Weis nicht obs zu OFF topic passt, oder hier hin gehört...
Bin hier zufällig in der NÖ Homepage Bereich Kraftfahrzeug Typisierung / Fahrwerk gestossen (O-Ton):
Ersetzen des Originalfahrwerkes durch ein "Luftfahrwerk"
Zu beachtende Punkte:
-Eine Genehmigung ist nur möglich, wenn eine Freigabe des Fahrzeugherstellers vorliegt. Das Vorlegen von Gutachten alleine ist somit nicht ausreichend.
-Auf die mindest erforderliche Bodenfreiheit ist zu achten.
-Weitere erforderliche zusätzliche Nachweise werden bei Prüfung festgelegt.
Vielleicht kann jemand was damit anfangen...
Das würde evtl. heissen, es besteht eine Möglichkeit ein Luftfahrwerk zu typisieren...
Aber wenn ichs richtig verstehe müsste mann dann von VW eine Freigabe bekommen?
Vielleicht ist jemand schlauer und weis ob und wie es geht, und ob und wo mann so eine Freigabe herbekommt...
Bin hier zufällig in der NÖ Homepage Bereich Kraftfahrzeug Typisierung / Fahrwerk gestossen (O-Ton):
Ersetzen des Originalfahrwerkes durch ein "Luftfahrwerk"
Zu beachtende Punkte:
-Eine Genehmigung ist nur möglich, wenn eine Freigabe des Fahrzeugherstellers vorliegt. Das Vorlegen von Gutachten alleine ist somit nicht ausreichend.
-Auf die mindest erforderliche Bodenfreiheit ist zu achten.
-Weitere erforderliche zusätzliche Nachweise werden bei Prüfung festgelegt.
Vielleicht kann jemand was damit anfangen...
Das würde evtl. heissen, es besteht eine Möglichkeit ein Luftfahrwerk zu typisieren...
Aber wenn ichs richtig verstehe müsste mann dann von VW eine Freigabe bekommen?
Vielleicht ist jemand schlauer und weis ob und wie es geht, und ob und wo mann so eine Freigabe herbekommt...
BAD CAR SCENE