw LReg nen Unfall baust (musst garnicht selbst Schuld haben), siehts echt mies für dich aus, da du das Fahrzeug im nicht genehmigten Zustand auf öffentl. Straßen gelenkt hast.


      Soweit ich nachgefragt habe, kann sich die Versicherung bei einem Unfall nicht einfach abputzen, weil irgendein Teil nicht typisiert war. Da müssen Sie schon beweisen, dass der Unfall, bzw der entstandenen Schaden mit diesem Teil in Verbindung steht.

      Ist soweit ich weiß alos nicht möglich, dass die Versicherung bei einem Frontunfall nicht zahlen will, nur weil du ein nicht genehmigtes,typisiertes Endrohr verwendest. (Wäre ja auch lächerlich)

      Kommt die Polizei jedoch dahinter, dass du so ein Teil im Auto hast-kommt die übliche Strafe...Anzegeige etc...

      roger

      ps: Lieber selbst nochmal Nachprüfen, da diese Info schon recht alt ist
      Original von roger
      Soweit ich nachgefragt habe, kann sich die Versicherung bei einem Unfall nicht einfach abputzen, weil irgendein Teil nicht typisiert war. Da müssen Sie schon beweisen, dass der Unfall, bzw der entstandenen Schaden mit diesem Teil in Verbindung steht.

      Schon klar, die Änderung muss unfallkausal sein. Wenn das so festgestellt wird, wird die Versicherung auch leistungsfrei bzw regressiert sich an dir.
      Nur sowetwas wird seitens der Versicherung durch einen Gutachter festgestellt und zumeist geht es da nicht nurum ein nicht genehmigtes Endrohr.


      Kommt die Polizei jedoch dahinter, dass du so ein Teil im Auto hast - kommt die übliche Strafe...Anzeige etc..

      Es braucht nur der Unfallgegner draufkommen, und verlangt die Aufnahme durch die Polizei (was er auch darf - auch wenn nur Sachschaden entstanden ist). Die €35,- an Gebühren bekommt er von seiner Versicherung zurück.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Irgendwie schon geil, wenn man so drüber nachdenkt .. man richtet sein Auto schön her, will es typisieren, wie es bei mir der Fall war - so, dann warte ich MAL 2 Monate, bis ich einen Termin bekomme ... fahr dort hin, dann sagen die mir, dass da sicher ein Fehler vorliegt, weil um die Uhrzeit vergeben die keine Termine, war also keiner mehr da ... ok, neuen Termin ausgemacht, wieder 1 Monat später --> dann sagt die Tussi noch so geil zu mir: Sie wissen schon, dass sie in der Zeit jetzt nicht mit dem Auto fahren dürfen, ist ja nichts typisiert.

      :rofl: :rofl: :rofl: die sind echt genialst - soll i mir a Zweitauto kaufen, nur weil diese Landesregierungen zu blöd sind, um Termine einzuhalten bzw. sich mehr als 2 Autos täglich anzuschaun?

      Arg ...